Lottoland Gruppe

Sperranordnung: Lottoland Gruppe im Visier der deutschen Glücksspielaufsicht! (Bild von kalhh auf Pixabay)

Die Übergangsphase des deutschen Glücksspielstaatsvertrags in Verbindung mit einer einsatzbereiten Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) mit Sitz in Halle (Sachsen-Anhalt) scheint vorbei. Für Brisanz sorgen aktuell Sperranordnungen gegenüber wohl namhaften Marken der Glücksspielbranche. Wie die Lottoland Gruppe als Betreiber von Seiten wie Lottohelden offiziell informiert, hat das Unternehmen alle Anforderungen der Glücksspielaufsicht erfüllt, sich regulierungswillig gezeigt und nimmt entsprechend am vorgesehenen Erlaubnisverfahren teil. Bisher hat die deutsche Aufsichtsbehörde jedoch nicht über den Antrag für virtuelles Automatenspiel und andere zu genehmigende Bereiche entschieden. Während andere Online-Glücksspielanbieter ohne Lizenz weiterhin agieren dürfen und auf die Ergebnisse der laufenden Erlaubnisanträge warten, hat sich die GGL bereits zum Thema bekannte Anbieter geäußert und will deren Portale sperren.

Lottoland Gruppe sieht die GGL als verlängerten Arm staatlicher Monopole

Es scheint nur logisch zu sein, dass die Gemeinsame Glücksspielaufsicht der Länder pünktlich zum offiziellen Amtsantritt ein Zeichen setzen möchte. Dabei einen namhaften Glücksspielbetreiber ins Visier zu nehmen, der über seine Lottoland Deutschland GmbH im Land Steuern abführt, da scheint doch mehr dahinterzustecken als ein behördlicher Kampf gegen illegales Online-Glücksspiel. Schlussendlich gibt es Hunderte Internetseiten mit Echtgeld Spielautomaten, Tischspielen, Lotterien, Sportwetten und weiteren Glücksspielformen, die noch nicht einmal bereits dazu sind, sich in Deutschland regulieren zu lassen. Dazu kommt, dass diese Betreiber nicht innerhalb des EU/EWR-Raumes sitzen. Die Lottoland Gruppe führt beispielsweise auch Spielautomaten Steuern ab, wo von der Fiskus profitiert.

Die Lottoland Gruppe als ein großer Steuerzahler sieht sich nicht fair behandelt. Dass die neue deutsche Aufsichtsbehörde ein Exempel ausgerechnet an einem Unternehmen statuieren möchte, scheint „rein fiskalische Gründe“ zu haben, wie es Lottoland Group CEO Nigel Birrell in der Presseerklärung kommentiert hat. Des Weiteren sieht sich die Gesellschaft mit Niederlassungen in gut einem Dutzend Ländern gezwungen zu handeln, da es womöglich rechtswidrig ist, eine Sperranordnung gegenüber Lottoland auszusprechen. Schließlich geht es ausschließlich darum, das Monopol der Staatslotterien in den 16 Bundesländern zu bewahren, wie es aus der Pressenachricht zu entnehmen ist. Eine Konkurrenz aus dem privaten Sektor will der Staat unter der Glocke des illegalen Glücksspiels im Internet gänzlich vom Markt ausschließen. Für den Lottoanbieter, der ebenfalls in Deutschland Online-Spielautomaten (u.a. von NetEnt, Amatic und Gamomat) sowie Sportwetten unter den gesetzlichen Standards anbietet, ist dies nicht vertretbar.

