Fragen und Antworten zum länderübergreifenden Glücksspielaufsichtssystem (LUGAS)

Wichtige Fragen und Antworten zum länderübergreifenden Glücksspielaufsichtssystem (LUGAS) mit Spielerfokus! (Bildquelle: RobinHiggins auf Pixabay)

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) informiert über die gesetzlich festgelegten Regelungen in Bezug auf die Limit- und Aktivitätsdatei. Alles diese für den Spielerschutz in Deutschland wichtigen Zentraldateien wird über das länderübergreifende Glücksspielaufsichtssystem (LUGAS) geregelt und ist nicht immer eindeutig für die Spielenden da draußen zu verstehen. Um Licht ins Dunkel zu bringen, veröffentlichte die deutsche Aufsichtsbehörde einen umfassenden Ratgeber, indem die häufig gestellten Fragen zum diesem komplexen Themenbereich beantwortet werden. Wie jeder sein persönliches Limit einstellen kann und was es mit Limitänderungen auf sich hat, dazu liefert die Behörde gebündelte Informationen sowie zu den Themen paralleles Spiel und anbieterübergreifendes Einzahlungslimit.

Limit- und Aktivitätsdatei im länderübergreifenden Glücksspielaufsichtssystem erklärt

Für das länderübergreifende Glücksspielaufsichtssystem (LUGAS) schien das Interesse lange nicht groß zu sein. Die Safe-Server-Anbindungen haben jedoch zu einem sukzessiven Durchsetzen der geltenden Glücksspielgesetze geführt. Ein wesentlicher Punkt ist die Kontrolle von Spielern und Anbietern, was legale Online Casinos Deutschland sowie auch Sportwettenanbieter betrifft. Mit einer LUGAS-FAQ will die Glücksspielaufsichtsbehörde über viele Kleinigkeiten informieren, die Spieler wissen sollten, um die persönlichen Erfahrungen nicht negativ zu belasten.

Häufig ergeben sich auch informative Fragestellungen über die Verantwortlichkeiten. Hierbei lässt sich prinzipiell sagen, dass die Online-Glücksspiel-Anbieter mit Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele die Ansprechpartner für den jeweiligen Kunden sind. Die Glücksspielbehörde GGL betreibt lediglich ein Hinweisportal, wo anonym illegale Glücksspielwerbung sowie auch Anbieter gemeldet werden können, die womöglich ohne Lizenz operieren. Bestimmte Online-Glücksspielangebote lassen sich mutmaßlich nicht öffnen oder Einzahlungen werden blockiert. Für diese Fälle hat der Ratgeber zum länderübergreifenden Glücksspielaufsichtssystem die wichtigsten Informationen zusammengefasst.

Warum gibt es ein providerübergreifendes Einzahlungslimit und lässt sich dieses Limit löschen?

Die anbieterübergreifende persönliche monatliche Einzahlungsobergrenze ist vom Gesetzgeber nach § 6c GlüStV festgelegt und somit bindend für Spielteilnehmer an ausgewählten Glücksspielen online.

Wie hoch ist das monatliche Limit?

Diese Information ist wichtig für Sie, schließlich müssen Sie das Limit manuell festgelegt haben. Erst bei der Online-Poker, Sportwetten oder Online Casino Registrierung oder später können Sie dies tun. Im Allgemeinen bewegt sich die Obergrenze zwischen 1 € und 1.000 € (Sonderregelungen können auch höhere Limits erlauben, vorausgesetzt der Spieler besteht die Bonitätsprüfung). In bestimmten Fällen besteht die Möglichkeit, dass die Glücksspielaufsicht das Limit unter Angabe der LUGAS-ID bereitstellt. Diese Spieler-ID bleibt jedoch stets anonym, sodass kein Bezug zu den echten Daten entsteht.

Kann die GGL das LUGAS Limit ändern?

Die staatliche Glücksspielaufsicht kann Höchstbeträge nicht ändern. Dies funktioniert ausschließlich über einen Online-Anbieter mit deutscher. Für den Fall, dass es nicht ohne Weiteres über das Spielkonto möglich ist, ist es zu empfehlen, Kontakt mit dem Kundenservice aufzunehmen.

Wie viel Zeit braucht eine Änderung des Limits?

Eine senkende Limitänderung wird sofort aktiv. Wer sein monatliches Einzahlungslimit erhöhen möchte, dann wird diese Änderung erst nach einem Zeitrahmen von 7 Tagen wirksam. Die Rechtslage sieht vor, dass ebenjene Frist so errechnet wird, dass mit dem zu Ende gehenden 7 Tag nach dem Erhöhen der Obergrenze direkt nach Mitternacht das neue Limit aktiv wird.

