Online-Glücksspiellizenzen

Neue deutsche Online-Glücksspiellizenzen: Landesverwaltungsamt erteilt 9 weitere Genehmigungen! (Bilder von GDJ & OpenClipart auf Pixabay)

Der symbolische Staffelstab zur neuen Aufsichtsbehörde ist durch das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (LVwA) für das Online-Glücksspiel im Bundesgebiet übergeben worden. Damit wird aus der übergangsweisen Kontrolle bis 2023 eine Aufgabenteilung, bis die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder ihrem Auftrag vollständig nachkommen wird. Pünktlich zum ersten Jahrestag des Glücksspielstaatsvertrages ist es daher an der Zeit, die Entwicklungen Revue passieren zu lassen. Schließlich haben glücksspielrechtliche Verwaltungsaufgaben den behördlichen Weg zu weiteren Genehmigungen freigemacht. Eine deutsche Lizenz für Online-Spieleautomaten haben mit dem Update aus Halle zwölf Online-Glücksspielanbieter, wobei wohl auch erstmals eine Online Poker Lizenz für einen Veranstalter genehmigt wurde. Allerdings ist die White List der Behörde noch nicht aktualisiert, weshalb die betreffenden Unternehmen mit erteilten Online-Glücksspiellizenzen noch nicht offiziell bekannt sind.

Online-Glücksspiellizenzen – es geht voran

Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt kündigt an, zusätzlich zu den drei bereits erteilten Genehmigungen neun weitere Lizenzen für virtuelle Automatenspiele und Poker in ganz Deutschland zu erteilen. Dabei wird jedoch zum Stand 2. Juli 2022 noch nicht verraten, für welche Betreiber diese Online-Glücksspiellizenzen vorgesehen sind. Seit der Einführung des neuen Staatsvertrags zur Regulierung des Online-Glücksspielwesens am 1. Juli 2021 haben die Plattformbetreiber insgesamt 71 Anträge auf Erteilung von Lizenzen gestellt. Hiervon sind im Laufe der letzten Monate 8 Anträge zurückgezogen worden.

Drei Online-Glücksspiellizenzen befinden sich in der Prüfung durch das Glücksspielkollegium und nur ein Antrag ist schlicht und ergreifend abgelehnt worden. Ein Großteil der Gesuche befindet sich noch in der Prüfung, wobei es keine Informationen gibt, wie lange es noch dauern wird, bis die Genehmigungen offiziell werden oder weitere Anbieter am fortlaufenden Konzessionsverfahren scheitern und somit keine Online Glücksspiel Erlaubnis erhalten. Drei Online-Anbieter haben bereits eine Genehmigung für den Betrieb von Online-Spielautomaten in Deutschland bekommen: Mernov, Tipwin und mybet.

Allerdings haben bislang noch keine Veranstalter Online-Glücksspiellizenzen für das Anbieten von virtuellen Pokerspielen erhalten. Hierbei sind landesweit ausschließlich Online-Pokerrunden zu berücksichtigen, wo deutsche Spieler gegeneinander spielen. Klassische Bankhalterspiele wie Three Card Poker mit einem Vorteil für Bank (Anbieter) sind nicht bundesweit zugelassen. Konzessionen werden hierfür durch die Bundesländer erteilt, bisher ist hierzu noch kein Erlaubnisverfahren zugunsten eines Betreibers ausgegangen. Der Staatsvertrag enthält auch strenge Regeln für die Branche, wie zum Beispiel ein Einsatzlimit von 1 Euro für Spielautomaten und geht mit einer Einsatzsteuer von 5,3 Prozent einher. Diese Richtlinien werden die Länder im Einzelnen für Tischspiele womöglich anders auslegen.

