GGL äußert sich in einem FAQ zu Kritik an Studien-Vergabe

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) reagiert auf Kritik vom Business Insider in Hinblick auf der Vergabe einer Glücksspielstudie! (Bildquelle: www.gluecksspiel-behoerde.de)

In einer kürzlich veröffentlichten Stellungnahme hat die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) auf Kritik an der Vergabe einer Evaluierungsstudie des Glücksspielstaatsvertrags reagiert. Die Studie, die einen Wert von über 750.000 Euro hat und an die Universität Bremen vergeben wurde, hatte für Kontroversen gesorgt. Insbesondere wurden Fragen laut, warum nur ein Bieter im Rennen war und weshalb der Zuschlag an einen Wissenschaftler ging, der bereits im Vorfeld Empfehlungen zur Studie abgegeben hatte. Die deutsche Glücksspielaufsicht hat nun in einem FAQ auf ihrer Website wesentliche Fragen und Antworten rund um das Studiendesign und die Ausschreibung veröffentlicht. Die Behörde weist die Vorwürfe zurück, dass der leitende Wissenschaftler, Dr. Tobias Hayer, einen Wettbewerbsvorteil gehabt hätte oder die Bedingungen für die Evaluierung mitgestaltet habe. Mit dieser Stellungnahme versucht die GGL, die aufgekommenen Bedenken zu zerstreuen und Transparenz in den Vergabeprozess zu bringen.

Artikel vergleicht den Zuschlag für die Studie mit einem Lottojackpot

Die Vergabe eines 750.000-Euro-Auftrags für die Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV 2021) durch die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder sorgt weiterhin für Diskussionen. Im Mittelpunkt der Kritik steht Dr. Tobias Hayer, ein renommierter Glücksspielforscher, der den lukrativen Auftrag erhalten hat. Dr. Tobias Hayer war bereits im Vorfeld in die Ausarbeitung der Studienanforderungen involviert, was Fragen zur Objektivität und Transparenz des Vergabeprozesses aufwirft.

Hayer ist seit über zwei Jahrzehnten in der Glücksspielforschung tätig und Mitglied des Fachbeirats Glücksspiel, einem Expertengremium, das die Bundesländer zum Beispiel in der Thematik legale Online Casinos in Deutschland berät. Er hatte bereits im April 2021 Empfehlungen für die Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags vorgelegt. Diese Empfehlungen flossen in die offizielle Ausschreibung ein, was die Frage aufwirft, ob Dr. Tobias Hayer einen unfairen Vorteil im Vergabeprozess hatte.

Die GGL hatte für die Einreichung von Angeboten lediglich eine Frist von 30 Tagen gesetzt, die gesetzliche Mindestfrist. Kritiker argumentieren, dass diese kurze Zeitspanne anderen potenziellen Bietern kaum eine Chance ließ, ein qualitativ hochwertiges Forschungsdesign vorzulegen. Dr. Tobias Hayer war der einzige Bieter und erhielt den Zuschlag. Ein anonymer Forscher bezeichnete das Verfahren laut eines Artikels von buisnessinsider.de gar als „geplanten Lottogewinn“, da die kurze Frist und Hayers Vorwissen ihm einen klaren Vorteil verschafften.

Dr. Tobias Hayer selbst verteidigt die kurze Angebotsfrist und argumentiert, dass die Notwendigkeit einer wissenschaftlichen Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags seit dessen Einführung im Jahr 2021 bekannt war. Die GGL betont ebenfalls, dass sie sich an die gesetzlichen Vorgaben gehalten hat und dass der einzige Bieter alle Anforderungen erfüllt hat.

Trotz der Verteidigung durch die deutsche Aufsichtsbehörde und Dr. Hayer bleiben Fragen offen. Die Kritik an der Auftragsvergabe wirft ein Schlaglicht auf die Notwendigkeit von Transparenz und Objektivität in der Vergabe öffentlicher Aufträge, insbesondere wenn es um so sensible und gesellschaftlich relevante Themen wie Glücksspiel und Spielerschutz geht.

