Kiffen erlaubt und Glückspiel verboten

4,6 Millionen Spieler vs. 4,5 Millionen Kiffer – warum ist Cannabis rauchen in der Nähe von Schulen erlaubt und Spielhallen müssen 500 Meter Abstand halten? (Bildquelle: unsplash.com)

Um die deutsche Politik zu verstehen, braucht es hin und wieder mehr als ein paar Maß voll Bier in bester Oktoberfest Manier. Seit Jahren debattieren politische Entscheidungsträger in den Ländern aus der kunterbunten Parteienlandschaft über legales Online-Glücksspiel, Mindestabstände zwischen Spielstätten, Wettbuden, Schulen und sonstigen öffentlichen Einrichtungen – zwischendrin hat Cannabis-Minister Karl Lauterbach neben Werbung für Corona-Spritzen das Marihuana an den Rand der Legalität geführt. Und dem jüngst von unserer Gute-Laune-Ampel vorgelegten Gesetzentwurf zur Legalisierung von Cannabis ist nun zu entnehmen, dass nur einen 100-Meter-Lauf von der Schule entfernt nach Lust und Laune Kiffer ihren Joint rauchen dürfen.

100-Meter-Sperrzone für Kiffer – 500-Meter für Spielstätten

Spielhallen sollen vorzugsweise wie ein Tarnkappenbomber unter dem Radar fliegen und mindestens 500 Meter von Schulen Abstand halten, um Jugendliche und Personen mit Suchtproblemen nicht mit diesen Angeboten zu bombardieren. Hingegen stellt der unverkennbare Geruch von Cannabis beim Rauchen in unmittelbarer Schul-Nähe offensichtlich kein Problem dar. Das Gefährdungspotenzial vom Rauschmittel Cannabis wird von der Politik offensichtlich viel geringer eingestuft, als es beim Glücksspiel der Fall ist.

Wobei wir zwischen staatlichen Glücksspielangeboten wie Lotterien und privaten Betreibern von Geldspielgeräten unterscheiden müssen. Für einen Lottokiosk gibt es keine Abstandsregelung zu Bildungseinrichtungen und in den meisten Geschäften werden selbstverständlich auch Sportwetten über Oddset angeboten. Ansonsten gilt die 500-Meter-Regel, gleichwohl es in einzelnen Bundesländern noch Ausnahmeregeln während der Übergangsphase beispielsweise für Bestandsspielhallen gibt.

Ansonsten scheint die Risikobewertung von Glücksspielautomaten in niedergelassenen Spielbetrieben um ein Fünffaches über dem von Marihuana zu liegen – zumindest in Bezug auf den Mindestabstand von 500 Metern zu anderen Spielhallen sowie Schulen. Und dabei haben schon zahlreiche Studien nachgewiesen, was Cannabis mit Jugendlichen macht.

Hat die Ampel kein Herz für Spieler?

Im Vergleich zu den vielen Beschränkungen, die den stationären Geldspielmarkt sowie auch legale Online Casinos in Deutschland eingeholt haben, sieht es die Koalition aus FDP, Grünen und SPD etwas lockerer mit dem neuen Gesetzentwurf zur Cannabisregulierung. Sogar die erlaubte Grasmenge und Regelung für Eigenanbau wurde erhöht. Die Ampelregierung in Berlin hat ihre Pläne zur Freigabe von Cannabis zuletzt noch einmal überdacht. Jetzt sieht der Gesetzesentwurf weitreichendere Freigrenzen vor als bislang. Der Besitz von bis zu 50 Gramm Cannabis aus eigener Ernte ist demnach in Zukunft legal. Gegenüber der früheren Höchstmenge entspricht das einer Verdoppelung.

