Netzsperre für Online Casinos

Die Netzsperre für Online Casinos ist vorerst vom Tisch. Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied ebenfalls gegen das Vorgehen der GGL. (Bildquelle: QuinceCreative über Pixabay

Das Unternehmen Lottoland war einer der ersten Anbieter aus Deutschland, der im vergangenen Jahr Opfer der Netzsperre werden sollte. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) entschied darüber, dass die Angebote des Unternehmens eine Gefahr darstellten und forderte den Internetprovider auf, die Seite des Anbieters zu sperren. Der Netzbetreiber lehnte diese Forderung ab. Es entstand ein Verfahren, welches zu mehrfachen Diskussionen in der Glücksspielwelt führte. Nachdem das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz im Dezember 2022 sich gegen die von der GGL geforderten Netzsperre für Online Casinos entschieden hatte, folgt nun ein weiteres Gericht diesem Vorbild. Das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf folgte der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts. Grundlage der Entscheidung beider Gerichte ist der Verstoß gegen das EU-Recht. In unserem Artikel zur Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts können Sie mehr zum Verfahren lesen.

Netzsperre für Online Casinos ist rechtswidrig

Eine damals veröffentlichte Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz verdeutlichte, dass das Gericht die Netzsperre der GGL gegen den Anbieter Lottoland, als rechtswidrig erachtet. Damit musste die Sperre, die das Unternehmen betraf und die von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder durchgesetzt wurde, aufgehoben werden. Die GGL hatte vergangenes Jahr den Netzprovider aufgefordert, die Webseiten-Zugänge zum Anbieter Lottoland zu sperren. Das Unternehmen ging in Berufung und mittels eines Eilverfahrens wurde dem Unternehmen recht zugesprochen. Der Plan der GGL sich an den Netzprovider zu wenden und so die IP-Blocking-Maßnahme durchzusetzen scheiterte, wodurch sich die Behörde nun neue Maßnahmen zur Unterbindung illegaler Angebote einfallen lassen muss.

Befasst man sich mit dem Glücksspielstaatsvertrag, dann ist laut diesem die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder aus Halle/Saale berechtigt, Netzsperren für Online Casinos durchzusetzen, sofern diese dem Spieler- und Jugendschutz dienen. Mehr zum Thema IP-Blocking können Sie auf der Webseite der GGL nachlesen.

Gesetz sieht Netzsperren als nicht rechtens

Wie gerade eben beschrieben kann die GGL durchaus zur IP-Blocking-Maßnahme greifen, wenn man sich den Staatsvertrag für Glücksspiel genauer ansieht. Jedoch sieht die Gesetzeslage das etwas anders. Zur Streitigkeit kam es, weil der Netzbetreiber, der den Zugang zum Internet in Deutschland ermöglicht, sich weigerte die geforderte Sperrung durchzuführen. Die bisherigen Beschlüsse aus Düsseldorf und Koblenz unterstreichen, dass das Gericht der Meinung ist, dass ein Netzprovider kein Anbieter von Webseiteninhalten ist, sondern lediglich Dritten ermöglicht, diese Angebote im Internet darzustellen. Das Gericht stützt sich dabei auf das Telemediengesetz, wonach eine Netzsperre nur dann erfolgen darf, wenn eine Zusammenarbeit zwischen dem Betreiber des Online Casinos und dem Internet-Service-Provider nachgewiesen werden kann. In dem besagten Fall ist das nicht gegeben, wodurch das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf sich ebenfalls gegen den Anspruch der GGL entschieden hat.

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz und das Verwaltungsgericht Düsseldorf sehen keine Rechtsgrundlage für den Sperrvorgang, den die GGL durchsetzen wollte. Im Rahmen des Telemediengesetzes kann ein Netzbetreiber auch dann nicht zur Verantwortung gezogen werden, wenn er über die illegalen Inhalte Bescheid weiß. Die Anweisung der GGL, die unter Androhung hoher Zwangsgelder Druck auf den Telekommunikationsanbieter ausübte, ist demnach nicht rechtens.

Aktuell hat noch keiner der Parteien Revision eingelegt. Man kann aber davon ausgehen, dass die Gemeinsame Glücksspielbehörde noch einmal vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelt.

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