Spielformübergreifendes Spielersperrsystem

OASIS – spielformübergreifendes Spielersperrsystem – die deutschlandweite Sperrdatei für mehr Spielerschutz! (Bild von Fly2069 auf Unsplash)

Deutschland geht als Pionier voran und will den Spielerschutz mit dem neuen Staatsvertrag zum Glücksspielwesen flächendeckend auf ein bisher nicht vorhandenes Level heben. Was bedeutet das für den Kunden, Spielbankenbetreiber und für den Aufstellunternehmer? Der Kunde kann ohne Probleme weiter seinem Hobby nachgehen, hat aber jederzeit die Möglichkeit, eine Selbstsperre zu erwirken. Durch ein spielformübergreifendes Spielersperrsystem OASIS können sofort alle legalen Möglichkeiten zum Spielen an Automaten oder in Casinos an den Spieltischen gestoppt werden. Für den Spielhallenbetreiber bedeutet das wiederum, eine Infrastruktur zu installieren, die dem Sperrsystem gerecht wird. Hersteller wie Gauselmann und Bally Wulff haben bereits Systeme für die Spielsperre unter den Namen V21 und BWN.smartcube.

Was bedeutet spielformübergreifend?

Mit dem GlüStV 2021 gehen viele Änderungen und Neuerungen einher, diese betreffen nicht nur die Einsatzbesteuerung, Spiellimits und Einzahlungsgrenzen. Was Betreiber zusätzlich Kopfzerbrechen bereitet, ist ein bundeseinheitliches spielformübergreifendes Spielersperrsystem und die damit in Verbindung stehende Verantwortung sowie der Aufwand. Das Sperrsystem soll in seiner spielformübergreifenden Auslegung, wie es aus dem Wort bereits hervorgeht, alle legalisierten Angebote von Glücksspielen zusammenfassen. Das bedeutet, dass alle Anbieter von gewerblichen Geldspielen diesem Auftrag nachkommen müssen. Hierfür wird eine Sperrdatei eingerichtet, die deutschlandweit Gültigkeit besitzt.

Im Glücksspielstaatsvertrag greifen mehrere Richtlinien diesen immens wichtigen Bereich des Spielerschutzes auf, der letztlich den Ausschlag gegeben hat, die Legalisierung in den Landesparlamenten durchzuboxen. Dabei müssen alle Glücksspielmodelle, deren Angebote mehr als zweimal wöchentlich Geldeinsätze beziehungsweise Ergebnisse mit einer Gewinnmöglichkeit hervorbringen, erfasst werden. Die Spielothek, Spielhalle, Spielbank und auch der Wettshop um die Ecke sowie Wettportale im Internet und Online Casinos sind dazu verpflichtet eine Personenidentifizierung durchzuführen. Hierbei muss ein Abgleich mit der bundesweiten Sperrdatei erfolgen, um Selbstsperren oder Fremdsperren zu erkennen und den Kunden entsprechend vom Glücksspiel auszuschließen.

Im Merkur Online Casino sowie anderen lizenzierten Angeboten im Internet wird die Ausweiskontrolle oder der ID-Check bereits bei Registrierung durchgeführt. Die Abfrage mit der Sperrdatei erfolgt somit stets beim Login erneut, um bei einer vorliegenden Sperrung den Spielwilligen automatisch auszuschließen.

OASIS spielformübergreifendes Spielersperrsystem online und offline

Generell gilt: Sollten Sie die einfache Möglichkeit nutzen und zum Beispiel über den 24 Stunden Sperr-Button in Online Casinos einen temporären Ausschluss vornehmen, dann gilt das für alle Spielformen im Internet und auch im terrestrischen Bereich. Wer sich nun dazu entschließt, anstelle des Merkur Casinos online eine Spielothek aufzusuchen, wird keinen Erfolg haben, wenn eine Sperre auf der Online-Plattform vorgenommen wurde. Diese wird durch OASIS (Onlineabfrage Spielerstatus) bei der Ausweiskontrolle in den stationären Spielstätten ebenfalls erfasst und die Spielteilnahme verweigert.

Das bewährte Spielersperrsystem OASIS hat sich seit Juli 2013 in Hessen sowie auch Rheinland-Pfalz durchgesetzt und wird nun auf ganz Deutschland übertragen und gleichzeitig spielformübergreifend angewendet. Haben Sie es am Novo Automaten Book of Ra oder Bally Wulff Ramses Book übertrieben und direkt in der Spielstätte sperren lassen, dann können Sie auch nicht mehr im Online Casino in Versuchung geraten. Selbst mit einem Merkur Bonus ohne Einzahlung, sprich ohne eigenes Geld einzusetzen, wird Ihnen das Glücksspiel nicht mehr möglich sein, das gilt so lange, bis die Sperrzeit vorüber ist. Den Zeitrahmen legen Sie im Rahmen der Selbstsperre als Spielgast selbst fest auf dem Formular, welches Ihnen der Spielhallenbetreiber zur Verfügung stellen muss.

Für alle Glücksspielanbieter gilt eine gesetzliche Anschlusspflicht an das spielformübergreifende Spielersperrsystem OASIS. Egal, ob Spielhallenbetreiber oder Online Casino Anbieter, die beantragte Sperre ist umgehend an das Sperrsystem zu übermitteln. Hierfür ist der Betreiber verpflichtet, die Voraussetzungen zu schaffen, um per Internet eine Verbindung mit der Sperrdatei herstellen zu können.