Neben der Schule ist Kiffen legal: Weniger streng soll auch das Kiff-Verbot im Umfeld von Schulen und anderen öffentlichen Bildungsstätten ausgelegt sein. Nicht 200 Meter, wie zunächst angedacht, sondern in 100 Metern Umkreis ist Kiffen nun untersagt. Nach den neuen Ampelplänen ist außerdem in geringem Rahmen der Verkauf von Marihuana über nicht-kommerzielle Vereine erlaubt. Als Obergrenze sind täglich 25 Gramm angepeilt. Weiterhin vorgesehen ist der Eigenanbau von bis zu drei Pflanzen. In der ersten Lesung im Bundestag Ende Oktober ist der Entwurf auf Gegenwind von CDU/CSU und AfD, aber auch seitens der SPD getroffen.

Noch ist eine Einigung nicht erzielt, denn zunächst einmal muss die zweite Lesung im Parlament abgewartet werden. In einer Pressemeldung des Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen Burkhard Blienert ist die Rede von „Mit uns gehen eine ganze Reihe anderer Staaten in der Cannabispolitik neue Wege“. Im Vergleich zur Marktliberalisierung des Internet-Glücksspiels sowie den Angeboten vor Ort, wo der Schwarzmarkt durch Überregulierung nicht selten als ausufernd bezeichnet wird, setzt der Gesetzentwurf zum legalen Kiffen mehr Freiheiten, denn die Vergangenheit hat gezeigt, dass die meisten Verbote wirkungslos sind.

Der Glücksspielatlas Deutschland 2023 gibt Anlass zur Sorge

Der Vergleich von Cannabis und Glücksspiel mit Blick auf die Konsumierenden gibt ein interessantes Bild ab. Und dass ähnlich viele Spieler laut Glücksspielsurvey Probleme mit Glücksspielen haben, wie es Kiffer gibt, lässt zumindest an den lockeren Cannabis-Plänen zweifeln. Oder ist Kiffen weniger suchtgefährdend?

Kiffen und Glücksspiel – Kopf-an-Kopf-Rennen bei den Süchtigen

Nach Angaben des Epidemiologischen Suchtsurveys 2021 haben in Deutschland 8,8 Prozent der Bevölkerung zwischen 18 und 64 Jahren innerhalb eines Jahres wenigstens einmal Cannabis zu sich genommen. Diese Zahl liegt bei rund 4,5 Millionen Erwachsenen. Die Studienergebnisse haben dabei gezeigt, dass bereits jeder vierte Kiffer einen riskanten Cannabiskonsum aufweist. Interessanterweise gibt es bei diesen Statistiken deutliche Parallelen zwischen den Suchtformen Glücksspiel und der weichen Droge Cannabis zu erkennen.

Nehmen wir hierzu die aktuellen Kennzahlen aus dem Glücksspielatlas 2023. Diese suggerieren allgemein einen Trend weg vom Glücksspiel. Denn: Während 2007 noch rund 55 Prozent der Deutschen an Glücksspielen teilgenommen haben, waren es 2021 nur rund 30 Prozent. Und von allen Personen, die an Glücksspielen teilnehmen, weisen laut Glücksspielatlas 2,3 Prozent eine glücksspielbezogene Störung auf, was einem Anteil von 7,7 Prozent der Bevölkerung oder rund 1,3 Millionen Personen ausmacht.

Hinzu kommen 3,3 Millionen Menschen mit riskantem Spielverhalten und ersten Anzeichen einer Abhängigkeit. Macht zusammen 4,6 Millionen „riskante Spieler“ und diese Zahl ist fast identisch mit den 4,5 Millionen in Deutschland, die im Jahr 2021 in Kontakt mit Cannabisprodukten gekommen sind. Warum das neue Cannabisgesetz tolerantere Bedingungen aufzeigt als das für Glücksspielangebote der Fall ist, das sollte in den Planungen zur Teillegalisierung des Rauschmittels Cannabis durchaus mit berücksichtigt werden!

Klicke auf die Sterne um zu bewerten!

Durchschnittliche Bewertung 5 / 5. Anzahl Bewertungen: 2

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.

Du findest diesen Beitrag hilfreich?

Teile ihn mit deinen Freunden!