Die Spieleangebote erfüllen die hohen Anforderungen der deutschen Regulierungsbehörde und sind nach Stellung eines Antrags zur Genehmigung offensichtlich bisweilen erlaubnisfähig, ferner gibt es keine begründete Ablehnung der Behörden. Was diese Debatte zusätzlich anheizt, ist die Tatsache, dass durch einen Ausschluss der Lottoland Gruppe, die sich bemüht, legal zu agieren, das Unionsrecht wieder ins Spiel kommt. Denn: Es verstößt eigentlich gegen europäisches Recht, Handelshemmnisse zu schaffen, die EU-Anbieter benachteiligen. Durch ein Verbot der Zweitlotterien und Lottowetten sichern sich die Bundesländer ihr Monopolisten Dasein, was bekanntermaßen ein maßgebender Faktor war, um überhaupt den Gesetzentwurf zur Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages bei den Landesregierungen durchzubekommen.

Das Konfliktpotenzial ist unverkennbar groß und es bleibt weiterhin offen, wie Urteile auf die vielen Klagen in diesem Bereich ausgehen werden. Die Lottoland Gruppe argumentiert mit einer unionsrechtswidrigen Sonderstellung für Lottogesellschaften in Deutschland, während die Glücksspielaufsichtsbehörde Wetten auf Lottoziehungen staatlich lizenzierter Angebote als illegal bewertet.

GGL fährt schwere Geschütze gegen illegales Glücksspiel auf

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (AöR) hat offenkundig an die Lottoland Gruppe eines der ersten Aufforderungsschreiben erlassen. Hierbei wird das Unternehmen dazu angehalten, als Zweitlotterieanbieter in Deutschland nicht mehr zu agieren. Benjamin Schwanke hat als Vorstand der deutschen Aufsichtsbehörde in der Pressenachricht erklärt, „dass die Internetseiten des größten Zweitlotterieanbieters Lottoland eingestellt werden müssen und gesperrt werden müssen“. In diesem Zusammenhang ist ein Verfahren zu einer Netzsperre (IP-Blocking) eröffnet wurden.

Generell hat die neue Spielaufsicht bundesweit alle Befugnisse, um gegen etwaige Glücksspielangebote im Internet vorzugehen. Allerdings steht es gewissermaßen im Widerspruch dazu, dass bei laufenden Genehmigungsverfahren keine Internet-Sperren vorgesehen sind. Gleichermaßen müssen die Betreiber sich an die geltende Rechtslage und das einhergehende Glücksspielgesetz halten. Auch wenn der Freihandel durch die Politik beim staatlichen Lottomonopol zweifelhaft erscheinen mag, die zuständige Behörde in Halle folgt den Interessen des in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrags von 2021.

Lottoanbieter hingegen sehen eindeutig einen Verstoß und argumentieren damit, dass dieser Staats-Protektionismus durch die Europäische Kommission vom EuGH gekippt wird. Hierzu hat sich des Weiteren Nigel Birrell von der Lottoland Gruppe geäußert. Dabei geht er auf die in Deutschland verbotenen Lotteriewetten ein, welches nicht mit dem EU-Recht zusammenpasst. „Es spricht für sich, dass die eigenen Berater der Bundesländer und Lottogesellschaften das bereits 2019 gutachterlich festgestellt haben“.

In diesem Kontext laufen bereits seit geraumer Zeit sowohl in Hannover als auch in Darmstadt vor dem jeweiligen Verwaltungsgericht Verfahren. So haben die auf Malta ansässigen Tochtergesellschaften der Lottoland Gruppe gegen die Rechtmäßigkeit der Untersagungsverfügungen geklagt. Ein Urteil ist hierzu jedoch bisher nicht gesprochen worden. In der Vergangenheit gab es in diesem Zusammenhang allerdings bereits weniger erfreuliche Urteile gegen Lottoland zu vermelden.

Welche Mittel setzt die deutsche Aufsichtsbehörde ein?

