DOCV Regulatory Breakfast zur Rechtsprechung bei der Glücksspielwerbung

Der Deutsche Online Casinoverband (DOCV) informiert zu den Werberegelungen am deutschen Glücksspielmarkt! (Bildquelle: Deutscher Online Casino Verband e.V.)

Im Zuge der anhaltenden Diskussionen um Werbungsregulierung im Glücksspielbereich veranstaltete der Deutsche Online Casinoverband (DOCV) am 5. Juli 2023 ein Online-Seminar zu regulatorischen Herausforderungen. Das sogenannte „Regulatory Breakfast“ behandelte insbesondere jüngste Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt bezüglich der Nebenbestimmungen zu Glücksspiel-Werbelizenzen. Im Zentrum stand die Sorge der Branche vor einer möglichen Verschärfung der Rechtsprechung, die weitreichende Auswirkungen auf Werbemaßnahmen in diesem Sektor haben könnte. Mit der Veranstaltung möchte der DOCV eine Plattform für den Austausch über die aktuellen und zukünftigen Auswirkungen strengerer Werberegeln bieten, ein wichtiger Aspekt in einer Branche, deren aktuelle Kanalisierungsrate im Online-Glücksspiel laut einer Studie des Wirtschaftswissenschaftlers Prof. Gunter Schnabel nur bei etwa 50 Prozent liegt.

OVG Sachen Anhalt erklärt die meisten Nebenbestimmungen zu glücksspielrechtlichen Erlaubnissen für rechtmäßig

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Sachsen-Anhalt vom 15. Juni 2023 hat in der Glücksspielbranche eine weitreichende Wirkung hinterlassen. Die Anträge von Betreibern virtueller Automatenspiele und Online-Poker auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen Nebenbestimmungen zu glücksspielrechtlichen Erlaubnissen wurden größtenteils abgelehnt. Besonders hervorzuheben ist hierbei die Thematik um Werbebeschränkungen.

Die Entscheidung ergab, dass die von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) erlassenen Nebenbestimmungen zu Werbebeschränkungen größtenteils formal rechtmäßig sind. Das OVG folgte somit in seinem Urteil nicht den Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Halle (Saale), welches die aufschiebende Wirkung der Klagen einiger Glücksspielbetreiber gegen die Nebenbestimmungen wiederhergestellt hatte.

Laut OVG sind Verbote von Dauerwerbesendungen, Werbung für unentgeltliche Online-Casino-Spiele und virtuelle Automatenspiele, Influencer-Marketing, Werbung durch Streamer sowie Affiliate-Werbung mit Partnern, die auch für illegales Glücksspiel werben, voraussichtlich rechtlich zulässig. Dies dient dem Ziel des Glücksspielstaatsvertrages, Suchtgefahren abzuwehren und Minderjährigenschutz zu gewährleisten.

Gleichzeitig wurde festgestellt, dass ein vollständiges Verbot von Werbung im öffentlichen Raum voraussichtlich unverhältnismäßig ist. Dies betrifft zum Beispiel Plakatwände, Litfasssäulen und Fahrzeuge des öffentlichen Personennahverkehrs. Auch das Verbot von Werbung für virtuelles Automatenspiel und Online-Poker bei öffentlichen Filmveranstaltungen vor 21 Uhr wurde in Frage gestellt.

Im Kontext des ersten Düsseldorfer Gaming & Gambling-Kongresses am 16. Mai, welcher die Frage der Werbung unter dem Regulierungsregime des neuen Glücksspielstaatsvertrages thematisierte, wurde deutlich, dass Werbung ein zentrales Thema in der Glücksspieldebatte ist. Im Rahmen dieser Diskussion wurde klar, dass das Ziel nicht die Expansion des Glücksspielangebots ist, sondern die Kontrolle und Regulierung dessen. Hierzu gehört auch, dass nicht für jede Art des zulässigen Glücksspiels Werbung gemacht werden soll. Dies stellt eine deutliche Absage an Forderungen aus der Glücksspielbranche dar, durch mehr Werbung das Kanalisierungsziel zu erreichen. Dennoch wurde auch betont, dass Werbung in diesem Bereich notwendig ist, allerdings innerhalb bestimmter Regulierungen.