Studie soll sich mit Spielerschutz unter dem neuen Glücksspielstaatsvertrag von 2021 beschäftigen

Die betreffende Studie, die von der Gemeinsamen Glücksspielaufsicht der Länder in Zusammenarbeit mit allen 16 Bundesländern an die Universität Bremen vergeben wurde, soll sich intensiv mit dem Spielerschutz im Kontext des 2021 in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrags befassen. Unter der Leitung von Dr. Tobias Hayer wird das Forschungsteam die Wirksamkeit der im Vertrag festgelegten Maßnahmen evaluieren. Lesen Sie in diesem Spinsfactory Artikel mehr über die in Auftrag gegebene Glücksspielstudie der Universität Bremen. Dabei liegt der Fokus insbesondere auf dem Schutz der Spieler im Internet. Die Studie wird sowohl bestehende als auch neu zugelassene Online-Glücksspielformen analysieren und die Implementierung spezifischer Spielerschutzregelungen bewerten.

Der neue Glücksspielstaatsvertrag von 2021 hat eine Reihe von restriktiven Bedingungen für Online-Glücksspiele eingeführt, darunter ein monatliches Einzahlungslimit von 1.000 Euro und die Einführung der Spielersperrdatei OASIS. Diese Maßnahmen sollen den Spielerschutz stärken und gleichzeitig legale Alternativen zu bisher illegalen Glücksspielangeboten schaffen. Doch die Regulierungen sind nicht ohne Kontroversen. Kritiker argumentieren, dass zu strenge Regeln den Spielerschutz paradoxerweise untergraben könnten, indem sie Spieler in den illegalen Markt drängen.

Ein entscheidender Indikator für die Wirksamkeit der Regulierungen ist die sogenannte Kanalisierungsquote, die den Anteil des legalen Glücksspiels am Gesamtmarkt misst. Während diese Quote im Jahr 2014 noch bei 96 Prozent lag, ist sie bis 2022 auf etwa 70 Prozent gesunken. Experten warnen, dass die Quote bis 2026 weiter fallen könnte, wenn keine Anpassungen vorgenommen werden. Dies würde bedeuten, dass mehr als die Hälfte des Marktes von illegalen Angeboten bedient würde, was den Spielerschutz erheblich gefährden würde.

Die Studie soll daher auch die Balance zwischen effektivem Spielerschutz und Überregulierung untersuchen. Eine zu restriktive Politik könnte kontraproduktiv sein und die Spieler in den illegalen Markt treiben, während eine zu lockere Regulierung den Spielerschutz gefährden könnte.

Aktuelle Zahlen zum Sperrsystem OASIS im falschen Kontext?

Die Universität Bremen wird sich am Institut für Public Health und Pflegeforschung mit den Spielerschutzregelungen befassen, die aktuell am deutschen Glücksspielmarkt über OASIS und LUGAS aktiv sind. Die Ergebnisse werden mutmaßlich Einfluss auf die bevorstehende Evaluierung des GlüStV 2021 im Jahr 2026 haben.

Die Studie der Universität Bremen soll entscheidende Erkenntnisse liefern, die zur weiteren Verbesserung der Regulierungsmaßnahmen beitragen könnten. Eine umfassende Bewertung der Wirksamkeit des Glücksspielstaatsvertrags ist jedoch erst für das Jahr 2026 geplant. Bis dahin bleibt die Frage offen, wie der Staat den Spagat zwischen Spielerschutz und Überregulierung meistern kann.

GGL weißt die Vorwürfe entschieden zurück

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) hat auf ihrer Homepage eine Reihe von Fragen und Antworten veröffentlicht, um auf die Vorwürfe zu reagieren, die im Zusammenhang mit der Vergabe der Evaluierungsstudie zum Glücksspielstaatsvertrag 2021 erhoben wurden. Die Behörde betont, dass Dr. Tobias Hayer, der die Studie leiten wird, keinen Wettbewerbsvorteil hatte und nicht an der Ausgestaltung der Bedingungen für die Evaluierung beteiligt war.

