Spielhallen und Cannabis – ohne Tabak ist Gras rauchen erlaubt?

Spielhallen und Cannabis – Daddelspaß und Cannabis-Konsum vielerorts möglich! (Bildquelle: Dad Grass)

Das vom Bundesrat am 22. März 2024 bewilligte Cannabisgesetz (CanG) macht den Konsum von Cannabis in regulierten Mengen möglich. Für den Eigenbedarf dürfen volljährige Personen bis zu 25 Gramm Cannabis mit sich führen, bis 50 Gramm zu Hause haben. Allerdings wird die Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen, welche in den Zuständigkeitsbereich der einzelnen Länder liegen, eine Herausforderung darstellen – auch für das Glücksspiel. Dies geht aus einer Stellungnahme des Bundesverbandes Automatenunternehmer (BA) hervor. Denn in Deutschlands Spielhallen und Spielotheken ist nicht überall generell Rauchen verboten. Die Bundesländer haben unterschiedliche Regelungen getroffen, wobei tabakfreie Produkte meist keinem Rauchverbot unterliegen.

Generelles Alkoholverbot müsste Cannabis einschließen

Ein Cannabisverbot ist unumgänglich, denn Rauschmittel wie Alkohol haben beim Glücksspiel nichts zu suchen. Außer natürlich in staatlichen Spielbanken, da gibt es schließlich die höchsten Einsatzlimits an den Spieltischen und Automaten. Von besonderer Relevanz ist für die Automatenwirtschaft die Frage nach dem richtigen Weg hinsichtlich des Handlings von Cannabis gegenüber Beschäftigten und Kundinnen und Kunden. Nach Ansicht des Bundesverbandes Automatenunternehmer sind Konsumverbote nach § 5 CanG nur bedingt hilfreich.

Die Regelung sieht ein Verbot des Konsums im Beisein von minderjährigen Personen vor, was vor allem auch in der Gastronomie Bedeutung hat. Im Außenbereich könnte das durch Hausverbote geregelt werden. Ansonsten ist Gras rauchen in der Nähe von Schulen, Spielplätzen für Kinder, Jugendeinrichtungen, öffentlichen Sportstätten und den neu gegründeten Cannabis-Clubs untersagt. Der Konsum ist auch in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr und auf Militärgelände nicht erlaubt. Spielstätten mit Echtgeld-Automaten sind ohnehin nur ab 18 Jahren zugänglich, was nach anderen Regelungen verlangt. Und natürlich ist zu Hause kiffen und in Online Casinos Deutschland spielen legal.

Vermutlich gibt es ab dem 1. April Spielgäste, die in Spielstätten sowie Kneipen und anderen Gastrobetrieben kiffen möchten – ist ja legal! 2024 bekommt Ostergras eine ganz neue Bedeutung. Sofern im Land kein Rauchverbot gilt, ist der Konsum möglich und einzig durch die Hausregeln zu unterbinden.

Empfehlungen des Bundesverbandes der Automatenunternehmer

Das neue Gesetz berücksichtigt die unternehmensinternen Belange der Legalisierung am Arbeitsplatz kaum. Einzig die Arbeitsstättenverordnung bekommt eine neue Fassung. Danach sollen Nichtraucherinnen und Nichtraucher vor den Risiken von Tabakwaren, Cannabisprodukten und E-Zigaretten besser als bisher geschützt werden. Es dürfen sogenannte Verbotszonen festgelegt werden.

Damit wird es aber dennoch möglich werden, in der Firma zu kiffen, vorausgesetzt der Arbeitgeber oder der Arbeitsschutz sieht es anders. Und generell werden in Arbeitsbereichen mit Publikumsverkehr, wo vom Konsum durch Cannabis Gefahren relevant sind, geeignete Maßnahmen zum Schutz der nicht rauchenden Beschäftigten erforderlich sein. In den Unfallverhütungsvorschriften ist festgelegt, dass Beschäftigte ihre Arbeit nicht unter dem Einfluss berauschender Stoffe ausüben dürfen.

Hierzu empfiehlt die BA eine entsprechende Belehrung der Angestellten. Im Weiteren können die im Arbeitsvertrag festgehaltenen Pflichten der Arbeitnehmer eine Rolle spielen. Möglich ist auch ein Verbot des Cannabiskonsums am Arbeitsplatz, wodurch der Arbeitsschutz für das Unternehmen noch weiter verbessert werden kann. Solange die Rechtslage nicht geklärt ist, gibt der Bundesverband der Automatenunternehmer die Empfehlung, entsprechend zu verfahren.

Kiffen erlaubt spielen verboten!?

(Bildquelle: unsplash.com)

Interessant sind die Mindestabstände von Kiffern zu den Verbotszonen, die teilweise kürzer als zu Automatenspielhallen sind. Damit ist das Automatenglücksspiel stärker eingeschränkt als die nun legale Droge!

Wie geht die Gastrobranche mit der Cannabis-Teillegalisierung um?

Im gastronomischen Bereich gibt es besondere gesetzliche Vorgaben für die Nutzung von Raucherräumen, Raucherkneipen und die vielen Biergärten und Cafés. Soweit die Landesgesetze das Rauchen noch dulden, gilt dies im Prinzip auch für den Genuss von Cannabis. Das hat der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) vor kurzem bekannt gegeben. Im Rahmen des Hausrechtes steht es jedoch jedem Gastwirt frei, seinen Gästen das Kiffen zu verbieten. Die Regel betrifft neben der Außengastronomie auch Raucherlokale.

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