Illegales Glücksspiel bald nur noch eine Ordnungswidrigkeit?

Deutsche Polizeigewerkschaft hat Zweifel an den Reformbestrebungen des Bundesjustizministers illegales Glücksspiel punktuell als Ordnungswidrigkeit zu behandeln! (Bildquelle: planet_fox auf Pixabay)

Illegales Glücksspiel soll in einzelnen Punkten entkriminalisiert werden und innerhalb der durch den Glücksspielstaatsvertrag in Kraft getreten Regeln als Ordnungswidrigkeit behandelt werden. Die deutsche Polizeigewerkschaft steht den geplanten Reformen des Bundesjustizministers Marco Buschmann (FDP) aber kritisch gegenüber. Die Pläne des Bundesministers der Justiz, im Strafgesetzbuch drei Glücksspielparagrafen zu streichen, sind umstritten. Insbesondere bei der Gewerkschaft der Polizei (GdP) und dem Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen, Burkhard Blienert, gibt es erhebliche Vorbehalte gegen die Absicht des Bundesjustizministers, im Zuge der „Modernisierung des Strafgesetzbuches“ künftig drei Straftatbestände aus dem Strafgesetzbuch zu streichen.

Illegales Glücksspiel – Uneinigkeit, Recht und Freiheit

Natürlich sei der Sucht- und Drogenbeauftragte bereit, die geplante entkriminalisierte Behandlung von Teilnehmern an unerlaubten Glücksspielen zu unterstützten. Hierzu würde man gemäß einem aus dem zugehörigen Ministerium stammenden Konzepts zu unterstützen, teilte der SPD-Minister dem Bundesjustizminister der FDP in einem Schreiben vor ein paar Tagen mit. Aufgrund der Suchtproblematik sei es vorteilhaft, die Justiz zu entlasten und Betroffenen anderweitig Hilfe zukommen zu lassen. Insbesondere die sehr hohe Suchtgefahr, die illegales Glücksspiel aufgrund mangelnder staatlicher Kontrolle ausmacht, sollte bei den Opfern nicht noch zusätzlich bestraft werden.

Ganz anders sieht es Burkhard Blienert jedoch bei der Bewertung von Anbieter von Online Casinos Deutschland, Wettveranstaltern, stationären Automatenangeboten, die ohne Lizenz auf dem Schwarzmarkt operieren. Daher wird im Gegensatz zu der Entkriminalisierung von Spielenden die durch das Justizministerium angestrebte gänzliche Aufhebung der strafrechtlichen Verfolgung des illegalen Anbietens von Glücksspielen keinesfalls akzeptiert und darum gebeten, von dieser Idee abzusehen. Die Polizeigewerkschaft ist in den meisten Punkten auf Blienerts Seite, lediglich das Bundesjustizministerium hält mit handfesten Argumenten dagegen!

Interessant: Einen gänzlich neuen Ansatz verfolgt die Hauptstadt Berlin. Hier soll es den illegalen Automatenaufstellern ans Geld gehen. Und zwar erlaubt es, die Technologie der Geräte auszulesen, was damit eingenommen wurde und diese Gelder zusätzlich zu den Strafzahlungen einzukassieren. Das macht illegales Glücksspiel weniger interessant, denn bislang wird die Ordnungswidrigkeit nicht annähernd finanziell so hart geahndet, wie das bei einer Vermögensabschöpfung der Fall wäre.

Der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen Burkhard Blienert betont: „Die von Ihnen vorgeschlagene ersatzlose Streichung der Strafbarkeit des illegalen Glücksspielangebotes kann ich hingegen in keiner Weise nachvollziehen und bitte dringend, von dieser Idee Abstand zu nehmen.“ Des Weiteren sieht er eine besondere Gefährdung für Spielsüchtige im illegalen Bereich seien „nter anderem wegen hoher Geschwindigkeit, fehlender Einsatzobergrenzen wie Sperrmöglichkeiten“.

Strafbarkeit nicht gänzlich vom Tisch

Für den Bundesjustizminister sei unter den neuen Regelungen des Glücksspielvertrages keine Strafbestimmung in den drei zur Streichung vorgesehen, Paragrafen zu erkennen. Der Staatsvertrag zur Regulierung des Glücksspielwesens sieht hierzu als Vollzugsinstrument Ordnungswidrigkeiten vor. Allerdings sollte bei all den Debatten um nicht legales Glücksspiel in Deutschland und dieses in wenigen Bereich zu entkriminalisieren eins nicht vergessen werden, es gehen meist andere strafbare Handlungen mit diesen Angeboten einher.

Ob im Online Casino Deutschland, welches die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) nicht lizenziert hat oder im Hinterzimmer einer Kneipe, die erzielten Einnahmen aus dem nicht regulierten Glücksspielangebot werden in der Regel nicht beim Finanzamt gemeldet. Damit lässt sich oftmals eine Steuerhinterziehung ahnden. Haben Jugendliche nachweislich Zugang gehabt, dann liegt ein Verstoß gegen den Jugendschutz vor. Und nicht selten lassen die Kriminellen Spielautomaten manipulieren, was einen Betrugsfall darstellt und dieser lässt sich wiederum strafrechtlich verfolgen.

Hierzu argumentiert jedoch die Polizeigewerkschaft mit Erfahrungen aus der Praxis, so berichtet es die Süddeutsche Zeitung am 29. Dezember 2023. Zuallererst liegt in den meisten Fällen der Straftatbestand illegal Glücksspiel vor. Gegen diesen geht die Polizei vor und erst in den im Anschluss stattfindenden Ermittlungen werden nicht abgeführte Glücksspielsteuer und Manipulationen an Geldspielgeräten festgestellt. Ganz zu schweigen von weiteren Taten wie das Eintreiben von Schulden bei säumigen Spielern oder der durch spielsüchtige Personen nicht selten einzige Weg, die Sucht zu finanzieren – Beschaffungskriminalität.

Deutschlands Problem mit dem illegalen Glücksspiel

Auf dem Bundeskongress für Glücksspiel im Oktober 2023 waren sich die Teilnehmer weitgehend einige, dass der illegale Glücksspielmarkt sich vor allem durch attraktive legale Spielangebote eindämmen lässt. Deutsche Spieler in legale Bahnen lenken scheint ein nicht zu verachtender Ansatz sein.

Aus den Reihen der Gewerkschaft der Polizei und dessen Vorsitzenden Jochen Kopelke wird wie folgt argumentiert gegenüber der dpa: „Die Praxis zeige, dass in der Regel erst strafrechtlich relevante Feststellungen im Bereich des illegalen Glücksspiels vorlägen, bevor steuerrechtliche Aspekte anschließend oder parallel verfolgt würden. Illegales Glücksspiel sei zudem zum größten Teil mit der Organisierten Kriminalität verwoben. Die damit einhergehende “Begleitkriminalität” – zum Beispiel die Erpressung säumiger Spieler, Gewaltdelikte oder Beschaffungskriminalität – sei bedauerlicherweise „bereits heute kaum im Fokus der Ermittlungsbehörden”. „Bei diesem sensiblen Thema darf der Bundesjustizminister keinen Alleingang wagen“, sagte GdP-Vorsitzender Jochen Kopelke der dpa. Buschmann müsse vor einem ersten Entwurf Experten hören und die Bundesländer beteiligen. „Die Bundesregierung darf dieses Vorhaben nicht einfach durchwinken.“

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