Die aktuelle Situation wird wie folgt in der Presseerklärung des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt vom 30.06.2022 beschrieben: „Kernaufgaben des Referates sind seitdem die Erteilung von Erlaubnissen für die Veranstaltung von Online-Poker und virtuellen Automatenspielen sowie das Vorgehen gegen unerlaubtes öffentliches Glücksspiel und der Werbung hierfür, welches im Internet in mehr als einem Land angeboten wird.“

25 Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft eingereicht

Das LVwA hat deutlich gemacht, dass ihrer zeitlich begrenzten Zuständigkeit für die Glücksspielaufsicht nach dem Inkrafttreten des Staatsvertrags 25 Online-Glücksspielanbieter wegen Verstoßes gegen deutsches Recht bei der Staatsanwaltschaft angezeigt hat. Konkret handelte sich dabei um eine Maßnahme im Rahmen einer breit angelegten Kampagne gegen illegales Veranstalten von Glücksspiel online. Im Rahmen der Aktion wurden insgesamt 148 Rechtsangelegenheiten von illegalem Glücksspiel verfolgt. Damit ist klar, das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt greift durch und die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder wird etwaige IP-Blocking Maßnahmen bei nicht erlaubten Glücksspielangeboten fortführen.

Mittlerweile sind 871 Internetseiten einer gründlichen Überprüfung unterzogen worden. Hierbei geht es nicht ausschließlich darum, deutsche Spiele auszuschließen, vielmehr dürfen diese Anbieter Personen, deren Aufenthaltsort sich im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik befindet, nicht als Kunden erlauben. Mehrheitlich sind diese Anbieter, deren Firmen sich nicht in Europa befinden, was bedeutet, eine deutsche Lizenz für Online-Spielautomaten wird es nicht geben. Mit einem Unternehmenssitz außerhalb der europäischen Gerichtsbarkeit ist ein Online-Anbieter in Deutschland nicht erlaubnisfähig.

Entsprechend hat in den ersten Verwaltungsverfahren bereits das Glücksspielkollegium der Länder gegenüber vier Betreibern eine Untersagungsverfügung angeordnet. Parallel zu diesen Verfahren laufen Ermittlungen in bis zu 90 Fällen wegen Verdacht von unzulässiger Glücksspielwerbung. Mit dem Start der Aufsichtsbehörde in Halle wird es ab 1. Juli die ersten Sperren geben. Hierzu werden nicht nur die Domains der Websites blockiert, sondern auch Transaktionen verhindert. Per Banküberweisung oder Kreditkarten bezahlen wird nicht mehr möglich sein. Bei der Werbung für Online-Glücksspiel werden die Kontrollmaßnahmen verschärft und bei Verfehlungen zugelassener Anbieter drohen empfindliche Geldstrafen bis hin zu Lizenzentzug.

Ab dem 1. Januar 2023 übernimmt die GGL die vollständige Kontrolle über das Glücksspiel im Land. Hierzu erklärte der LVwA Präsident Thomas Pleye: „Die übergangsweise durch das LVwA übernommenen Aufgaben haben die zuständigen Kolleginnen und Kollegen inzwischen auf einen guten Stand gebracht, an welchen nach dem 31. Dezember 2022 die GGL anknüpfen kann. Hauptaugenmerk liegt nach wie vor auf der Erteilung von Erlaubnissen für Online-Poker und virtuelles Automatenspiel. Hier haben wir die ersten Erlaubnisse erteilt. Jede neue Aufgabe stellt alle Beteiligten vor größere und kleinere Herausforderungen – erst Recht, wenn es sich um zwei verschiedene Behörden handelt, die zeitgleich mit verschiedenen Voraussetzungen und Aufgaben, aber demselben Ziel starten. Wir können mit den bisherigen Ergebnissen sehr zufrieden sein und übergeben nunmehr sowohl Teilaufgaben als auch Personal und somit den symbolischen Staffelstab an die GGL. Ich wünsche allen Beteiligten weiterhin viel Erfolg.“

Schon Anfang Juli ist eine Sitzung des Kollegiums für Online-Glücksspiellizenzen angesetzt. Hierbei ist bereits die Rede von acht weiteren Anbietern, welche eine gültige Erlaubnis für Online-Spielautomaten erhalten.

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