Wettanbieter klagen in Berlin

Niedergelassene Wettanbieter müssen Mindestabstände einhalten – damit beschäftigt sich nun das Berliner Verwaltungsgericht! (Bildquelle: idobicollection auf Pixabay)

Im Zentrum der deutschen Glücksspielindustrie brodelt es erneut: Wettanbieter landesweit ziehen vor Gericht, um gegen die Auswirkungen des Spielhallengesetzes zu protestieren. Nun auch in Berlin. Angeführt wird der Protest von mehreren Unternehmen, die die Mindestabstandsregelungen zwischen Wettbüros und Spielhallen anfechten. Dabei handelt es sich keineswegs um die erste Klage dieser Art. Bereits in der Vergangenheit gab es gerichtliche Auseinandersetzungen um ähnliche Themen, und der juristische Streit scheint sich zu intensivieren. Ein Hoffnungsschimmer für die klagenden Unternehmen könnte ein jüngster Fall aus Bremen sein. Dort hat die Gauselmann Gruppe, unter ihrer Marke Merkur XTiP, vor dem Verwaltungsgericht einen ersten Erfolg erzielt, indem sie ihre Sportwettbüros vorerst weiter betreiben darf. Dieser erste Triumph könnte den Weg für weitere juristische Siege im anhaltenden Kampf der Wettanbieter gegen lokale und nationale Glücksspielgesetze ebnen.

Wettanbieter laufen Sturm gegen Mindestabstandsregelungen

Wettanbieter in Deutschland sehen sich mit einer Welle von Regelungen konfrontiert, die ihre Betriebsabläufe auf eine harte Probe stellen. Besonders in Berlin und Bremen wird die Regulierung der Glücksspielindustrie streng ausgelegt, was nun zu einer Reihe von Klagen geführt hat. Im Zentrum des Streits stehen die Mindestabstandsregelungen, die von den Wettanbietern als sowohl verfassungs- als auch europarechtswidrig bezeichnet werden. Ähnlich argumentierten bereits Online Casinos in Deutschland als die neuen Regeln für die Marktliberalisierung öffentlich wurden.

Seit dem Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages 2021 und des Berliner Ausführungsgesetzes müssen Wettveranstalter neben einer Konzession nun auch eine spezifische Standortgenehmigung für ihre Wettbüros beantragen. Darüber hinaus verlangt das Gesetz einen Mindestabstand von 500 Metern zwischen Wettbüros und bereits genehmigten Spielhallen. Die Anwendung dieser Regelung hat zu einer “gewissen Kreativität” geführt, wie Richter Stephan Groscurth ausführte, mit Fällen, in denen Wettbüroeingänge verlegt wurden, um die Abstandsregelungen einzuhalten. Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten hat seit 2022 zahlreiche Anträge von Wettveranstaltern abgelehnt, die den erforderlichen Mindestabstand nicht einhalten.

Momentan liegen dem Verwaltungsgericht etwa 100 ähnliche Verfahren vor, die sich hauptsächlich auf die Berliner Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Reinickendorf, Mitte, Neukölln und Friedrichshain-Kreuzberg beziehen. Mit vier Musterverfahren zu Standorten in Spandau und Tempelhof-Schöneberg versucht das Gericht nun, grundsätzliche Fragen zur Auslegung und Anwendung des Gesetzes zu klären.

Die Streitigkeiten werfen grundlegende Fragen über den Zustand der Glücksspielregulierung in Deutschland auf und verdeutlichen die Schwierigkeiten, denen sich Wettanbieter gegenübersehen, wenn sie versuchen, im aktuellen regulatorischen Umfeld zu operieren. Wie sich die Situation weiterentwickelt und welche Auswirkungen dies auf die Wettbüros und die Glücksspielindustrie als Ganzes haben wird, bleibt abzuwarten.

Mindestabstands-Regelungen laut Berliner Verfassungsgericht verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden

Das Verwaltungsgericht Berlin hatte in mehreren Eilverfahren bereits im Januar dieses Jahres entschieden, dass Wettvermittlungsstellen, die im Land Berlin ohne Erlaubnis betrieben werden und den Mindestabstand zu erlaubten Spielhallen nicht einhalten, vorerst schließen müssen. Dieses Urteil hatte weitreichende Auswirkungen auf die Betriebsfähigkeit von Wettveranstaltern in der Region.

Seit Ende 2020 sind Wettveranstalter in Deutschland berechtigt, Sportwetten sowohl online als auch über stationäre Wettvermittlungsstellen anzubieten, sofern sie über eine vom Regierungspräsidium Darmstadt erteilte Konzession verfügen. Darüber hinaus verlangt das Ausführungsgesetz zum Glücksspielvertrag in Berlin von Wettveranstaltern, dass sie zusätzlich eine Erlaubnis für jeden konkreten Standort beantragen. Wettvermittlungsstellen wurden jedoch bereits vor 2020 ohne diese Erlaubnis betrieben, da die Rechtslage unklar war.

In dem Fall aus dem Januar hatte das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) die von einer in Malta ansässigen Wettveranstalterin beantragte Erlaubnis für eine bereits betriebene Wettvermittlungsstelle in Berlin-Tempelhof abgelehnt, da sich in einer Entfernung von 227 Metern eine genehmigte Spielhalle befand. Dieses Beispiel zeigt, wie strikt die Mindestabstandsregelung durchgesetzt wird und dass sie erhebliche Auswirkungen auf die Operationen von Wettveranstaltern haben kann.

Das LABO hat der Veranstalterin verboten, an dem Standort Sportwetten zu veranstalten und dem Betreiber der Wettvermittlungsstelle untersagt, solche Wetten zu vermitteln, unter Berufung auf die fehlende Erlaubnis. Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts hat die hiergegen gerichteten Eilanträge zurückgewiesen und festgestellt, dass die Verfügungen aller Voraussicht nach rechtmäßig seien.

Gauselmann Gruppe erzielt ersten Erfolg vor Verwaltungsgericht Bremen

(© 2023 TERRA WORTMANN OPEN)

Die Gauselmann Gruppe geht beim Kampf gegen oft sinnfrei wirkende Abstandsregeln gegen das Landesglücksspielgesetz in Bremen vor. Eine Verfassungsbeschwerde wurde bereits eingereicht sowie ein Teilerfolg im Rahmen eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens vor dem Verwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen.

Darüber hinaus stellte das Gericht fest, dass gegen die Mindestabstandsregelung keine durchgreifenden europa- oder verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen. Sie sei aus Gründen der Spielsuchtprävention gerechtfertigt. Der frühere Verzicht des Landes auf das Eingreifen gegen die bereits betriebene Wettvermittlungsstelle biete weder Vertrauensschutz für den Vermittler noch für die Veranstalterin, da allen Beteiligten bewusst gewesen sei, dass das Gewerbe der Sportwettenvermittlung mittelfristig Beschränkungen unterworfen werden würde.

Gegen diese Beschlüsse kann beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde eingelegt werden, was weitere rechtliche Auseinandersetzungen in der Branche vorhersagt. Diese neuesten Entwicklungen bestätigen die zunehmende Komplexität und Herausforderung der Glücksspielregulierung in Deutschland.

Am 13. Juli 2023 veröffentlichte die 4. Kammer folgende Urteile: VG 4 K 468/21, VG 4 K 168/22, VG 4 K 405/22, VG 4 K 443/22 und VG 4 K 501/22. In denen heißt es, dass die Anfechtungen alle abgewiesen wurden und sich Wettanbieter in Zukunft an die regulatorischen Abstände zu halten haben. Weiterführende Informationen hierzu finden Sie unter: www.berlin.de

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