Netzsperren

Wie geht die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder bei Netzsperren und IP Blocking vor? (Bild von Steve Buissinne auf Pixabay)

Das Thema IP Blocking und Netzsperren ist das wichtigste Instrument der deutschen Aufsichtsbehörde, um illegale Glücksspielangebote vom Markt auszuschließen. Bevor diese jedoch eingesetzt, werden betroffene Unternehmen schriftlich aufgefordert, den Betrieb in Deutschland einzustellen. Wie die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) in Zukunft mit Sperren gegenüber virtuellen Spielhallen ohne Lizenz in Deutschland umgehen wird, gibt es mittlerweile einen Informationsbereich auf deren Internetseite. Zentrales Ziel ist es, den Spielerschutz durch umfangreiche Schutzmechanismen sukzessive auszubauen. Hierfür ist die Netzsperren/IP Blocking ein probates Mittel. Schließlich sollen deutsche Spieler und Jugendliche vor den Gefahren des Glücksspiels bestmöglich geschützt werden. Illegales Glücksspiel zu bekämpfen ist daher von enormer Bedeutung.

Alles über Netzsperren und IP Blocking beim Online-Glücksspiel

Der Kanalisierungsauftrag der deutschen Aufsichtsbehörde für Online-Glücksspiel ist allgegenwärtig. Nicht zugelassene Angebote zu bekämpfen, um den deutschen Spielern ein seriöses Umfeld bieten zu können, scheint hierzu unerlässlich. Durch strenge Standards der Glücksspielaufsicht wird bereits vorbeugend auf erlaubten Seiten von Online-Spielotheken problematisches Spielverhalten erkannt, um zu helfen, bevor es zu spät ist. Das IP Blocking ist eines der stärksten Mittel der deutschen Behörde, um der breiten Masse den Zugang zum illegalen Glücksspiel zu verwehren. Das kommt letzten Endes auch dem Auftrag zur Kanalisierung des Glücksspielmarktes zugute.

Die Regulierungsbehörde hat sich hierzu bereits in Stellung bringen können und zunächst die Internet-Service-Provider (ISP) über das Vorhaben in Kenntnis gesetzt. Unter dieser Maßgabe Netzsperre schafft die GGL sich Möglichkeiten, um eine Sperrung durch Internetanbieter schnell umsetzen zu können. Bevor es jedoch zum Vollzug kommt, werden unerlaubte Glücksspielportale mit einer Untersagungsverfügung aufgefordert, die Spielangebote um echtes Geld für deutsche Spieler einzustellen. Erfolgt im Rahmen der Fristsetzung keine Reaktion, landet der Betreiber auf der schwarzen Liste und wird gesperrt.

Eine Netzsperre erfolgt letztendlich in Kooperation mit den Beteiligten oder wird per Verwaltungsverfahren durchgesetzt. Derzeit sind die Internetanbieter lediglich informiert worden. Ziel ist es jedoch, den erforderlichen Verwaltungsakt durch einen direkten Draht zwischen der Gemeinsamen Glücksspielaufsicht der Länder und den Providern für Internet einzurichten. Entsprechend wäre es möglich, gegen ein illegales Glücksspielangebot eine Netzsperre umzusetzen. In der Praxis ist es nichts weiter als eine Blockade der IP-Adresse einer betroffenen Domain.

Fakt ist: Netzsperre/IP Blocking kommt erst dann zum Einsatz, wenn aus verwaltungsrechtlicher Sicht sämtliche Maßnahmen keine Wirkung zeigen. In Kooperation mit den in Deutschland tätigen Internet-Service-Providern (Telekom, Vodafone, 1&1 und o2) erfolgt anschließend die Sperre unerlaubter Glücksspielanbieter.

Was bedeutet die kooperative Zusammenarbeit von Behörde und Providern?