Das Thema der Kanalisierung wird weiter heiß diskutiert. Die Frage, welche Strategie die sinnvollste ist, um Spieler davon abzuhalten, illegale und unregulierte Angebote wahrzunehmen und stattdessen regulierte Möglichkeiten zu nutzen, ist weiter schwer umstritten. Die Werbebeschränkungen stellen dabei ein Kernthema da und sind laut Vertretern der Glücksspielbranche eines der größten Hindernisse in der Bekämpfung des Schwarzmarkts.

DOCV zieht Bilanz über die Rechtsprechung und spricht Empfehlung aus

Die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt (OVG) in Bezug auf die Werbung für Glücksspiele werfen ein neues Licht auf das komplexe Zusammenspiel von Regulierung und Marktpraktiken. RA Michelle Chelsea Hembury von Melchers Rechtsanwälte analysierte die Entscheidungen und stellte drei zentrale Erkenntnisse heraus, die erhebliche Auswirkungen auf die zukünftige Auslegung des Glücksspielstaatsvertrags haben könnten.

Erstens dehnte das Gericht den Anwendungsbereich des Paragrafen 5 des Staatsvertrags, der die Werbung für Glücksspiele regelt, deutlich aus. Es legte fest, dass nicht nur deutsche Online Casinos, sondern auch andere Akteure wie Affiliates oder Fernsehsender von den Regelungen betroffen sein könnten. Verstöße gegen Werberegeln könnten daher auch gegen diese Drittparteien vollstreckt werden.

Zweitens wurde die weit verbreitete Argumentation von legalen Glücksspielanbietern in Frage gestellt, die ihren Wettbewerbsnachteil in der Werbung durch einen Vergleich mit illegalen Aktivitäten auf dem Schwarzmarkt begründeten. Das Gericht stellte klar, dass der Umfang der legalen Werbung nicht an der Aktivität des Schwarzmarktes gemessen werden kann.

Drittens erweiterte das OVG den rechtlichen Rahmen für den Regulierer. Dieser kann seine Verbote nicht nur auf Paragraf 5 stützen, der die Werbung regelt, sondern auch auf Paragraf 1 des Staatsvertrags, der die allgemeinen Ziele der deutschen Glücksspielregulierung festlegt. „Die Behörde kann sich bei ihren Verboten also letztlich immer auf den Spielerschutz berufen“, betonte Hembury.

Hammer-Urteil für Online Casino Affilate-Werbung in Deutschland

Das Sachsen-anhaltische Oberverwaltungsgericht hat bereits zum Thema Online Casino Affilate-Werbung geurteilt und hierbei deutlich herausgestellt, dass legale Online Casinos Deutschland nicht gemeinsam mit illegalen Anbietern beworbenen werden dürfen!

Angesichts dieser neuen Auslegung des Glücksspielstaatsvertrags empfahl Hembury einen proaktiven Ansatz im Austausch mit der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Der Fokus sollte dabei auf der Darlegung der eigenen Maßnahmen zum Spielerschutz liegen. Obwohl das Gericht die meisten Nebenbestimmungen zur Werbung bestätigt hat, sieht die Rechtsanwältin in einigen Fällen noch rechtlichen Spielraum. Allerdings betonte sie, dass es sich dabei um einen schmalen Grat handelt und diese Entscheidungen des OVG im Eilverfahren ergangen sind und daher noch nicht endgültig sind.

Die aktuelle Rechtsprechung macht es den legalen Glücksspielanbietern nicht einfach, so der allgemeine Tenor vom „Regulatory Breakfast“. Neben den zahlreichen Regularien für die Angebote selbst unterliegt auch die Werbung strengen Vorschriften. Mit dem Urteil des OVG Sachsen-Anhalt hat die Hoffnung vieler Anbieter diese Einschränkungen mit Influencer- oder Social-Media-Werbung umgehen zu können, einen erhebliche Dämpfer erhalten.

Klicke auf die Sterne um zu bewerten!

Durchschnittliche Bewertung 5 / 5. Anzahl Bewertungen: 1

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.

Du findest diesen Beitrag hilfreich?

Teile ihn mit deinen Freunden!