
Staatsregierung Bayern beantwortet Anfrage von Grünen-Abgeordneten Tim Pargent: „Geheime Vereinbarung der Bundesländer mit Anbietern von Online-Glücksspielen und deren Auswirkungen auf den Spielerschutz“! (Bild © bayern.de)
Die Staatsregierung des Freistaates Bayern hat die Anfrage zum Thema „Geheime Vereinbarung der Bundesländer mit Anbietern von Online-Glücksspielen und deren Auswirkungen auf den Spielerschutz“ aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantwortet. Der für Oberfranken im Landtag sitzende Grünen-Politiker Tim Pargent hinterfragt die Landesregierung in Bayern zu dem medial durch einen Bericht von tagesschau.de polarisierenden Sachverhalt zu Sportwetten und Online Casino Limiterhöhung über die Schufa-G-Abfrage.
Tim Pargent fragt die Landesregierung in Bayern
An die Staatsregierung Bayern richtete der Abgeordnete Tim Pargent, Fragen hinsichtlich des Berichts von tagesschau.de, wo mutmaßend zu einer Geheimsprache Bezug genommen wird. Diese soll angeblich zwischen den Bundesländern, Glücksspielanbieter und der Gemeinsamen Glücksspielbehörde stattgefunden haben. Damit würden der im Glücksspielstaatsvertrag hochgelobte Spielerschutz an Kraft verlieren und das zum Wohlwollen der Umsätze.
Daher fragte der Politiker, welche Auffassung vertritt die Staatsregierung in Bezug auf die Ziele des Glücksspielstaatsvertrages bezüglich der Genehmigung der Schufa-G-Abfrage als Mittel zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit? Wie hat sich Bayern im Zuge dessen bei den Diskussionen um die fragliche Vereinbarung positioniert und welche Folgen für den Spielerschutz sind nach Ansicht der Staatsregierung damit verbunden?
Es gab nie eine geheime Vereinbarung
Der Bayerische Staatsminister des Innern, Joachim Herrmann, hat in der Antwort der Bayerischen Staatsregierung jedwede Behauptung einer Absprache und dazu noch in Geheimersache verneint und liefert eine plausible Erklärung. Kenntnisse über eine „Geheimabsprache der Länder“ liegen in Bayern nicht vor. Im Rahmen verschiedener Verwaltungsverfahren kam es 2022 zu einer Einigung mit Sportwettanbietern.
Die Vereinbarung beinhaltet insbesondere auch, dass künftig zum Nachweis der Bonität von Spielern im Hinblick auf die Erhöhung der Einzahlungslimits das Verfahren „Schufa Glücksspiel“ akzeptiert werden soll. Seitens Bayern bestand bislang die Auffassung, dass mit dem eingesetzten Nachweisverfahren genügend Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gezogen werden können.
Allerdings ist aufgrund der zuletzt ergangenen höchstrichterlichen Entscheidungen zum Thema Sportwetten und Online Casino Limits erhöhen zu prüfen, mit Hilfe welcher Verfahren ein Spieler, der eine Erhöhung seines Einzahlungslimits anstrebt, in seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit angemessen dargestellt wird.

(Bild © geralt auf Pixabay)
Während die eine Seite anwendbare Prüfverfahren zur Erhöhung von Limits bewertet, plädiert der angesehene Glücksspielforscher Tobias Hayer von der Uni Bremen für ein Einzahlungslimit bis 300 Euro.
GGL lässt Verfahren für erhöhte Einzahlungslimits prüfen
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) leitete bezüglich der verfahrend für erhöhte Einzahlungslimits eine Untersuchung ein, um entsprechende Auswahlverfahren auf ihre Tauglichkeit hin zu überprüfen. Eine Entscheidung bezüglich der in Zukunft erlaubten Verfahrensweisen soll in naher Zukunft erfolgen.
Für die Frage, wann Limiterhöhungen oberhalb der Standardlimits von monatlich 1000 Euro zulässig sind, enthält der Glücksspielstaatsvertrag überhaupt keine präzisen Vorgaben. Außer natürlich der anbieterübergreifenden Regelung. Vielmehr stellt es deren Ausgestaltung hinsichtlich der Voraussetzungen an den Inhaber einer Wettanbieter oder Online Casino Lizenz in das pflichtgemäße Belieben der deutschen Aufsichtsbehörde.
Vergleich war wichtig, um legalen Markt zu stärken
Im Zuge des gerichtlichen Vergleichsschlusses ist es gelungen, einen legalen Glücksspielmarkt übergangsweise in beiderseitigem Entgegenkommen zu gestalten, und zwar innerhalb dieser Konkretisierungskompetenz. Das erfolgte in einer Phase, in welcher die Ergebnisse der vielen gerichtlichen Verfahren betreffend spielerschützende Nebenbestimmungen der Erlaubnisse inhaltlich und zeitlich höchst unklar gewesen sind.
Die bloße Gegebenheit, hierdurch dem Schwarzmarkt frühzeitig ein kontrolliertes und in den Grundzügen nach den Vorstellungen der Glücksspielbehörde GGL konzipiertes legales Angebot entgegensetzen zu können, hat dem Spielerschutz in seiner Gesamtheit gutgetan.
Hoher Spielerschutz durch Glücksspielstaatsvertrag gewährleiste
Die Bayerische Staatsregierung ist bis jetzt der Meinung, dass mit dem angewendeten Prüfverfahren die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ausreichend bestimmt werden kann. Die neue Situation macht es jedoch erforderlich zu überdenken, durch welches Verfahren eine Limiterhöhung für Online Casinos Deutschland und bei Sportwetten vertretbar ist.
Weiterhin wird der Spielerschutz durch vielfältige Regelungen im Glücksspielstaatsvertrag sichergestellt, insbesondere durch die verpflichtenden Regelungen der Anbieter zum Einsatz von automationsgestützten Systemen zur Früherkennung von Spielsucht. Die spielrelevanten Daten werden von der GGL gespeichert und ausgewertet. Auch Spielermeldungen, die über ein Hinweisgeberportal anonym gemeldet werden können, geht die Behörde rigoros nach und führt ein engmaschiges Monitoring durch.
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