Lottoland Netzsperre

Netzsperre gegen Lottoland wird aufgehoben. Die GGL habe rechtswidrig gehandelt, so die Begründung des Gerichtes. (Bildquelle: WilliamCho von Pixabay & chefkeem von Pixabay)

Seit der Einführung des Glücksspielstaatsvertrages im Jahre 2021 müssen sich Online Casinos und Wettanbieter ebenso wie Lotterieanbieter neu lizenzieren lassen. Die dafür zuständige Behörde ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL). Die Behörde hat sich ein klares Ziel gesetzt und möchte mit allen erdenklichen Mitteln gegen unerlaubtes Glücksspiel vorgehen.  Dazu hat die GGL die sogenannten Netzsperren eingeführt, welche in Zusammenarbeit mit dem Internetprovider erfolgen. Um eine Netzsperre durchzuführen, muss ein Verwaltungsverfahren angestoßen werden, um damit die unerlaubten Online Casinos, Wettbüros und Lotterien vom „Netz“ zu nehmen. Durch dieses Vollzugsmittel werden vor allem Spieler davor geschützt, ein nicht lizenziertes und geprüftes Angebot zu nutzen. Ein erstes Verfahren richtet sich insbesondere gegen die Lottoland-Gruppe. Im Detail wurde durch eine Verfügung ein Internet-Provider dazu aufgefordert, die Webseiten mit nicht regulierten Inhalt zu sperren. Womit vermutlich niemand gerechnet hat, dass sich der Internetprovider zur Wehr setzt und damit sogar Erfolg hat.

Oberverwaltungsgericht löst Netzsperre auf

Durch eine Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz wurde bekannt, dass die geforderte Netzsperre der gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder als rechtswidrig angesehen wird. Damit wurde schnell klar, dass die Sperre des Anbieters Lottoland aufgehoben werden muss. Das Unternehmen hat einen Sitz in Malta und wurde mittels eines Eilverfahrens entlastet. Die GGL hatte zuvor den Internetprovider dazu aufgefordert, die Webseiten-Zugänge zum Anbieter Lottoland zu sperren, da der Glücksspielbetreiber und seine Tochterunternehmen über viele Jahre hinweg illegal im Land handelten.  Durch ein Eilverfahren, welches durch den Internetprovider eingereicht wurde, erfolgte die Berufung vor Gericht.

Das Oberverwaltungsgericht erklärte die Anordnung der Glücksspielbehörde, die aus dem Jahr 2022 stammt, als rechtswidrig. Laut Aussagen des Gerichtes habe die Behörde GGL keinerlei Befugnis, eine Netzsperre zu verlangen und Internetprovider diese durchsetzen zu lassen.  Der Internetprovider hatte zuvor versucht, einen Einspruch beim Verwaltungsgericht Koblenz durchzusetzen. Scheiterte jedoch und ging demnach zum Oberverwaltungsgericht, wo dem Unternehmen Recht zugesprochen wurde. Hier können Sie die Pressemitteilung zum Verfahren lesen.

Lottoland von Sperrung betroffen

Das Unternehmen Lottoland war der erste deutsche Anbieter, der im Oktober 2022 Gegenstand eines Verfahrens zur Netzsperrung war. Die GGL war damals überzeugt, dass die Lotteriewetten nach dem Glücksspielstaatsvertrag rechtswidrig seien. In einer dazu verfassten Erklärung gab die Aufsichtsbehörde bekannt, dass der Anbieter eine besondere Gefahr darstelle, da die Produktangebote und die Art dieser den Verbraucher dazu anregen könnte die illegalen Angebote den regulierten vorzuziehen.  Mit dem neuen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz scheint dieser Fall jedoch aufgeklärt zu sein

Die Entscheidung der Glücksspielaufsichtsbehörde zog einen Aufforderung nach sich, die direkt an einen Internetprovider gerichtete wurde. Dieser wurde aufgefordert, die Online Casino Seiten des Lottoanbieters zu sperren. Überraschenderweise lehnte der Netzanbieter diese Aufforderung ab. Das Verwaltungsgericht Koblenz änderte die Berufungsinstanz und ordnete die Aufhebung der Netzsperre an. Als Begründung gab das Gericht an, dass die Anordnung der GGL rechtswidrig sei, da der Internetprovider laut des Telemediengesetzes nicht als verantwortlicher Dienstleister belangt werden könne. Zusätzlich ist der Internetdienstleister nicht für die Inhalte Dritter verantwortlich. Die Sperrung der IP-Adresse eines Online Casinos ist nicht das einzige Mittel, welches die Aufsichtsbehörde hat. Mehrfach schon wurde darauf hingewiesen, dass eine enge Zusammenarbeit mit Steuerbehörden und Zahlungsanbietern besteht. Die Anzeige von illegalen Glücksspielunternehmen bei der Finanzbehörde ist eines der wirksamsten Mittel, welches die GGL besitzt.

Netzsperre von Lottoland ist vom Tisch.

Lottoland hat während des Verfahrens erklärt, dass es bereits eine Lizenz in Deutschland beantragt habe. Zeitgleich arbeitet der Dienstleister mit seinen Produkten und Angeboten im Einklang mit der Verordnung über die Dienstleistungsfreiheit in der Europäischen Union. (Bildquelle: TheDigitalArtist von Pixabay)

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