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder wird im Einzelfall zunächst nicht auf formelle verwaltungsrechtliche Verfahren setzen. Für die GGL ist der Kontakt zu den Internetprovidern wichtig, weshalb der Prozess zur Netzsperre schon vor dem eigentlichen Verwaltungsverfahren beginnen kann. IP Blocking muss deshalb nicht sofort erfolgen, nur weil die Behörde es so vorsieht. Eine Erklärung des Vorgangs und der einhergehenden Pflichten ist selbstverständlich vorgesehen. Es wird hierzu beispielsweise offengelegt, wie bisher gegen das illegale Glücksspielangebot vorgegangen wurde, um den Schritt zur Netzsperre nachvollziehen zu können.

Auch ist vorgesehen, die Umsetzung einer Glücksspielanbieter Sperre genau durchzusprechen, da es womöglich verschiedene Optionen geben könnte. Der Internetanbieter muss diesen kooperativen Weg nicht mitgehen und hat die Möglichkeit, für das im Anschluss ohnehin eingeleitete Verwaltungsverfahren die notwendigen Schritte einzuleiten. An dieser Stelle auch von Rechtswegen die Maßnahme der DNS-Sperre zu prüfen sein. Steht das Ergebnis fest, dann ist die Domain für deutsche Spieler unzugänglich zu machen.

Für den Fall, dass ein Provider der formellen Aufforderung nicht Folge leisten will, ist ein Zwangsgeld von bis zu einer halben Million Euro vorgesehen. Die Höhe der auferlegten Geldzahlung richtet sich nach den vorhandenen Wirtschaftskennzahlen eines Unternehmens.

Wie erfolgt die Zusammenarbeit zwischen GGL und Internetanbieter?

Auf der FAQ-Seite zu den Netzsperren der GGL wird zu diesem Thema von einer pragmatischen Lösung gesprochen. Teamwork ist also angesagt, um IP Blocking schnell und ohne viele bürokratische Hürden umsetzen zu können. Wie das im Detail funktionieren soll, das ist bisher nicht bekannt. Die Regulierungsbehörde hat sich vorgenommen, mit den Internet-Providern einen gemeinsamen lösungsorientierten Ansatz zu entwickeln, um auf einfache Weise miteinander agieren zu können.

Für die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder ist es in erster Linie von Bedeutung, einen für beide Seiten einfachen Kommunikationsweg zu finden. Die Übermittlung von Glücksspielanbietern, die nicht zugelassen sind, sollte vor allem keinen großen Aufwand bedeuten. Den Dienstleistern bei technischen Möglichkeiten zur Seite stehen, um deren Arbeitsaufwendungen so gering wie möglich zu halten, hat Priorität. Am Ende ist vorgesehen, schnell miteinander kommunizieren zu können, um eine Netzsperre nicht durch verwaltungsrechtliche Tätigkeiten unnötig in die Länge zu ziehen.

Warum werden Glücksspielanbieter Netzsperren verwendet?

Die Rahmenbedingungen für alle Veranstalter des virtuellen Automatenspiels sowie von Online-Sportwetten und anderen Glücksspielformen sind gesetzlich verankert. Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 sieht bei einem nicht erlaubten Spielangebot, wo es um echtes Geld geht, vor, DNS-Sperren einzusetzen. Die Frage, die es bisher zu klären galt, war lediglich, wann Netzsperren eingesetzt werden. Im Vorfeld muss hierzu immer dem Betreiber eine ordnungsgemäße Untersagungsverfügung zugestellt werden. Kommt dieser der Aufforderung nicht nach, dann setzt die GGL in Verbindung mit Internet-Service-Providern auf IP Blocking.

Hierbei gibt es zudem ein wenig Spielraum. Während Seiten mit einer EU-Lizenz einfach zu erreichen sind, kann es durchaus Probleme geben, wenn die Betreiber in Curacao oder anderen Regionen sitzen, wo der Handlungsspielraum von Europa aus gering ist. Entsprechend kann bei geringen Erfolgsaussichten, im Rahmen einer Untersagungsverfügung, die Sperrung umgesetzt werden. Letztlich geht es darum, den Kunden in Deutschland vor Manipulation und nicht regulierten Spielerschutzbedingungen zu schützen, die nur durch eine deutsche Lizenz gewährleistet sind. Auch bei der Glücksspielwerbung, die viele Facetten aufzuweisen hat, können involvierte Serviceanbieter sanktioniert werden.

