GGL veröffentlicht Stellungnahme zur Bill No. 55 aus Malta

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) gibt Statement zur Bill No. 55, dem neuen Schutzschirm für Glücksspielanbieter aus Malta! (Bildquelle: Akshay Anand auf Pexels)

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder hat kürzlich eine Stellungnahme zum Bill No. 55 aus Malta veröffentlicht, einem Gesetz, das die Rechte einheimischer Glücksspielunternehmen schützen soll. Für die GGL ist diese neue Richtlinie ein „Schutzschild, der nicht mit EU-Gesetzen vereinbar ist“. Dieses Gesetz hat in der europäischen Gemeinschaft für Aufsehen gesorgt, da es möglicherweise nicht mit den europäischen Vorgaben zur Anerkennung von Entscheidungen übereinstimmt. Die GGL betont, dass ihre Rolle nicht darin besteht, eine endgültige Bewertung des Gesetzes vorzunehmen, hat jedoch ihre Bedenken gegenüber den zuständigen Behörden geäußert. Interessanterweise hat das Bundesministerium der Justiz bereits die Europäische Kommission in dieser Angelegenheit kontaktiert, was auf eine bevorstehende Verfahrenseinleitung hindeutet. Der Kern des Bill No. 55 beschränkt die Vollstreckung von Urteilen gegen maltesische Glücksspielunternehmen ausschließlich auf maltesische Gerichte.

Malta will landeseigene Glücksspielunternehmen durch Gesetz schützen

Die maltesische Regierung hat mit dem Gesetzesentwurf „Bill No. 55“ einen mutigen Schritt unternommen, um die heimische Glücksspielindustrie vor Schadenersatzklagen aus dem Ausland zu schützen. Dieser Alleingang ist eine direkte Reaktion auf eine steigende Zahl von Klagen, insbesondere aus Deutschland und Österreich, in denen Spieler immer häufiger Schadenersatz für erlittene Spielverluste von in Malta lizenzierten Glücksspielanbietern fordern. Die Grundlage für die Klagen ist die lange unklare gesetzliche Lage, in der Online Glücksspiel zwar offiziell verboten war, aber selten verfolgt wurde. Dadurch haben viele Spieler an illegalen Glücksspielen teilgenommen und argumentieren jetzt, dass die dadurch entstandenen Verluste ebenfalls illegal und damit zurückzuerstatten wären.

Das neue Gesetz besagt, dass nur maltesische Gerichte befugt sind, Urteile gegen diese Unternehmen zu vollstrecken, sofern sie eine gültige maltesische Lizenz besitzen und die lokalen Gesetze einhalten. Diese Regelung könnte weitreichende Auswirkungen auf offene und zukünftige Verfahren im Hinblick auf Online Casino Geld zurück haben und wird in der Branche kontrovers diskutiert. Während einige Experten die Maßnahme als notwendigen Schritt zur Schaffung von Rechtssicherheit sehen, kritisieren andere die Entscheidung als Versuch, das europäische Recht zu umgehen.

Auch in Deutschland wird das Gesetz kritisch betrachtet, insbesondere unter dem Aspekt des Spielerschutzes. Ob das Gesetz mit EU Recht konform ist, ist hierzulande schwer umstritten. Auf Bundesebene hat der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert, das Bundesjustizministerium kontaktiert, das jedoch die Verantwortung für eine Klärung vor allem bei der EU-Kommission sieht.

Claus Retschitzegger, Präsident der Österreichischen Vereinigung für Wetten und Glücksspiel (OVWG), argumentiert, dass das Gesetz nicht die Interessen der Anbieter oder Spieler im Fokus hat, sondern den Schutz der maltesischen öffentlichen Ordnung. Er betont, dass es dem Spielerschutz nicht dient, wenn Spielern suggeriert wird, sie könnten risikolos spielen und ihre Verluste einklagen.

Die Auswirkungen von Bill No. 55 und ähnlichen Gesetzen auf die europäische Glücksspielbranche bleiben abzuwarten. Die Debatte zeigt jedoch, dass die Frage der Regulierung des Online-Glücksspiels in Europa weiterhin ein heiß diskutiertes Thema ist, das sowohl die Industrie als auch die Verbraucher betrifft.