Welche Sperren gibt es?

Abgesehen von dem kurzweiligen Ausschluss, der nur im Internet Casino über einen 24-Stunden-Pause-Knopf möglich ist und einen Login in diesem Zeitraum unmöglich macht, gibt es die systemrelevanten Sperren. Hierbei unterscheidet der Gesetzgeber zwischen der Selbstsperre, die jeder beim Onlineanbieter und in der terrestrischen Einrichtung vornehmen kann, sowie der Fremdsperre. Bei der Selbstsperre erkennt die betroffene Person das Problem von selbst und stellt einen entsprechenden Antrag. Hierzu ist nicht viel notwendig, da ein spielformübergreifendes Spielersperrsystem online jederzeit handlungsfähig ist.

In den Spielstätten gibt es entsprechende Formulare, um jederzeit eine Selbstsperre durchführen zu können und innerhalb von Minuten gesperrt zu sein. Das gilt auch für das Internet, wo eine bundesweite OASIS Anschlusspflicht seit 1. Juli 2021 gilt. Demgegenüber steht die Fremdsperre, die auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen kann. Der Veranstalter von Glücksspielen wird bei diesem Verfahren mit in die Pflicht genommen. Auffällige Verhaltensmuster sollen frühzeitig erkannt werden, um präventiv bei einer potenziellen Glücksspielsucht zu handeln.

Damit kann der Vermittler oder Betreiber veranlassen, dass ein Kunde gesperrt wird, wenn diverse Anzeichen auf eine Spielsucht hindeuten. Es können Indikatoren mit einbezogen werden, wo sich eine Verschuldung erkennen lässt. Insbesondere im terrestrischen Bereich, wo es keine zwingende Einsatzgrenze beziehungsweise Einzahlungslimits gibt, wie beim Online-Glücksspiel sollen Betreiber mehr Sorgfalt walten lassen und Verantwortung übernehmen. Besteht die Gefahr, dass ein Spielgast über seinen Verhältnissen spielt und die Einsätze mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mit dem Einkommen vereinbar sind, dann sollte die Person durch eine Fremdsperre gesperrt werden.

Auch Angehörige haben die Möglichkeit, eine Fremdsperre bei der zuständigen Behörde zu erwirken oder direkt über die Spielstätte, wo die spielsuchtgefährdete Person häufig verkehrt. Betroffene haben jedoch stets die Möglichkeit, gegenüber der Behörde Stellung zu beziehen. So lassen sie Sperren auch wieder aufheben. Es gibt nicht gerade wenige, die Zweifel hegen, inwieweit eine Stellungnahme zu bewerten ist und vor allem wie der Vermögensstand kontrolliert werden kann. Auf jeden Fall sind Aufstellunternehmer und andere Glücksspielbetreiber dazu verpflichtet, diese Fälle zu dokumentieren und entsprechende Unterlagen zu sichern. Das ist natürlich auch nicht wirklich datenschutzkonform, allerdings scheint hier der GlüStV 2021 über dem EU-Recht zu stehen.

Spielformübergreifendes Spielersperrsystem: Dauer, Aufhebung und Haftung

Grundlegend sollte es für den Anbieter sein, alle Anforderungen zu erfüllen, um den Abgleich eines jeden Spielgastes mit der Sperrdatei durchzuführen. Online-Casinos haben diesen Prozess automatisiert, was Fehlerquellen ausschließt, das kommerzielle Glücksspiel in der Spielothek und Spielhalle sowie in der Gastronomie ist da schon eher anfällig für Verstöße. Das Personal ist entsprechend kompetent zu schulen, um Zuwiderhandlungen zu vermeiden. Prinzipiell ist die Sperrdauer auf ein Jahr festgeschrieben, wenn durch Selbst- oder Fremdsperre ein Antrag bei den Behörden eingeht. Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn Betroffene die Selbstsperre vornehmen, ist es möglich, die Dauer der Sperre auf drei Monate festzulegen. Eine geringere Sperrzeit ist nicht möglich.

Um die Sperre aufzuheben, ist eine Antragstellung bei der zuständigen Behörde notwendig. Allerdings ist dies erst möglich, wenn die Sperrzeit abgelaufen ist. Die Entsperrung obliegt einzig der staatlichen Institution, die Spieleinrichtungen haben keine Handlungsbefugnis etwaige Sperren aufzuheben, was hinsichtlich der Haftung und Ordnungswidrigkeiten bei Nichteinhaltung ein wichtiger Punkt ist. Halten sich Glücksspielunternehmer nicht an die Spielersperre, kann es unter Umständen zu Regressforderungen kommen und die Einnahmen könnten zurückverlangt werden, wobei der Gesetzgeber dies nicht als strafbare Handlung definiert. Allerdings ist der Bußgeldkatalog hierzu recht umfangreich aufgestellt und kann Strafen von bis zu einer halben Million Euro mit sich ziehen. Der ordnungsgemäße OASIS Anschluss und die Einhaltung der Vorgaben sollten also Priorität haben, um Bußgeldern aus dem Weg zu gehen.

Weitere Informationen können Sie über das Sperrsystem-Portal, betrieben durch „Die Deutsche Automatenwirtschaft“ abfragen.

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