Evaluierungsstudie der GGL mit Expertengruppe erweitert

Evaluierungsstudie der GGL: Zusätzliche Impulse für Spielerschutz-Studie durch Expertengremium! (Bildquelle: www.gluecksspiel-behoerde.de)

Die laufende Glücksspielstudie der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) unter Verantwortung von Dr. Tobias Hayer, dem anerkannten Glücksspielforscher der Universität Bremen, wird durch unabhängige Experten begleitet. Die Glücksspielaufsicht informiert mit einer Presseveröffentlichung am 5. März 2024, dass die zur künftigen Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags angesetzte Spielerschutz-Studie des Instituts für Public Health und Pflegeforschung zur umfassenden fachlichen Diskursdarstellung weitere Experten von außen mit einbezogen werden. Der Auftrag der Evaluierungsstudie ist es, die Vorgaben des Spielerschutzes innerhalb des Regelwerks zu bewerten und mögliche Anpassungen vorzuschlagen.

GGL Spielerschutz-Studie der Universität Bremen und der wissenschaftliche Diskurs

Um die umfassende Evaluierung der mit dem Staatsvertrag zur Regulierung des Glücksspielwesens (GlüStV 2021) geschaffenen Rahmenbedingungen wissenschaftlich auszuloten, vor allem hinsichtlich der Spielerschutzbestimmungen und deren einhergehenden Anforderungen lizenzierter Online Casino Deutschland zu ermöglichen, vergab die Aufsichtsbehörde schon im Juli 2023 an die Universität Bremen einen Forschungsauftrag. Unter dem Titel „Spielerschutz im Internet – Evaluation der Maßnahmen des Glücksspielstaatsvertrages: Evaluation der Maßnahmen des Glücksspielstaatsvertrages 2021“ wird seither werden die am Markt eingesetzten Schutzmaßnahmen in der Spielerschutz-Studie erfasst und analysiert.

Die Bandbreite der Untersuchung ist enorm. Es werden technische Voraussetzungen sowie auch die unterschiedlichen Erfordernisse nach Glücksspielform untersucht. Die Effizienz der bereits greifenden Spielerschutzmaßnahmen steht im Fokus sowie erkennbarer Optimierungsbedarf. Um in diese Bewertung mehr Transparenz einzubringen, denn schon bei der Vergabe der Spielerschutz-Studie gab es kritische Äußerungen, hat die Glücksspielbehörde GGL eine Gruppe unabhängiger Experten an Bord geholt.

Kernziele der Glücksspielstudie

Im Mittelpunkt der Untersuchung wird die Einhaltung der umfangreichen Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrages vor allem zum Spielerschutz überprüft. Dies umfasst neben den übergreifenden Anforderungen auch spielformbezogene Auflagen, die sich sowohl auf das bereits seit einiger Zeit erlaubnisfähige Online-Glücksspiel als auch auf neue erlaubnisfähige Spielangebote im Internet beziehen.

Neue Genehmigungen für Online Casinos mit deutscher Lizenz und die konkrete Anwendung von Spielerschutzbestimmungen werden im Hinblick auf deren Positiv- und Negativeffekte evaluiert. Relevant sind zudem Schlussfolgerungen zur praktischen Umsetzbarkeit, zu möglichen Neuerungen der Spielerschutzvorschriften, zu Entwicklungen des Spielverhaltens und dergleichen mehr. Eine generelle Evaluierung der im Glücksspielstaatsvertrag 2021 verankerten Maßnahmen wird voraussichtlich im Jahr 2026 auf den Weg gebracht.

Studienmacher bekommen weitere Experten zur Seite gestellt

Die Ergebnisse der Spielerschutz-Studie sollen nicht angreifbar sein und vor allem für mögliche Anpassungen im Glücksspielvertrag zu dessen Evaluierung im Jahr 2026 dienen. Um jedweder Kritik präventiv entgegenzuwirken, wird die Evaluierungsstudie fachlich erweitert. Zusätzlich zu den Glücksspielforschern um den Leiter Dr. Tobias Hayer wird dem Team ein externer Expertenkreis beratend zur Seite gestellt, um sicherzustellen, dass die Ergebnisse der Forschung in vollem Umfang erfasst und veröffentlicht werden.

Dafür konnte der GGL-Vorstand führende Forscher und Sachverständige aus der Glücksspielforschung sowie aus der Verwaltung gewinnen, die Erfahrungen von Polizei sowie Suchtprävention mitbringen. Dies suggeriert ein fundiertes Urteil, was für den Schutz der Spieler nur von Vorteil sein kann. Dem Expertenkreis gehören an:

  • Der Vorsitzende der unabhängigen Expertengruppe Prof. Dr. Ihno Gebhardt
    Der Professor für Rechts- und Einsatzwissenschaften an der Polizeihochschule des Landes Brandenburg ist zugleich ein Rechtsexperte im Fachbereich Glücksspiel und somit prädestiniert für diese verantwortungsvolle Aufgabe.
  • Prof. Dr. Gerhard Bühringer
    Der Seniorprofessor am Institut für Klinische Psychologie und Psychotherapie (IKPP) an der Technischen Universität Dresden ist ausgewiesener Suchtforscher. Als Leiter der Arbeitsgruppe Abhängiges Verhalten, Risikoanalyse und Risikomanagement ist seine Meinung für den Spielerschutz sicher von Bedeutung.
  • Prof. Dr. Reiner Hanewinkel
    Als Leiter des Instituts für Therapie- und. Gesundheitsforschung (IFT-Nord) kann er vor allem auch die Folgen einer Glücksspielabhängigkeit und deren Behandlung in den Evaluierungsprozess einfließen lassen.
  • Dietrich Hellge-Antoni
    Seine Expertise von der Sozialbehörde Hamburg aus der Fachabteilung Drogen und Sucht gibt einen authentischen Einblick in Soziales, Familie und Integration. Hier fließen Suchthilfe und Suchtprävention zusammen. Als Mitglied im Fachausschuss Statistik der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen dürfte seine Meinung ebenfalls Gewicht haben.
Studie zum Online-Glücksspielmarkt in Deutschland – Politik hat Ziele verfehlt!

Glücksspielforscher Gunther Schnabl von der Universität Leipzig hat bereits Nachholbedarf im Rahmen einer Studie im Auftrag des Dachverbandes der Sportwettenanbieter aufgedeckt.

Strategische Ausrichtung mit Ländern

Das Expertengremium hat sich seit November 2023 gemeinsam mit den Verantwortlichen der Studie und des Vorstands der GGL über die zentralen methodischen Eckpunkte des Studienkonzepts beraten und wertvolle Anregungen zum methodischen Ansatz gegeben. Dabei werden insbesondere die Themen Stichproben, Entwicklung der eingesetzten Instrumente, Einordnung der Ergebnisse sowie Grundsatzfragen zu Möglichkeiten und Grenzen des Forschungsvorhabens erörtert.

Primäre inhaltliche Funktion des Expertenkreises ist die Begleitung der Studie und die Abbildung aller Facetten im wissenschaftlichen Kontext. Hierzu wurden die von der Expertenkommission bis Februar vorgebrachten Empfehlungen und Anmerkungen von den Studienleitern der Universität Bremen zur Kenntnis genommen und zur Umsetzung veranlasst. Bezüglich der vorliegenden Zwischenberichte und weiterer Stellungnahmen des Expertenkreises wird die GGL in engem Austausch mit den Bundesländern stehen.

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