Wie geht man mit einer nicht greifenden Limitänderung um?

Zunächst ist das betreiberübergreifende Zahlungslimit zu ändern. Hierbei handelt es sich nicht um anbieterspezifische Einzahlungs-, Einsatz- oder Verlustlimits. Diese Grenzen werden nicht von der Überwachung der Limitdatei erfasst. Bei Fragen hierzu ist der Kundendienst des entsprechenden Anbieters zu kontaktieren, wenn die Möglichkeit nicht in den Voreinstellungen des Accounts ersichtlich ist, da dies individuell nach Betreiber geregelt werden kann. In Einzelfällen kann durch die GGL unter Angabe der Spieler-ID überprüft werden, inwieweit der Betreiber das Limit vorschriftsmäßig gemeldet hat. Nur unter Angabe dieser Informationen ist eine Benachrichtigung zulässig.

Daneben ist ein Screenshot der Limitänderung bestätigt, durch den Glücksspielveranstalter einzureichen. Es ist auch eine ausdrückliche Einverständniserklärung vorzulegen, wonach sich die Behörde zur weiteren Abwicklung mit dem Anbieter unter Verwendung Ihrer Daten in Verbindung setzen darf. Anmerkung: Aufgrund der Tatsache, dass dieses Limit anbieterübergreifend ist, kann eine Limitänderung bei jedem Veranstalter erfolgen. Es kann daher nicht garantiert werden, dass die Informationen über die Höhe des Einzahlungslimits bei den Veranstaltern immer auf dem neuesten Stand sind.

Was tun, wenn eine Erhöhung des Limits nicht akzeptiert wird?

Die Entscheidung über die Erteilung von höheren Limits liegt allein beim Veranstalter ebenso wie die Festlegung und Änderung des betreiberübergreifenden Limits. Die Behörden haben keine Befugnis, den Veranstaltern höhere Limits für Spieler aufzuerlegen. Eine solche Maßnahme liegt allein in der Entscheidung des Online-Glücksspielsveranstalters. Übermitteln von Kontoauszügen, sonstigen Einkommensnachweise oder Personaldokumenten an die Aufsichtsbehörde ist prinzipiell nicht möglich. Etwaige Nachrichten löscht die GGL allein schon aufgrund von datenschutzrechtlichen Belangen ohne Rückmeldung.

Warum ist im aktuellen Monat keine Einzahlung mehr möglich?

Eines oder mehrere der folgenden Gründe sind möglicherweise für das Problem verantwortlich:

  • Das persönliche anbieterübergreifende Limit ist durch Einzahlungen bereits erreicht. An jedem Monatsersten wird das anbieterübergreifende Limit automatisch wieder auf Null gesetzt. Die Angaben des Anbieters, dass noch ein Guthaben vorhanden ist, sind ohne Bedeutung. Diese Hinweise können schon allein deshalb im Einzelnen nicht zutreffen, da der Veranstalter hiervon keine Kenntnis haben kann. Schließlich liegen dem Betreiber keine Angaben darüber vor, in welcher Höhe und bei wie vielen anderen Glücksspielportalen ebenfalls eingezahlt wurde.
  • Auch vergebliche Überweisungen beispielsweise durch unterbrochen oder schlechte Internetverbindung, gesperrtes Zahlungsmittel, fehlgeschlagener Login und andere Vorkommnisse, welche die Grenze ausschöpfen, werden registriert. Es ist jedoch in der Hand jedes Veranstalters, dies durch eine angemessene Struktur der Zahlungsverarbeitung auszuschließen.
  • Der Spieler geht von einer anderen Grenze für monatliche Einzahlungen aus, als das im System hinterlegte anzeigt. Hierzu ist eine persönliche Zahlungsgrenze beim Casino online einzurichten und der Support zu kontaktieren, falls es diese Einstellung nicht ersichtlich im Spielkonto gibt. In besonderen Ausnahmefällen kann die GGL unter Angabe der LUGAS-ID kontrollieren, ob der Online-Spielothek-Anbieter das Limit korrekt weitergegeben hat. Des Weiteren wird ein Screenshot einzureichen sein, der belegt, dass eine Limitänderung bereits bestätigt wurde. Der Aufsichtsbehörde muss zudem die Vollmacht erteilt werden, im Namen des Spielers den Fall mit dem Anbieter zu klären.

Ab wann wird die Obergrenze wieder auf Null gesetzt und Einzahlungen sind wieder möglich?

Die Höchstgrenze ist immer auf einen Monat festgelegt. Zu Monatsbeginn ist das individuelle LUGAS Einzahlungslimit wieder verfügbar.

Warum zählen fehlgeschlagene Einzahlungen mit?

