Glücksspielhörde GGL: Eintragung für öffentliche Abmahnungen

Öffentliche Abmahnungen: Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) macht Verstöße legaler Online Casinos Deutschland öffentlich! (Bildquelle: www.gluecksspiel-behoerde.de)

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) hat auf ihrer Internetseite eine neue Kategorie für öffentliche Abmahnungen aufgelistet. Ab sofort werden Verfehlungen gegen geltende Regeln des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV 2021) durch lizenzierte Unternehmen auf dieser Liste festgehalten. Allerdings wird nicht jeder Fehltritt aufgeführt. Abhängig von möglichen Verstößen erfolgt prinzipiell zuerst eine Aufforderung, innerhalb einer festgelegten Frist die notwendigen Schritte einzuleiten, um den regulatorischen Anforderungen des Glücksspielstaatsgesetzes gerecht zu werden. Kommen Wettanbieter, Spielvermittler oder Online Casinos mit deutscher Lizenz dem nicht oder nur unzureichend nach, dann wäre ein öffentlicher Eintrag möglich.

Öffentliche Abmahnungen

Verstößt nun ein Inhaber einer gültigen Glücksspiellizenz beispielsweise gegen den § 4d Abs. 1, Abs. 2 Satz 5 und Abs. 3 Glücksspielstaatsvertrag auferlegte Mitteilungspflicht, dann hat die Glücksspielaufsicht gemäß § 4d Abs. 4 Satz 1 GlüStV 2021 die Möglichkeit, den Erlaubnisinhaber zur Erfüllung der Pflichten unter Gewährung hinreichender zeitlicher Befristung aufzurufen. Gleiches gilt für die vorliegenden Inhalts- und Nebenbestimmungen des Staatsvertrags zur Regulierung des Glücksspielwesens in dem § 4c Abs. 2 GlüStV 2021.

Kommen Unternehmen mit nachweislicher Verfehlung als lizenzierte Betreiber dieser Verpflichtung innerhalb der gesetzten Frist jedoch nicht oder nur teilweise nach, darf die Glücksspielbehörde in Halle gemäß § 4d Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 GlüStV 2021 unter Setzung einer angemessenen weiteren Befristung öffentlich mahnen. In der Folge erteilt die Behörde öffentliche Abmahnungen und informiert hierzu in einer Tabelle auf der eigenen Webseite mit detaillierten Angaben, inklusive der erneuten Fristsetzung und dem Zeitpunkt der erfüllten Pflicht.

Transparenz ist ein Vorteil des legalen Marktes

Aufgrund der anhaltenden Debatten um den sich verändernden deutschen Markt beim Online-Glücksspiel und ein Kippen in Richtung Illegalität untermauert die GGL, dass man Sicherheit und Seriosität nur in Deutschland bekommt. Wer sich nicht an die Spielregeln hält wird abgemahnt. Und wer es nicht schafft, seine Pflicht gegenüber dem deutschen Spieler basierend auf den regulatorischen Rahmenbedingungen des Glücksspielvertrags zu erfüllen, der landet auf der Liste für öffentliche Abmahnungen.

Unternehmen, die es auf die Spitze treiben, könnten durch wiederholende Eintragungen auch an Zuverlässigkeit einbüßen und somit ihre deutsche Lizenz verlieren. Mit der Auflistung öffentlicher Verwarnungen oder Abmahnungen bleibt die Regulierungsbehörde seriös uns transparent. Es zeigt, dass der Glücksspielmarkt reguliert und überwacht wird. Wer sich außerhalb der Gesetzgebung bewegt und glaubt, den Aufforderungen der Glücksspielaufsichtsbehörde nicht nachkommen zu müssen, hat mit den Konsequenzen zu leben.

Im ersten Schritt wird die GGL nach Fristsetzung und nicht Erfüllung einen Eintrag in der Liste für öffentliche Abmahnungen vornehmen, um die Öffentlichkeit in Kenntnis zu setzen. In jedem Vermerk sind der betreffende Inhaber der Deutschland-Lizenz, die betreffende verletzte Pflicht und die gesetzte neue Frist angegeben. Kommt ein Bewilligungsinhaber seinen Pflichten vor Fristablauf nach, erfolgt eine Ergänzung des Eintrags. Der Datensatz mit allen weiteren Nachträgen wird bei Fristablauf gelöscht.

Glücksspiel Werbung: GGL verhängt erstmals Bußgeld

(Bildquelle: Geralt von Pixabay)

Viele Verstöße hat die GGL in ihrer Amtszeit noch nicht öffentlich gemacht. In jedem Fall musste aber ein bis lang anonym gehaltener lizenzierter Online-Glücksspielanbieter in fünfstelliger Höhe ein Bußgeld zahlen, weil dieser auf Partnerseiten gemeinsam mit nicht erlaubten Angeboten beworben wurde.

Keine Sonderbehandlung für wichtige Player

Im Rahmen des § 4d Abs. 4 Satz 2 GlüStV 2021 und der weiteren Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages hat sich die GGL vorbehalten, im konkreten Sachverhalt zusätzliche Vorkehrungen zu treffen oder hat dies schon getan. Viele Beispiele gibt es aktuell im Hinblick auf Eintragungen für öffentliche Abmahnungen nicht. Überhaupt haben erst wenige Betreiber die Macht der Glücksspielbehörde GGL zu spüren bekommen.

Der wohl gravierendste Fall ist zugleich in die Geschichte eingegangen. Die Schlagzeilen um Tipster haben das System erschüttert und zum ersten Entzug einer Lizenz in Deutschland geführt. Prinzipiell ist es so, dass vor der GGL alle Anbieter gleich sind. Auch große Player können im Einzelfall gemahnt werden, wenn es zu Verstößen innerhalb der aufsichtlichen Prüfung kommt und die Voraussetzungen für die Erlaubnis möglicherweise nicht gänzlich erfüllt sind.

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