
Übergang zu neuen Merkur Spielbanken Niedersachsen mutmaßlich schon ab September 205 möglich! (Bild © Leo_Visions auf Unsplash)
Die Streitigkeiten um die neu ausgeschriebene Spielbankenzulassung in Niedersachsen sind noch lange nicht zu Ende. Aber der aktuelle Lizenzinhaber Spielbanken Niedersachsen GmbH, hinter dem die Casinos Austria steht, konnte sich mutmaßend mit dem neuen Konzessionsinhaber Merkur Group auf eine Übergabe ab September 2025 einigen. Dabei soll vor allem gewährleistet sein, dass der Spielbetrieb ohne Unterbrechung reibungslos fortgeführt werden kann. Das berichtet die Süddeutsche Zeitung in einem Artikel am 16. April 2025. Demnach könnte es in dem anhaltenden Konflikt um die Spielbankenlizenz in Niedersachsen nun vielleicht doch zu einem Durchbruch kommen.
Konflikt um neue Merkur Spielbanken Niedersachsen bald zu Ende?
Der Glücksspielkonzern Merkur Group aus Osterwestfalen beabsichtigt nun offensichtlich, die Spielbanken in Niedersachsen zum 1. September dieses Jahres in Eigenregie zu betreiben. Die Lizenz wurde bereits vor zwei Jahren im Rahmen einer Ausschreibung zugesichert. Allerdings bezweifelt der alte Inhaber die Transparenz des Verfahrens. Auch wenn es nun zu einer Annäherung kommen könnte, die die Spielbanken Niedersachsen GmbH kämpft, weiterhin gerichtlich gegen den Verlust ihrer Spielbankenlizenz.
In die Auseinandersetzung um die Zulassung von Spielbanken wird in Niedersachsen aber nun noch einmal Schwung gebracht. Demnach strebt die erstinstanzlich siegreiche Unternehmensgruppe hinter den Merkur Casinos inzwischen an, die Spielbankenstandorte zum 1. September tatsächlich zu übernehmen, erklärte ein Sprecher auf Anfrage. Man sei sich diesbezüglich mit dem jetzigen Verwalter im Prinzip einig. Das gelte losgelöst vom weiter laufenden Rechtsstreit. Nun stehe aber noch die Zustimmung des Finanzministeriums als zuständige Erlaubnisbehörde in Niedersachsen aus.
Erste Vermittlungsversuche im Interesse der Mitarbeiter
Der Plan sieht vor, dass sämtliche Spielbankenstandorte der Betreibergesellschaft Spielbanken Niedersachsen GmbH (SNG) weitergeführt werden. Doch über einen genauen Kaufvertrag wird noch mit dem gegenwärtigen Verwalter zu verhandeln sein. Die vorübergehende Konzession des Betreibers erlischt aber mit dem 31. August. Diese wurde aufgrund der Lizenzstreitigkeit im Zuge des Ausschreibungsverfahrens im Vorfeld bereits vorzeitig verlängert.
Ein Sprecher der Merkur Group betont: „Die Standorte sollen am 1. September 2025 genauso fortgeführt werden wie zum 31. August 2025.“
Die Süddeutsche Zeitung berichtet, dass es zwischen den Unternehmen einen Austausch mit „offenen und konstruktiven Verhandlungen“ gibt. Die Merkur Spielbanken sowie auch der designierte Betreiber aus Österreich haben erste Annäherungsversuche unternommen. In erster Linie sind hierbei „im Interesse der Mitarbeitenden und des Unternehmens auch außerhalb des Gerichtssaals Lösungen für die Zukunft zu erörtern“.
Von Seiten der Spielbanken Niedersachsen GmbH erklärt eine Sprecherin: „Es gibt derzeit weder vertragliche Vereinbarungen noch einen Kaufvertrag.“
Die Casinos Austria International aus Österreich, wo auch mal NOVOMATIC eine Beteiligung hielt, wurde 2005 der erste und bisher einzige private Spielbankenbetreiber des Bundeslandes. Seither gibt es echte Spielbanken mit Roulette, Blackjack und Poker beispielsweise in Osnabrück, Hannover und Braunschweig sowie auch reine Automatencasinos, wo aber auch mit elektronischen Tischspielen das große Spiel eingeschränkt angeboten wird.

(Bild © GregMontani auf Pixabay)
Noch-Betreiber Spielbanken Niedersachsen GmbH scheiterte im Rahmen der Neuausschreibung im vergangenen November 2025. Das Verwaltungsgericht in Hannover lies eine Klage nicht zu und nun hängt es an der Prüfung auf ein Berufungsverfahren des Oberverwaltungsgerichtes in Lüneburg.
Nächste Etappe im Rechtsstreit Oberverwaltungsgericht
Der österreichische Betreiber hat noch nicht aufgegeben und verzögert den Übergang nun bereits über ein Jahr. Auch wenn das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover keinen Erfolg brachte, da die Klage direkt zurückgewiesen wurde. Für ein Berufungsverfahren gegen die Entscheidung ist bereits die Zulassung im Genehmigungsverfahren des Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg.
In jedem Fall ist der ehemalige Lizenzinhaber von seinem Recht nach wie vor überzeugt und gewillt, weiter zu klagen. Allerdings ist man sich intern noch nicht einig darüber, ob im Fall eines weiteren Scheiterns noch höhere Instanzen angegangen werden. Gleichzeitig will man aber auch mit einer weiteren gerichtlichen Niederlage den Betriebsübergang verantwortungsvoll gestalten.
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