Europäischen Gerichtshof muss für Klarheit beim Rückforderungsrecht deutscher Spieler gegenüber EU lizenzierten Glücksspielanbietern sorgen! (Foto: Gerichtshof der Europäischen Union©)
Am 9. April 2025 ging es vor dem Europäischen Gerichtshof in einem zivilrechtlichen Verfahren mal wieder um das strittige Thema Rückforderungsrecht beim Online Glücksspiel. Muss ein im EU-Land legal lizenziertes Unternehmen wie Lottoland Spielern Verluste zurückzahlen, weil diese beispielsweise von Deutschland aus beim Lotto spielen Geld verloren haben? Ein Grenzfall, der schon seit vielen Jahren vor Gerichten in Abertausenden Fällen verhandelt wurde. Es gibt nicht wenige aus der Glücksspielbranche sowie der sich daran bereichernden Klageindustrie, die dem EuGH dieses Mal ein Grundsatzurteil zutrauen, welchen Rückforderungen gegenüber Online Casinos, Wett- der Lottoanbietern eine neue Wendung verleihen könnte.
Deutsche Rechtsprechung und Unionsrecht – es besteht Klärungsbedarf
Unterstützend für die Entscheidung des Gerichts dürfte auch die am 10. Juli zu erwartenden Schlussanträge sein, die vom Generalanwalt eingebracht werden. Ausschlaggebend ist dann, welche Auffassung der Europäische Gerichtshof zur Vereinbarkeit im Hinblick auf das deutsche Rückforderungsrecht mit dem freien Dienstleistungsverkehr nach Art. 56 AEUV einnimmt, so wird es im Artikel von Rechtsanwalt István Cocron, B.A. berichtet.
Es ist aber durchaus möglich, dass EU-Recht über nationales Recht gestellt wird und Glücksspielanbieter wie Lottoland aus Malta und anderen EU-Staaten im Recht sind. Klagen zivilrechtlicher Natur gibt es immer wieder gegen EU-Unternehmen mit rechtmäßiger Zulassung zum Beispiel durch die Glücksspielbehörde Maltas (MGA). Auch diese gewähren strenge Spielerschutzbestimmungen und bieten Sperrsysteme vergleicht mit der bundesweiten Sperrdatei LUGAS.
Zukunft des Rückforderungsrechts im Blickpunkt
Kernfrage des Rechtsstreits von Lottoland gegen Kläger Rechtsanwalt Volker Ramge, der Forderungsansprüche eines Spielers aufgekauft hat und dieses nun vor dem Europäischen Gerichtshof einklagen möchte. Zu klären gilt es: Zulässigkeit der Rückforderung bei vorhandener Lizenz aus Malta? Klageführer Ramge stützt seine Klage auf ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Hierbei kommt es darauf an, welche deutsche Lizenz der Anbieter überhaupt innehatte, was unstreitig beim beklagten Unternehmen und dessen Lottoland Online Casino und Lotterien nicht gegeben war.
Einen vergleichbaren Fall legte aus das Landgericht Erfurt dem EuGH vor. Durch § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag seien Online-Casinospiele sowie Zweitlotterien im einschlägigen zeitlichen Zusammenhang verboten gewesen. Im Unterschied zu den Sportwetten bestand hierfür auch nicht die Möglichkeit einer sogenannten Experimentierklausel.
Aus der Pressemitteilung Nr. 155/2024 des Bundesgerichtshofs zur Vorlage beim EuGH: § 4a Abs. 1 GlüStV 2012 soweit § 10 Abs. 6 im Rahmen der Experimentierklausel für Sportwetten nach § 10a nicht anwendbar ist, dürfen die dort den Veranstaltern nach § 10 Abs. 2 und 3 vorbehaltenen Glücksspiele nur mit einer Konzession veranstaltet werden. § 4 Abs. 1 Satz 2 ist entsprechend anzuwenden.
(Bild © Hasselqvist und Dooffy auf Pixabay)
Die neue Malta Bill 55 schützt die Online-Glücksspielindustrie per Gesetz vor zivilrechtlichen Spielerklagen auf Rückzahlung von Spielerverlusten. Denn Malta sieht seine Lizenzierung auf höchstem Niveau.
Die klagende Partei macht den Spielerschutz geltend und damit, warum der Versuch, eine Lizenz zu erhalten, nicht zielführend sei. Mangels deutscher Genehmigung ist das Anbieten in Deutschland rechtswidrig. Draus folgt, dass Glücksspielverluste zurückzuerstatten sind.
Im Gegensatz dazu argumentiert Rechtsanwalt Karpenstein auf Anbieterseite mit aller Entschiedenheit, dass es sich beim Spielerschutz nur um einen Vorwand handelt. Denn die gerichtlichen Auseinandersetzungen seien von Prozessfinanzierern angestrengt worden und seien nicht im Sinne der Spieler. Darüber hinaus sieht der Glücksspielstaatsvertrag keine Rückforderung vor. Dass keine deutsche Lizenz erlangt werden konnte, liege nicht an den Anbietern, betont Karpenstein: Außerhalb Schleswig-Holsteins waren in Deutschland bis Mitte 2021 einfach noch keine Online Casinos mit deutscher Lizenz für Automatenspiele zugänglich. Das Angebot von Zweitlotterien habe außerdem jahrelang geduldet bestanden und Steuern wurden gezahlt. Somit fehle es den Rückforderungen an einer Rechtsgrundlage im Unionsrecht.
Malta sieht sich im Recht und steht hinter der Branche
Es sei einem EU-Mitgliedstaat nicht erlaubt, sich in die Regulierung des Glücksspiels eines anderen Landes einzumischen. Die Spielerschutzregelungen in Malta seien weitreichend und mit mehreren Tausend Anträgen auf Sperrung pro Jahr, darunter auch von deutschen Spielern, ähnlich tiefgreifend wie beispielsweise in Deutschland.
Maltesische Anbieter generell als „illegal“ zu stigmatisieren, könne nicht als Argument angeführt werden. Darüber hinaus schöpfe Deutschland gerne Steuern aus dem Glücksspiel ab und ermögliche dennoch zivilrechtliche Rückforderungsansprüche.
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