Online-Glücksspiel: Diskurs zum maltesischen Alleingang bei Spielerklagen verschärft sich

Online-Glücksspiel: Der Diskurs über den maltesischen Alleingang in Casino Geld zurück gewinnt an Brisanz! (Bildquelle: DaModernDaVinci auf Pixabay)

Das Thema Spielerklagen hängt schon seit einiger Zeit wie ein Damokles Schwert über der deutschen Glücksspielindustrie. Zahlreiche Gerichte beschäftigten sich bereits mit der Thematik, viel Zeit, Geld und Nerven wurden auf beiden Seiten verbraucht. Eine endgültige rechtliche Klarheit wurde allerdings bisher nicht geschaffen. Die maltesische Regierung möchte dies nun ändern und endgültig Rechtssicherheit schaffen. Dafür hat sie maltesischen Gerichten untersagt, Klagen gegen die Bereitstellung von Glücksspiel zuzulassen, wenn diese sich gegen in Malta ordentlich lizenzierte Glücksspielanbieter richten. Die Meinungen über diese Entscheidung sind naturgemäß gespalten. In einem kürzlich auf glücksspielwesen.de veröffentlichten Artikel kritisiert Dr. Benedikt M. Quarch die Entscheidung als einen Versuch der maltesischen Gesetzgebung die europäische Rechtsordnung auszuhebeln und das Unionsrecht zu umgehen. Rechtsanwalt Rolf Karpenstein kontert wiederum auf ISA-Guide mit dem Argument, dass Malta Rechtssicherheit schaffen möchte und damit der Effektivität des Unionsrecht überhaupt erst Rechnung trägt. Um Ihnen eine Möglichkeit zu geben, sich selbst eine Meinung zu dem komplexen Thema zu bilden, fassen wir die Hauptargumente der beiden Seiten in diesem Artikel einmal übersichtlich zusammen.

Online-Glücksspiel – Malta will Geld-zurück Klagen vorzeitig abschmettern

Was ist passiert? Die maltesische Regierung hat kürzlich ein Gesetz verabschiedet, das die heimische Glücksspielindustrie vor Schadenersatzklagen aus dem Ausland schützen soll. Dieser Schutzschirm für die Glücksspielbranche ist eine Reaktion auf eine Welle von Klagen, insbesondere aus Deutschland und Österreich, wo Spielerinnen und Spieler immer häufiger gegen in Malta ansässige Glücksspielanbieter klagen und regelmäßig Schadenersatz für erlittene Spielverluste erstreiten.

Die neue Regelung sieht vor, dass maltesische Gerichte Urteile aus dem Ausland nicht mehr vollstrecken, wenn die betroffenen Firmen eine maltesische Glücksspiellizenz besitzen und die örtlichen Regularien befolgen. Dieses Vorgehen könnte weitreichende Auswirkungen auf die vielen offenen und zukünftigen Verfahren haben. Die Reaktionen auf diese Gesetzesänderung sind gemischt. Während einige die Maßnahme als notwendigen Schutz für die Glücksspielindustrie sehen, kritisieren andere sie als Angriff auf den Verbraucherschutz. Insbesondere in Deutschland wird das Gesetz unter Spielerschutzgesichtspunkten kritisch gesehen.

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) prüft derzeit die Europarechtskonformität des Gesetzes. Auch auf Bundesebene findet das Thema Beachtung. Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert, hat Kontakt mit dem Bundesjustizministerium aufgenommen, um die Situation zu klären. Das Bundesjustizministerium sieht die Verantwortung für eine rechtliche Klärung allerdings vor allem bei der EU-Kommission. Eine Beschwerde gegen das maltesische Gesetz wurde bereits bei der EU-Kommission eingereicht und wird derzeit geprüft.

Die Auswirkungen des maltesischen Vorgehens auf die Glücksspielbranche und die laufenden Verfahren gegen deutsche Online Casinos und andere Anbieter sind noch unklar. Viele der betroffenen Firmen besitzen mittlerweile auch eine deutsche Glücksspiellizenz und stehen daher unter der Aufsicht der GGL. Sollten die Anbieter die Gesetzesänderung zu Lasten der deutschen Spieler anwenden, wird im Einzelfall zu prüfen sein, ob sich dies auf die Zuverlässigkeit des Anbieters auswirkt oder Nachschärfungen in den Nebenbestimmungen der Erlaubnisse erforderlich und möglich sein werden.

Kritiker sehen das Vorgehen als einen Versuch europäische Gesetzgebung zu umgehen

Dr. Benedikt M. Quarch, ein renommierter Rechtsexperte, argumentiert, dass das maltesische Gesetz, das die Vollstreckung von Urteilen gegen in Malta ansässige Glücksspielanbieter verhindern soll, in erheblichem Widerspruch zur Brüssel Ia-Verordnung steht. Diese Verordnung bestimmt, dass Entscheidungen, die in einem EU-Mitgliedstaat getroffen wurden, in den anderen Mitgliedstaaten ohne weiteres anerkannt und vollstreckt werden müssen. Quarch betont, dass Malta als Mitglied der EU an die Rechtsakte der Union gebunden ist und es den Mitgliedstaaten nicht gestattet ist, durch innerstaatliches Recht Ausnahmen oder Befreiungen von einer Verordnung zu normieren.

Die Kritik an Maltas Gesetzgebung wird auch von anderen Seiten laut. Der Online-Rechtsdienstleister FINE Legal hat eine Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht, in der sie auf den möglichen Verstoß gegen EU-Recht hinweisen und sich aktiv gegen das maltesische Gesetz einsetzen. Sie argumentieren, dass das maltesische Gesetz den Spielerschutz missachtet und fordern ein Vertragsverletzungsverfahren durch die Europäische Kommission.

