Glücksspielbehörde Halle

Glücksspielbehörde Halle beginnt mit Marktbeobachtung – vollständig einsatzbereit ist die Glücksspielanstalt der Länder erst ab 2023! (Bild von dubisthalle.de)

Als Vorsitzende des Projekts Glücksspielbehörde Halle hat Anne Poggemann die Leitung des Verwaltungsrates inne und informierte im Rahmen einer Presseerklärung über den aktuellen Status. Die Juristin ist nun mehr seit einem Jahr in ihrer Tätigkeit im Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt als Staatssekretärin involviert in die Etablierung einer funktionstüchtigen Aufsichtsbehörde zur Regulierung des Glücksspiels in Deutschland. Die Zugehörigkeit zur CDU-Fraktion gibt ihr die verwaltungstechnischen Möglichkeiten, am Standort Halle an der Saale eine nachhaltige Regulierungsbehörde aufzubauen. Den Vorsitz der Institution im Technischen Rathaus am Hansering in Halle (Saale) werden jedoch zwei Vorstände innehaben, die noch bestimmt werden müssen.

Glücksspielbehörde Halle – beobachten und forschen

Die ersten Anzeichen, dass sich das Projekt Spielerschutz durch eine eigenständige Behörde verzögern könnte, waren schon vor Monaten absehbar. Mit der Pressemeldung zur neuen Glücksspielanstalt aus der sachsen-anhaltischen Staatskanzlei und Ministerium für Kultur ist nun klar, zu 100 % handlungsfähig wird die Glücksspielbehörde Halle erst ab dem 1. Januar 2021 sein. Bis dahin obliegt die Kontrolle des Marktes den Bundesländern, so wie es bereits einige praktizieren. Erst im Mai wurde bekannt, dass ausgehend von Nordrhein-Westfalen Betreiber von Online Casinos mit Lizenzen aus Curaçao angeschrieben wurden, Glücksspielangebote an Deutsche zu unterlassen. Dieser Aufgabenbereich sollte eigentlich ab 1. Juli 2021 die gemeinschaftliche Aufsichtsbehörde in Halle (Saale) übernehmen.

Diesem Vorhaben hat die Staatssekretärin des Innenministeriums, Anne Poggemann, jedoch bereits den Wind aus den Segeln genommen. Sie informierte über den derzeitigen Stand der neuen Einrichtung und hierbei stellte sie klar, dass gerade erst die ersten Büros besetzt wurden. Genaue Angaben, bis wann die vorgesehenen gut 100 Stellen besetzt werden, hat die Ministerin nicht gemacht. Allerdings werden zwei Vorstände installiert, unter denen die Behörde für Glücksspiel geleitet wird. In den kommenden Wochen und Monaten werden weitere Bereiche durch Neuanstellungen besetzt, die natürlich erst einmal mit den neuen Aufgaben vertraut sein müssen.

Die gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder ist aktuell mit der Anstellung befasst. Es gibt mehrere Dutzend Stellenausschreibungen für die Aufgabenbereiche zur Regulierung des Online-Glücksspiels in Deutschland.

Netzsperren frühstens ab Juli 2022

Für dieses Jahr ist wohl kaum mit gravierenden regulatorischen Aufgaben zu rechnen. Eine Verwaltung von glücksspielrelevanten Aufgabenbereichen ist nach wie vor Ländersache. Die Etablierung der Glücksspielbehörde Halle hat erste Priorität. Dabei müssen Mitarbeiter und ebenso Kontrollmechanismen zunächst installiert werden und die Bereiche klar strukturiert. Erst dann sind die ersten Aufgaben der Glücksspielbehörde der Länder anzuvertrauen. In der Startphase gilt es zu beobachten, um den iGaming-Markt und dessen Entwicklungen zu erfassen. Inwieweit hierbei Verfehlungen am Markt aktiver Anbieter erfasst werden, geht aus der aktuellen Erklärung nicht hervor.

Die Marktforschung steht im Vordergrund und auch das Forcieren von Forschungsergebnissen und sicher auch weitere Studien in Auftrag zu geben. Die Anstalt hat nämlich den Auftrag, unterstützend zu wirken, was die Forschung beim Glücksspiel betrifft. Aufgaben zur Spielaufsicht werden erst mit einem Jahr Verzögerung in Halle übernommen. Ab dem 1. Juli 2022 ist vorgesehen, die ersten Netzsperren umzusetzen. Hierbei geht es um Anbieter, die immer noch deutsche Spieler akzeptieren, ohne eine Glücksspiellizenz in Deutschland vorweisen zu können. Auch das Unterbinden von Transaktionen, die in Verbindung mit Online Casinos ohne Lizenz stehen, wird die Glücksspielbehörde in Halle durchführen, um das illegale Glücksspiel und damit einhergehende Werbeaktivitäten zu unterbinden. Erst ab dem 1. Januar 2023 sollen die Bundesländer von ihren jetzigen Aufgabenbereichen entbunden werden und die Behörde in Sachsen-Anhalt wird entsprechen auch Aufgaben in der Verwaltung übernehmen.

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