Im GlüStV 2021 haben alle Parlamente der 16 Bundesländer die Rechtslage geschaffen, um mit Netzsperren behördlich gegen illegales Glücksspiel nicht lizenzierter Betreiber vorzugehen. Entstehende Verwaltungskosten sind auf die beteiligten Unternehmen umzulegen und das sachsen-anhaltische Verwaltungskostengesetz geregelt.

Was für rechtliche Grundlagen gibt es für Netzsperren?

Grundlegend für die Netzsperre/IP Blocking ist zunächst einmal der Glücksspielstaatsvertrag. Alle Landesparlamente haben dieses Vertragswerk zur Regulierung des Online-Glücksspielsektors in Deutschland ratifiziert. Als zuständiges Bundesland für grenzüberschreitendes legales Online-Glücksspiel kommt zudem die Gesetzgebung in Sachsen-Anhalt zur Anwendung, was die Sicherheit und Ordnung (SOG LSA) betreffen. Der GlüStV 2021 (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5) erklärt hierzu, dass nach erfolgter Mitteilung ein illegaler Glücksspielanbieter gesperrt werden kann.

Das Telemediengesetz (§§ 8 bis 10) kommt hierbei zur Anwendung und sieht vor, dass ein unter anderen ein Internetdienstleister als Schnittstelle zum illegalen Glücksspielangebot aufgefordert werden kann, eine Netzsperre einzuleiten. Natürlich bedarf einer gesetzlichen Basis, bevor gesperrt werden kann. Daher auch der kooperative Weg, um schneller sperren zu können, den Verwaltungsakt nach hinten zu verschieben und schon einmal das IP Blocking starten.

Der Provider für den Internetzugang wird gesetzlich als Vermittler betrachtet. Demzufolge ist es möglich, eine Sperre anzufordern, vorausgesetzt alle gesetzlichen Rahmenbedingungen sind erfüllt. Gemäß SOG LSA (§§ 54, 56, 59) darf Landesrecht angewendet werden, wenn ein Zugangsvermittler der Sperranordnung nicht Folge leistet. In der Folge können Zwangsgelder verhängt werden, die finanzielle Ressourcen des Providers berücksichtigen und maximal 500.000 Euro betragen dürfen.

Wie sieht die Rechtslage beim IP Blocking aus?

Prinzipiell ist ein staatlicher Eingriff bei den Freiheitsrechten im Digitalzeitalter ein schmaler Grat. Insbesondere unter der Maßgabe, dass über Jahre in einer Grauzone unter der EU-Dienstleistungsfreiheit und den eingehergehenden Dienst- und Niederlassungsfreiheiten in Verbindung mit einem Regulierungswirrwarr praktisch keine Kontrolle zugelassen hat. In der Folge werden von außen betrachtet durch Glücksspielanbieter Netzsperren vom Inverkehrbringer über den Zugangsvermittler (Internetanbieter) bis hin zum Kunden die Grundrechte eingeschränkt. Jedoch sieht die GGL dies als einziges adäquates Mittel, um deutsche Spieler vor illegalen Glückspielen zu bewahren.

Im Grunde haben alle Unternehmen mit Sitz in Europa die Möglichkeit, am Erlaubnisverfahren teilzunehmen und eine deutsche Glücksspiel-Lizenz zu erhalten. Nur durch nachhaltige Prüfung der Angebote und fortlaufende Überwachung ist verantwortungsbewusstes Spielen gewährleistet. Da Netzsperren/IP Blocking auch in anderen europäischen Ländern angewendet wird, sieht die GGL ihr Vorgehen als angemessen. Ein Vergehen in Sachen Netzneutralität scheint ebenso nicht vorzuliegen, da rechtsstaatlich geregelt ist, ab wann in Deutschland Online-Glücksspiel legal ist.

Die oberste Aufsichtsbehörde für Glücksspiel im Internet bewertet nach eingehender Prüfung Netzsperren für zulässig. Betroffene Anbieter haben selbstverständlich verschiedene juristische Möglichkeiten, gerichtlich etwaige IP Blocking Maßnahmen anzufechten.

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