Dem Rechtsstaat in Vertretung der GGL mit Sitz im sachsen-anhaltischen Halle stehen einige Optionen zur Verfügung, um das gesetzlich definierte illegale Glücksspiel online zu bekämpfen. Um den Hintergrund zu verstehen, wollen wir kurz die Sachlage erklären. Der Glücksspielmarkt ist im Internet zu kanalisieren, so sieht es Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens vor, wobei das Monopol für Lotto in den Bundesländern erhalten bleiben soll. Das hat auch zur Folge, dass Live Dealer Spielangebote und auch computergesteuerte Bankhalterspiele wie Roulette, Blackjack oder Baccarat keine Deutschland Lizenz erhalten, wie es für Online-Spielautomaten, Sportwetten sowie virtuelle Pokerrunden der Fall ist.

Der Hintergrund: Die Länder vergeben Konzessionen an Spielbanken in ihrem Hoheitsgebiet sowie für Lotterien an eine staatliche Gesellschaft, was bedeutet, fällt das Lottomonopol, dann fällt auch das staatliche konzessionierte Glücksspiel in Spielbanken. Der Markt würde sich womöglich öffnen und Wettbewerb entstehen, der die fiskalischen Interessen der Landesregierungen beeinträchtigen könnte. Daher argumentieren die Vertreter aus der Politik immer wieder mit Aspekten wie Spieler- und Jugendschutz, Geldwäscheprävention und Betrug.

Hierzu ist anzumerken, die Lottoland Gruppe zahlt, wie schon eingangs dargelegt ordnungsgemäß in Deutschland Steuern. Um die Interessen durchsetzen zu können, setzt die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder auf die nachfolgenden Mittel zur Bekämpfung illegaler Glücksspielanbieter: In Kooperation mit Bezahldiensten werden deutsche Spieler nicht mehr an blockierte Portale Zahlungen anweisen dürfen. Dazu kommen Zwangsgelder, bei denen bis zu einer halben Million Euro fällig werden. Der letzte Schritt umfasst Netzsperren, sodass die IP-Adressen der Websites für Deutsche gesperrt sind.

Lottoland Gruppe

(Bildquelle von von kalhh auf Pixabay)

Geplante Maßnahmen gegen Glücksspielanbieter ohne Lizenz:

  • Bis zu einer halben Million Euro Zwangsgeld
  • Zahlungssperren (Payment Blocking) gegenüber den Glücksspielanbietern
  • Netzsperren (IP-Blocking für Domains)

Prinzipiell haben solche Maßnahmen im ersten Moment Erfolg. Schon in der Vergangenheit hat die niedersächsische Landesregierung ähnliche Verfahren gegen Banken und Kreditkarteninstitute eingeleitet und die Unterbindung von Zahlungen gegenüber sanktionierten Glücksspielseiten durchsetzen können. Ein Zahlungsstopp ist durchaus wirksam, da nur wenige nach alternativen Zahlungsmethoden suchen und beispielsweise mit Bitcoin bezahlen möchten. Der Großteil aller Spieler in Deutschland bevorzugt bewährte Bezahlformen.

Zunächst sind jedoch Bußgeldbescheide vorgesehen, wobei wie es Benjamin Schwanke von der GGL erklärt, nicht leicht sein wird, die Strafgelder einzufordern. Überwiegend sitzen die betroffenen Anbieter von Online-Glücksspiel im Ausland und sind daher nur schwer dingfestzumachen. Deren Kunden darin zu hindern, Einzahlungen vorzunehmen sowie deren Gewinnauszahlungen in Zusammenarbeit mit Payment-Dienstleistern zu blockieren, hat sich hingegen als äußerst wirkungsvoll erwiesen, so argumentiert der Vorstand der deutschen Aufsichtsbehörde, Benjamin Schwanke.

Ein weiteres Thema innerhalb der Behörde ist in Zukunft die Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft zu intensivieren. Angedacht ist, eine Schwerpunktabteilung für illegales Glücksspiel zu installieren, um Halle als Justizstandort in diesem Bereich auszubauen. Dafür setzt sich die deutsche Aufsichtsbehörde für Online-Glücksspiel im Bundesland ein. Zu den Aufgaben der Schwerpunktstaatsanwaltschaft würden dann auch Vergehen bei der Glücksspielwerbung gehören. Ronald Benter von der GGL rechnet mit vielen Strafanzeigen und einhergehenden Verfahren, die durch eine speziell geschulte Exekutive ausgerichtet auf Internet-Glücksspiel schnell und wirkungsvoll arbeiten kann.