Auch die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) in Deutschland sieht das Gesetz kritisch und prüft derzeit intern, insbesondere im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit dem Europarecht. Sollte die GGL zu dem Schluss kommen, dass das maltesische Gesetz gegen das Europarecht verstößt, wird sie mit den Ländern das weitere Vorgehen besprechen. Für den Verbraucherschutz, um Online Casinos ohne Lizenz in Deutschland einfach zu erkennen, hat die Aufsichtsbehörde ein Erlaubnissiegel eingeführt.

Die Kritik an Maltas Gesetzgebung zeigt, dass die Debatte um den Schutz der Glücksspielindustrie und den Spielerschutz weitreichende Auswirkungen auf die europäische Rechtsgemeinschaft hat. Es bleibt abzuwarten, wie die EU-Kommission auf die Beschwerden reagiert und ob sie ein Vertragsverletzungsverfahren einleitet.

Unterstützer betonen die Notwendigkeit einer endgültigen Rechtssicherheit

Befürworter der maltesischen Initiative argumentieren, dass die Gesetzgebung dazu beiträgt, die Rechtsunsicherheit zu beseitigen, die durch unterschiedliche Rechtsauffassungen und -praktiken in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten entstanden ist. Rechtsanwalt Rolf Karpenstein aus Hamburg argumentiert. dass das Unionsrecht sich in den deutschen Gerichten bisher nicht durchgesetzt hat, insbesondere in Bezug auf Glücksspiele. Er weist darauf hin, dass die deutschen Bundesländer seit 1949 mit ihren eigenen Lotterieunternehmen, dem LotterieStV und dem GlüStV, das Ziel der Gewinnmaximierung unter möglichst weitgehender Ausschaltung privaten Wettbewerbs verfolgen.

Daher seien die Beschränkungen des Lotteriestaatsvertrages und des 2008 folgenden Glücksspielstaatsvertrages unanwendbar. Karpenstein argumentiert weiter, dass viele deutsche Gerichte die aus dem EU-Recht folgende Unanwendbarkeit der Erlaubnispflicht bestätigt haben. Er zitiert mehrere Urteile des EuGH und des Bundesverfassungsgerichts, die die Unanwendbarkeit der Beschränkungen im Bereich des Glücksspiels bestätigen, wenn in Wirklichkeit fiskalische Ziele, nicht aber legitime Ziele des Gemeinwohls verfolgt werden.

Karpenstein kritisiert zudem die deutschen Oberlandesgerichte, die seiner Meinung nach das höherrangige Unionsrecht und ihre letztinstanzliche Vorlagepflicht ignorieren. Er wirft ihnen vor, die Effektivität des Unionsrechts zu konterkarieren und eine einheitliche Tendenz aller Oberlandesgerichte herbeizuführen. Der Anwalt lobt Malta dafür, das Notwendige getan zu haben, um der Effektivität des Unionsrechts Rechnung zu tragen. Er sieht die Anrufung des Gerichtshofs der Europäischen Union durch ein maltesisches Gericht als einen Schritt in die richtige Richtung an, um sowohl für die Spieler als auch für die im EU-Ausland lizenzierten und behördlich überwachten Dienstleister Rechtssicherheit zu schaffen und der Prozessökonomie Rechnung zu tragen.

EuGH könnte endlich Rechtssicherheit in Casino Geld-zurück Klagen geben

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) befasst sich derzeit mit der Rechtslage beim Online-Glücksspiel in Deutschland mit den Schwerpunkten Lotteriewetten und dem Verbot von Online-Casinos.

Rechtsanwalt Karpenstein wirft der Regierung in seiner Argumentation vor, mit dem Glücksspielstaatsvertrag nicht nur Ziele für das Gemeinwohl, sondern auch illegitime fiskalische Ziele zu haben. Durch die Unvereinbarkeit dieser beiden Ziele dürfe der Staatsvertrag nicht auf im EU-Ausland lizenzierte Anbieter angewandt werden.

Beide Seiten haben viel zu verlieren

Die Debatte um das maltesische Glücksspielgesetz offenbart eine komplexe rechtliche Auseinandersetzung mit hohen Einsätzen für alle Beteiligten. Auf der einen Seite steht die Glücksspielindustrie, die sich mit der Herausforderung konfrontiert sieht, jahrzehntelang in einer rechtlichen Grauzone agiert zu haben und nun mit einer Flut von Spielerklagen konfrontiert wird. Auf der anderen Seite stehen Anwälte wie Dr. Benedikt M. Quarch, die aus dieser Situation eine lukrative Industrie geschaffen haben. Quarch selbst profitiert von dieser Situation durch seine Firma „Legal Tech“, die an den Spielerklagen mitverdient.

Die Debatte hat weitreichende Auswirkungen auf die europäische Rechtsgemeinschaft und wirft grundlegende Fragen zur Anwendung und Durchsetzung des EU-Rechts auf. Es ist klar, dass eine Lösung gefunden werden muss, die sowohl für die Glücksspielindustrie als auch für die Anwälte und Spieler tragbar ist. Letztendlich liegt es am Europäischen Gerichtshof und der Bundesregierung, eine ausgewogene und gerechte Lösung für das Online-Glücksspiel zu finden, die die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt. Besonderes Konfliktpotenzial geht vor allem auch mit Unternehmen einher, die beispielsweise ein Online Casino mit deutscher Lizenz betreiben und gleichzeitig mit Klagen aus der Vergangenheit in Berührung her.

Quelle: „Von dem Versuch der deutschen Gerichte, die europäische Rechtsordnung auszuhebeln“ weitere Infos unter: www.isa-guide.de

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