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GGL gewinnt vor Verfassungsgericht München gegen privaten TV-Sender. (Bildquelle: Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder)

In Deutschland kommt kein Unternehmen der Glücksspielbranche an der GGL (Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder) vorbei, immerhin hat sich die Behörde dem Kampf gegen das illegale Glücksspiel verschrieben und geht mit aller Härte vor. Genehmigungen für ein Angebot virtueller Spielautomaten oder Pokerspielen gehen ebenfalls über den Tisch der Behörde. Lizenzierte Glücksspielunternehmen werden in der Whitelist aufgenommen. Nun beobachtet die Behörde allerdings nicht nur Online Casinos und Wettanbieter, sondern auch die Medienbranche und die dortig veröffentlichten Werbemittel. Bisher musste die GGL in diesem Rahmen nicht aktiv werden, doch mit dem Auftauchen eines illegalen Angebots auf einer Webseite eines Fernsehsenders, änderte sich dieser Zustand. Mit der Klage erreichte die GGL einen riesigen Erfolg. Immerhin bekam die deutsche Glücksspielbehörde vom Verwaltungsgericht in München Recht zugesprochen. Dazu wurde ein Untersagungsverfahren gegen einen namhaften privaten TV-Sender angeschoben. Grundlage des Verfahrens war ein kostenpflichtiges Gewinnspiel, welches jedoch als lizenziertes Online Glücksspiel hätte eingestuft werden müssen.

Deutsche Glücksspielbehörde gewinnt gegen TV-Sender

In einer Pressemitteilung äußert sich die GGL ausführlich über das Urteil, welches das Verwaltungsgericht München Ende März gefällt hatte. Für die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder ein wahrer Erfolg, nach dem es mehrere gerichtliche Niederlagen im vergangenen Jahr gab.  Die IP-Sperre gegenüber Internet-Providern, welche die GGL gefordert hatte, blieb erfolglos und das mehrfach. Nach dem mehrfachen Pannen, folgt nun endlich ein größerer Erfolg, nachdem die GGL kleinere Teilerfolge in verschiedenen Verfahren erzielt hatte. Zuletzt konnte die deutsche Aufsichtsbehörde eine fünfstellige Summe gegen eine Ordnungswidrigkeit verhängen. Verhängt wurde diese gegen einen Online Casino Anbieter, der auf der Whitelist steht. Mit dem neusten Urteil des Verwaltungsgerichts München hat die GGL Grund zur Freude, denn es entschied sich dem Antrag der Behörde nachzukommen und das Angebot des TV-Senders als rechtswidrig zu listen. Der Sender hatte auf seiner Webseite ein Gewinnspiel vorgestellt, welches in die Kategorie Online-Glücksspiel gehörte.

Vorstand Benjamin Schwanke äußert sich zum Verfahren: „Das Vorgehen der GGL zeigt Wirkung. Mit der gerichtlichen Bestätigung der Untersagung ist ein weiterer Schritt in der Bekämpfung illegalen Glücksspiels getan. Kostenpflichtige als „Gewinnspiele“ bezeichnete Spiele, sind als Glücksspiel einzuordnen, sofern die Gewinnchance vom Zufall abhängt.“

TV-Sender steht in der Kritik

Das Verwaltungsgericht München begründet seine Entscheidung mit der Aussage, dass ein ausgeschriebenes Gewinnspiel bei dem Echtgeld als Einsatz erforderlich ist, als Online Glücksspiel gelistet werden muss, unabhängig von der Einsatzhöhe. Das sah der TV-Sender anders, denn er rechtfertigte sein Handeln damit, dass der Einsatz sehr gering sei. Fakt ist jedoch: Eine Gewinnausschüttung, in welcher Form auch immer, die einen vorherigen Echtgeld-Einsatz erfordert, fällt unter das reguläre Glücksspiel. Dieses muss laut dem Glücksspielstaatsvertrag aus dem Jahr 2021 von der deutschen Glücksspielbehörde genehmigt werden.

In dem besagten Fall ist das nicht erfolgt, wodurch das „Gewinnspiel“ als öffentlich unerlaubtes Glücksspiel zählt. Der niedrige Gewinneinsatz, denn der private TV-Sender immer wieder betont, spielt dabei keine Rolle. Immerhin kann jeder Nutzer auch in einem legalen Online Casinos schnell mit wenigen Cent Einsatz die virtuellen Spielautomaten nutzen. Mit diesen Grundlagen blieb dem Verwaltungsgericht München keine andere Wahl, als der Aufsichtsbehörde zuzustimmen und das Gewinnspiel als rechtswidrig zu betiteln.

Ronald Benter, Vorstand der GGL, ergänzt: „Wir gehen davon aus, dass dieses Urteil Vorbildwirkung hat und weitere Anbieter ihre illegalen Angebote nach Aufforderung durch die GGL vom Markt nehmen.“

GGL gewinnt Verfahren vor Verwaltungsgericht.

Bei einem Verstoß gegen die Glücksspielwerbung verhängte die GGL erstmals ein Bußgeld. Im Fokus stand ein legales Glücksspielunternehmen. In diesem Artikel können Sie mehr darüber erfahren. (Bildquelle: WilliaCho auf Pixabay)

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