Es ist gesetzlich geregelt. An diese Gesetze muss sich die Gemeinsame Glücksspielaufsicht der Länder als ausführende Verwaltungsbehörde halten. Da ist kein Ermessensspielraum vorhanden. Weitere Informationen zu den Hintergründen der Überlegungen innerhalb des Glücksspielgesetzes findet man im Glücksspielstaatsvertrag 2021.

Lassen sich fehlgeschlagene Einzahlungen rückgängig machen?

Diesbezüglich gibt es keine Möglichkeit. Die Rechtslage beim Online-Glücksspiel ist hierbei eindeutig und glücksspielrechtlich muss die GGL den geltenden Glücksspielgesetzen Folge leisten.

Wie lassen sich ältere Sachverhalte bereinigen?

Im System sind nur die aktuellsten Daten des laufenden Monats abrufbar. Aus Datenschutzgründen sind frühere Zahlungseingänge sowie die historische Entwicklung von Einzahlungslimits und Aktivitäten im LUGAS Glücksspielaufsichtssystem nicht mehr zugänglich. Für mehr Informationen zu den Datenschutzrichtlinien bezüglich der zentralen Einzahlungs- und Spielaktivitätsbeschränkungsdateien zur Parallelspielverhinderung verweisen wir auf die Datenschutzhinweise der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder.

Wieso sind persönliche Daten zum Einblick ins System nicht ausreichend?

Wie aus den Hinweisen zum Datenschutz für Zentraldateien: Einzahlungslimitierung und Parallelspielverhinderung innerhalb der Limitdatei und Aktivitätsdatei zu verstehen ist, ist eine pseudonymisierte Speicherung monatlich aus Gründen des Datenschutzes vorgesehen. In der Folge ist der Glücksspielaufsicht nicht bewusst, welche persönlichen Informationen mit einer Spieler-ID einhergehen. Namen, Vornamen, Geburtsdaten, Geburtsnamen, Geburtsort und Wohnanschriften – darauf hat die GGL keinen Zugriff. Eine nachträgliche Einreichung ist ebenfalls aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Einzig die Spieler-ID greift indirekt darauf zu, um ein Pseudonym erstellen zu können. Das länderübergreifende Glücksspielaufsichtssystem kann nur auf diese ID zugreifen und nicht zuordnen, welche Person dazu gehört. Daher kann die Behörde nur anonym prüfen, wenn die LUGAS-ID bereitgestellt wird.

Warum ist man nach Auskunft des Veranstalters noch bei einem anderen Veranstalter aktiv und warum kann man nicht online spielen?

In diesen Fällen kann das bestehende Problem darauf zurückzuführen sein, dass ein oder mehrere der folgenden Ursachen vorliegen:

  • Die Aktivitätsdatei führt die Spieler-ID noch als aktiv bei einem anderen Betreiber. Eine individuelle Prüfung, ob noch ein Casino-Login auf einem Handy oder im Browser aktiv ist, wäre der erste Schritt. Gerade native Echtgeld Casino Apps können manchmal den Spieler eingeloggt lassen, was dann nicht dazu führt, dass ein Anbieter den Status auf inaktiv setzt. Da hilft am Ende nur der Kontakt zum Kundenservice, falls sich der Veranstalter ermitteln lässt.
  • Durch interne Probleme beim Online-Anbieter funktioniert die Freischaltung nicht und es wird eine falsche oder irreführende Fehlernachricht ausgegeben. In so einem Fall ist der Kundensupport zu benachrichtigen. Lässt sich auf diesem Weg keine Klärung herbeiführen, dann ist die GGL in Kenntnis zu setzen. Hierzu ist die LUGAS-ID und Screenshot des Falls einzureichen sowie der Zeitpunkt der Fehlermeldung.

Was für Möglichkeiten gibt es, wenn der Anbieter nicht einlenkt?

Sind alle Mittel über den Support ausgeschöpft, dann besteht die Möglichkeit, die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder einzuschalten. Wichtig ist hierbei, dass die persönliche pseudonymisierte LUGAS-ID angegeben wird und keine personenbezogenen Daten. Außerdem ist das Anliegen zu beschreiben und eine Darstellung der bisherigen Schritte einzureichen. Anzugeben sind zum Sachverhalt diese Fakten:

  • Der korrekte Name des erlaubten Glücksspielbetreibers ist anzugeben, wo Hilfe durch die Behörde gewünscht wird
  • Die LUGAS Spieler-ID – im Account bei jedem legalen Anbieter verfügbar.

Quelle: „GGL veröffentlicht FAQ zum Länderübergreifenden Glücksspielaufsichtssystem (LUGAS)“, weitere Infos unter: www.gluecksspiel-behoerde.de

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