Die Studie wurde initiiert, um einen ersten Zwischenbericht zur Evaluation der Maßnahmen des Glücksspielstaatsvertrags 2021 bis zum 31. Dezember 2023 vorzulegen. Sie soll insbesondere die Auswirkungen der im Vertrag festgelegten Anforderungen auf den Spielerschutz untersuchen. Dies umfasst sowohl allgemeine technische als auch glücksspielformbezogene Anforderungen.

Die Behörde hebt hervor, dass das Vergabeverfahren für die EU-weite Ausschreibung über die Plattform evergabe.de und andere Plattformen abgewickelt wurde. Sie betont auch, dass die GGL bereits seit Juli 2021 aktiv und frühzeitig für Transparenz in Bezug auf den geplanten Evaluierungsprozess gesorgt hat. Die Vorstände der GGL haben demnach die Fachkreise auf verschiedenen Veranstaltungen und in Gesprächen informiert.

In Bezug auf die einzige Bewerbung für die Studie von der Universität Bremen unter der Leitung von Dr. Tobias Hayer stellt die GGL klar, dass er alle Anforderungen erfüllt hat und daher den Zuschlag erhalten hat. Dr. Hayer verfügt über langjährige Expertise im Bereich der Glücksspielforschung und ist Mitglied des Fachbeirats, dessen Aufgabe es ist, die Bundesländer wissenschaftlich und fachlich zu beraten.

Die GGL weist die Vorwürfe, dass Dr. Tobias Hayer einen Wettbewerbsvorteil gehabt hätte oder die Ausschreibung so gestaltet wurde, dass er den Auftrag erhält, entschieden zurück. Die Behörde betont, dass es bedauerlich ist, dass sich nicht mehr Bewerber am Ausschreibungsverfahren beteiligt haben, und versichert, dass das Ziel der aktiven und frühzeitigen Kommunikation darin bestand, für größtmögliche Transparenz zu sorgen.

Glücksspielbehörde GGL plant Studie zur Glücksspielwerbung

Ein weiterer Studienauftrag zur Glücksspielforschung befindet sich gerade inmitten eines Ausschreibungsverfahrens. Im Fokus dieser Untersuchung steht die Glücksspielwerbung und wie die derzeitigen Regeln mit dem Spielerschutz einhergehen, um eventuell im Rahmen der Evaluierung des GlüStV 2021 im Jahr 2026 Änderungen vornehmen zu können.

Eine der aussagestärksten Fragen und Antworten aus der Pressemitteilung der Glücksspielbehörde GGL vom 4. September 2023. Frage: „Wer hat den Zuschlag erhalten?“ und die Antwort: „Die Studie wurde im Juli 2023 an die Universität Bremen unter der Leitung von Dr. Tobias Hayer, Institut für Public Health und Pflegeforschung vergeben. Herr Dr. Hayer verfügt über langjährige Expertise im Bereich der Glücksspielforschung, insbesondere im Hinblick auf Suchtprävention und Spielerschutz. Dr. Hayer ist zudem Mitglied des Fachbeirats, dessen primäre Aufgabe es ist, die Bundesländer wissenschaftlich und fachlich zu Themen der Suchtprävention und des Spielerschutzes in Bezug auf neue Produkte von Lotto und die Vertriebswege der Lottogesellschaften zu beraten. Zu seinen Aufgaben zählt auch die Beratung der Länder zur Evaluierung der Auswirkungen des Staatsvertrages. Dr. Tobias Hayer hat in dieser Funktion zusammen mit anderen Kollegen des Fachbeirats u.a. ein Positionspapier mit inhaltlichen und strukturellen Vorschlägen für eine wissenschaftlich fundierte Evaluation des GlüStV 2021 veröffentlicht. Auch hat Dr. Hayer in der Arbeitsgruppe Evaluierung mitgewirkt. Er war jedoch weder an Sitzungen zur Ausgestaltung der Ausschreibung beteiligt, noch war er am Entwurf der Ausschreibung beteiligt.“

Quelle: GGL Artikel vom 4.9.23 – FAQs zur Studie „Spielerschutz im Internet: Evaluation der Maßnahmen des Glücksspielstaatsvertrages 2021“, weitere Infos unter: www.gluecksspiel-behoerde.de

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