tipico wehrt sich gegen medienberichte ueber geheimen vereinbarung

Medienberichte in ARD/Zeit und „Monitor“-Magazin vom 6. März 2025 – ein Statement von Tipico! (Bild © Skratos1983 auf Pixabay)

Das Unternehmen Tipico Group LTD distanziert sich von Medienberichten, wonach es eine „geheimen Vereinbarung“ zwischen den Bundesländern und Glücksspielbetreibern über die Erhöhung der Einzahlungslimits für deutsche Spieler gebe. Tipico hat sich bereit erklärt, einen Fall zu untersuchen, in dem ein Spieler angeblich in der Lage war, sein Einzahlungslimit innerhalb von Sekunden auf 10.000 Euro zu erhöhen. Gemeinsame Recherchen von ARD und Die Zeit und Investigate Europe, die am 6. März veröffentlicht wurden, enthielten Informationen, dass Sportwettenanbieter und Online Casinos in Deutschland mutmaßlich von einer „geheimen Vereinbarung“ mit den Bundesländern profitiert haben.

Schufa-G-Abfrage zur Limiterhöhung zugelassen

In dem vom ARD-Magazin Monitor ausgestrahlten Beitrag wird behauptet, dass das Land Hessen im Jahr 2022 vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt einen Vergleich mit Sportwettenanbietern geschlossen hat. Danach sollen Sportwettenanbieter zur Überprüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse eines Spielers vorgegebene Verfahren nutzen können, um in der Zulassung festgelegte Nebenbestimmungen einzuhalten.

Die Medienberichte nehmen hierbei Bezug auf die SCHUFA Glücksspielauskunft, die zulässig ist, um ein monatliches Einzahlungslimit über 1000 Euro erhalten zu können, vorausgesetzt die Prüfung verläuft erfolgreich. Das von Tipico und anderen deutschen Akteuren des Sektors genannte Problem ist jedoch die Behauptung von Monitor, dass diese Klausel zuvor geheim gehalten wurde und die SCHUFA dazu benutzt wurde, um eine Limiterhöhung der Einzahlungen für den Spieler des Online-Casino und Wettanbieters zu erwirken, ohne dass die Betreiber die Unterlagen der Spieler überprüft haben.

Tipico Limiterhöhung durch Medienberichte in Frage gestellt

In der Reportage von Monitor wurde einem Studenten, der nur 1000 Euro im Monat zur Verfügung hat, bei Tipico Deutschland innerhalb von Sekunden eine Erhöhung des Einzahlungslimits auf 10000 Euro akzeptiert. Anhand der Berichterstattung konnte man denken, dann bei Tipico Limits ohne Beschränkungen möglich sind. Hierzu wurde auch dargestellt, dass der Betreiber mit GGL-Lizenz sich zu diesem Sachverhalt „nicht äußern wollte.“, was das Unternehmen in seiner Darstellung als unrichtig bezeichnet.

In der Stellungnahme schreibt Tipico: „Dabei wird versucht den Eindruck zu erwecken, dass dies nicht im Einklang mit den regulatorischen Vorgaben stünde.” Die nicht kommentieren zu wollen fördert diesen Eindruck. Tipico antwortete auf die Fragen von Monitor, dass man bereit sei, den gemeldeten Fall zu untersuchen. „Wir sehen uns den Fall sehr gerne genau an. Wenn Sie uns die entsprechenden Daten mitteilen, können wir uns dazu äußern, warum diese Limiterhöhung bewilligt wurde.“, hieß es. Tipico erklärt jedoch, dass es keine weitere Antwort von Monitor erhalten habe.

Bei der Vereinbarung handelt es sich um einen gerichtlichen Vergleich, der in einer öffentlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt geschlossen und protokolliert wurde. Die Länder haben den Inhalt dieses Vergleichs in ihrem Zwischenbericht zur Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags öffentlich bekannt gegeben. Dieser Bericht ist seit Juni 2024 öffentlich zugänglich und somit auch für Medienberichte verfügbar.

Online Casino Deutschland Einzahlung erhöhen

(Bild © stevepb auf Pixabay)
Für die Erhöhung von Limits in Online Casino Deutschland ist eine Prüfung notwendig, um Spielerschutzbestimmungen sicherzustellen.

Welche Anforderungen stellt die GGL an die Erhöhung der Einzahlungslimits?

Gemäß dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) sind Spieler auf eine Einzahlung von 1000 Euro pro Monat bei allen Anbietern beschränkt. Dieser Betrag kann von Anbieter zu Anbieter erhöht werden, wenn der Spieler keine Anzeichen von Spielsucht zeigt und dem Anbieter nachweisen kann, dass er wirtschaftlich in der Lage ist, größere Einzahlungen vorzunehmen, ohne in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten.

Die deutsche Glücksspielregulierungsbehörde GGL schreibt in ihren FAQs auf der Website, dass ein Spieler dem Betreiber einen angemessenen und überprüfbaren Nachweis seiner finanziellen Leistungsfähigkeit vorlegen muss, wenn er eine Einlagenerhöhung beantragt. Dazu gehören Einkommenssteuerbescheide oder andere Einkommensnachweise und Kontoauszüge. Selbstauskünfte der Spieler seien nicht ausreichend. Die Regulierungsbehörde hat jedoch erklärt, dass Shufa-Prüfungen ein zulässiges Verfahren sind, um zu beurteilen, ob einem Spieler eine Einlagenerhöhung gewährt werden sollte, da die Zahlungshistorie einer Person die Entscheidung beeinflussen kann.

Die FAQ der GGL verweist darauf: „Die Entscheidung, Schufa-G als ein mögliches Verfahren zur Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von Spielern zuzulassen, wurde von den Glücksspielaufsichtsbehörden der Bundesländer während der Übergangsphase vom grundsätzlich vollständigen Verbot von Online-Glücksspielen hin zum Verbot mit Erlaubnisvorbehalt getroffen.”

„Es wurde davon ausgegangen, dass die verwendeten Verfahren, einschließlich der Schufa-G-Abfrage, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit hinreichend abbilden. Die GGL überprüft laufend die eingesetzten Verfahren, einschließlich der Schufa-G-Abfrage, auch unter Berücksichtigung aktueller Gerichtsentscheidungen.“

DSWV nennt Bericht „Haltlose Skandalisierung“

Der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) hat sich ebenfalls gegen die Behauptung gewehrt, die Bundesländer hätten „Geheimvereinbarung“ mit der Glücksspielindustrie. Der DSWV erklärte am 7. März, der Bericht sei ein Versuch, eine Vereinbarung zwischen der GGL und lizenzierten Anbietern von Sportwetten zu „skandalisieren“.

„Der Vorwurf ist haltlos “, erklärt der DSWV. „Es gibt keine Geheimvereinbarung. Die zuständige Glücksspielaufsichtsbehörde und die Sportwettenanbieter haben in einem rechtsstaatlichen Verfahren einen Vergleich vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt in öffentlicher Verhandlung geschlossen und protokolliert.”

Der DSWV erklärte, das „kritisierte Schufa G Verfahren ist ein sinnvoller Indikator dafür, ob Spieler in geordneten finanziellen Verhältnissen leben und verhindert das Spiel von überschuldeten Personen. Die Daten der Schufa tragen so aktiv zum Spielerschutz bei.”

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