Anfang März hat die GGL (Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder aus Halle an der Saale) erstmals ein empfindliches Bußgeld wegen eines Verstoßes bezüglich der Vorschriften für die Glücksspiel Werbung, verhängt. Wie bekannt wurde, erging das Bußgeld nicht gegen einen Anbieter, der illegal den Markt versorgte, sondern ein regulierter Anbieter stand im Fokus. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder äußerte sich in einer Pressemitteilung zu dem Verstoß. Laut eigenen Angaben soll das Glücksspielunternehmen, dessen Name nicht bekannt ist, auf Affiliate-Seiten Inserate geschaltet haben, auf der auch illegale Anbieter inserieren.
Verstoß gegen Bestimmungen der Glücksspiel Werbung
Anfang März 2023 verhängt die GGL erstmals ein Bußgeld gegen einen legalen Glücksspielanbieter, der laut den Angaben der Behörde Werbung auf Seiten veröffentlicht haben soll, die auch illegale Anbieter unterstützt. Um welchen Glücksspielanbieter es sich dabei handelt, ist nicht bekannt, jedoch soll es sich wohl um einen Betreiber für Online Casinos drehen.
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder aus Sachsen-Anhalt reagierte nach der Bekanntgabe sofort und erließ einen Ordnungswidrigkeitsbescheid in fünfstelliger Höhe. Wie der Glücksspielbetreiber auf seinen Bescheid reagierte, ist fraglich. Ganz klar ist jedoch, dass der Glücksspielstaatsvertrag die Intension verfolgt, legale und illegale Betreiber zu trennen, um den Spielerschutz zu verbessern. Durch das Veröffentlichen von Werbemaßnahmen und Mitteln auf einer Homepage, die auch von illegalen Anbietern genutzt wird, ergeht ein klarer Verstoß, der den Spielerschutz missachtet.
Vorstand Benjamin Schwanke sagt dazu: „Die legalen Online-Glücksspielanbieter können kein Interesse daran haben, auf Seiten zu werben, auf denen auch für illegales Glücksspiel geworben wird. Das schädigt den Ruf der Anbieter“.
Werbebestimmungen für Glücksspiel klar geregelt
Das Thema Glücksspiel Werbung ist in den vergangenen Wochen immer wieder hochgekocht, zuletzt auch bei der Jahreskonferenz des DSWV. Dieser hatte im Jahresabschluss 2022 einen Wetteinnahmen-Rückgang zu verzeichnen und führte dafür diverse Gründe an, zu denen auch die massiv strenge Regulierung des Marktes gehöre, die es den Anbietern erschwert, sich gegen den Schwarzmarkt durchzusetzen. Diese bezog sich speziell auf den Sportwettenmarkt, lässt sich jedoch auf den Glücksspielmarkt im Allgemeinen übertragen, denn auch legale Online Casinos haben es schwer, Werbung zu schalten und sich dabei an alle Bestimmungen zu halten, wie das aktuelle Beispiel verdeutlicht.
Die Werbebestimmungen sind mit dem Glücksspielstaatsvertrag deutlich geregelt, wonach bestimmte Werbemaßnahmen nicht erlaubt sind. Der Glücksspielbetreiber habe genau diese Maßnahme gewählt, indem er Werbung auf einer Webseite geschaltet hat, die auch illegale Angebote präsentiert.
Wiederholte Verstöße können zu Erlaubnissentzug führen
Bei einem Verstoß wie in diesem benannten Fall erhebt die GGL empfindliche Bußgelder. Sollten diese konsequenten Maßnahmen nicht reichen, dann kann die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder den Entzug der Erlaubnis in Betracht ziehen, wie Vorstand Benjamin Schwanke bestätigte. Damit soll eine abschreckende Wirkung erzeugt werden, die den Glücksspielanbietern die Möglichkeiten der GGL aufzeigen soll.
Die Verhängung eines Bußgeldes wegen des Verstoßes der Bestimmungen für Glücksspiel Werbung ist in diesem Rahmen erstmals erfolgt. Für die Behörde ein Erfolg, nachdem sie mit dem Wunsch einer Netzsperre vor dem Oberverwaltungsgericht nicht weitergekommen war.
Hier geht es zum gesamten Artikel zum Thema Netzsperre.
Die GGL erzielt mit dem ersten verhängten Bußgeld nach Netzsperren-Panne einen Erfolg. Sie macht damit deutlich, dass empfindliche Maßnahmen auf Unternehmen zukommen, die sich nicht an die Bestimmungen halten. Spieler können sich über die Whitelist der GGL über regulierte Glücksspielunternehmen informieren. (Bildquelle: gluecksspiel-behoerde.de)
Vorstand Ronald Benter verdeutlicht: „Wir halten diese Werbebestimmungen für sehr gut und begründet. Die GGL überwacht die Angebote von legalen Anbietern konsequent. Bei Verstößen erheben wir empfindliche Bußgelder. Auch der Entzug der Erlaubnis bei wiederholten Verstößen gegen die Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrages ist eine Maßnahme, vor der wir nicht zurückschrecken.“
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