Europäische Kommission prüft den Gesetzesentwurf Bill No. 55

Die Europäische Kommission hat angekündigt, den maltesischen Gesetzesentwurf „Bill No. 55“ zu prüfen, der darauf abzielt, in Malta ansässige Online-Glücksspielunternehmen vor Rechtsstreitigkeiten in anderen EU-Mitgliedstaaten zu schützen. Diese Ankündigung folgt auf Beschwerden deutscher Kanzleien, die unmittelbar nach Bekanntwerden des Gesetzentwurfs bei der Kommission eingereicht wurden. Die Beschwerden betreffen vor allem das Geschäftsfeld der Rückerstattung von Glücksspielverlusten bei Anbietern, die keine gültige Lizenz in Deutschland besitzen. Ein Online Casino mit deutscher Lizenz kann jedoch in den Fokus der Rückerstattungen geraten, wenn die Glücksspielverluste entstanden sind, wo noch keine GGL-Erlaubnis erteilt wurde.

EU-Kommissar für Justiz, Didier Reynders, bestätigte, dass die Kommission den Entwurf auf seine Vereinbarkeit mit dem EU-Recht prüfen wird. Die Kommission hat die maltesische Regierung um weitere Informationen gebeten und wird nach deren Auswertung über geeignete Folgemaßnahmen entscheiden. Die Folgen dürften schwerwiegend sein, da die maltesische Wirtschaft stark auf die Glücksspielindustrie ausgerichtet ist und Länder wie Deutschland und Österreich versuchen, innerhalb ihrer eigenen Grenzen Kontrolle über diesen Sektor auszuüben.

Die Prüfung durch die Europäische Kommission kommt in einer Zeit, in der die Malta Gaming Authority bereits einen Rückgang der Lizenzvergaben verzeichnet hat. Zudem wurde Malta von der internationalen Financial Action Task Force grau gelistet, was die Attraktivität des Landes als Standort für Glücksspielunternehmen beeinträchtigen könnte.

Die Debatte um Bill No. 55 wirft zudem grundlegende Fragen zur Vereinbarkeit nationaler Gesetze mit dem EU-Recht und der Dienstleistungsfreiheit auf. Sie stellt auch die Frage, wie weit ein Mitgliedsstaat gehen kann, um seine eigenen wirtschaftlichen Interessen zu schützen, ohne die Grundprinzipien der EU zu verletzen. Die Entscheidung der Europäischen Kommission wird daher nicht nur Auswirkungen auf die Glücksspielindustrie haben, sondern könnte auch als Präzedenzfall für ähnliche Fälle in anderen Wirtschaftssektoren dienen.

Europäische Kommission prüft Änderung 55 des maltesischen Glücksspielgesetzes

(Bildquelle: Guillaume Périgois auf Unsplash)

Die Deutsche Glücksspielbehörde GGL beanstandet Maltas „unvereinbares“ Gesetz 55 (Bill No. 55). Das neue Gesetz, das von Maltas Präsident George Vella im Juni verabschiedet wurde, bietet den in Malta lizenzierten Online-Glücksspielanbietern einen verstärkten Schutz. Jetzt befasst sich auch die EU-Kommission mit der neuen Glücksspiel-Gesetzgebung des EU-Landes.

In ihrem Brief an die Europäische Kommission argumentierten deutsche Anwälte, dass der neue maltesische Gesetzesentwurf die europäische Rechtsstaatlichkeit untergraben könnte, indem er die Grundrechte der EU-Bürger und -Bewohner blockiert. Die Entscheidung der Kommission wird daher mit Spannung erwartet, da sie weitreichende Implikationen für die Regulierung des Online-Glücksspiels in der gesamten Europäischen Union haben könnte.

Quelle: „Stellungnahme der GGL zum Bill No. 55 / Malta“ – weitere Infos unter: www.gluecksspiel-behoerde.de

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