In der Basis ist die deutsche Aufsichtsbehörde sicherlich auf einem guten Weg, mit aller Konsequenz streng gegen nicht erlaubte Glücksspielanbieter vorzugehen. Inwieweit der freie Dienstleistungsverkehr zwischen den EU-Mitgliedstaaten bei den Lotteriewetten vor den Gerichten bewertet wird, das bleibt abzuwarten. In jedem Fall hat die Situation Potenzial, eine Zäsur der aktuell geltenden und nicht unumstrittenen Gesetzeslage herbeizuführen.

Wie wehr sich die Lottoland Gruppe?

Deutschland ist für die Lottland Gruppe einer der wichtigsten Märkte. Dazu kommt, dass die Marke viele Altersgruppen anspricht, auch jene, die die nicht unbedingt Merkur, Novoline oder Bally Wulff Spielautomaten spricht bekannte Spielothek Spiele online spielen. Durch die bequemen Angebote der Zweitlotterien und fortlaufend guten Bonus Aktionen nutzen viele Leute älterer Zielgruppen die Webseiten und Apps der zu Gruppe gehörenden Seiten Lottoland und Lottohelden. Dabei sind unter anderem auch deutsche Studios gelistet wie Merkur und teilweise Automatenspiele wie Jokers Cap und Fruitinator verfügbar.

Im Zuge des sich zunehmend liberalisierenden Glücksspielmarktes in Deutschland und klaren Regeln, was Slots Spiele online betrifft, haben die Betreibergesellschaften alle Maßnahmen getroffen, um legal zu werden. Und erlaubt ist nur ein Unternehmen mit offizieller Eintragung auf der White List der GGL. Erst drei Online Spielotheken Betreiber haben diese geschafft mit Mernov und den Spielangeboten der BingoBong und Jackpot Piraten Spielothek sowie Tipwin und mybet. Alle anderen mit laufenden Erlaubnisverfahren sind geduldet. Dazu gehört per se auch die Lottoland Gruppe als Antragsteller.

Unter dieser Maßgabe und weiteren noch aufzuführenden Gründen ist der Lottoanbieter bereit, sämtliche Rechtsmittel einzusetzen. Angedacht ist hierzu auch eine Staatshaftungsklage, die einen 3-stelligen Millionenbetrag umfasst, um Zahlungsstopps und anderweitige Sperranordnungen abzuwehren. Mit Argumenten wie Inländerdiskriminierung oder in einem EU-Land Dienstleistungstätigkeiten erbringen zu können, beziehungsweise etwaige Angebote zu beanspruchen, wird versucht eine nicht mit europäischem Recht vertretbare Sperranordnung zu untersagen. Das Thema Dienstleistungsfreiheit begleitet die Online-Glücksspiel-Rechtslage in Deutschland seit vielen Jahren, doch ein wirklich wegweisendes Urteil hat der EuGH bisher nicht gesprochen.

Die Lottoland Gruppe wird sich mit Sicherheit entschieden zu Wehr setzen, was Anordnungen der GGL betrifft. Das Unternehmen kann nachweisen, sich nunmehr seit 2017 um Genehmigungen in Deutschland zu bemühen und hat Referenzen aus einer Reihe anderer europäischer Staaten vorzulegen, um sich als seriös zu bezeichnen. Beim Jugend- und Spielerschutz sowie der Vorbeugung von Betrug und Geldwäsche vorbildliche Arbeit zu leisten zeigt auch der Anschluss an das OASIS Sperrsystem in Deutschland. .

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