Hessen: Checkliste für Spielhallenkontrollen veröffentlicht

Kampf gegen das illegale gewerbliche Spiel: Das hessische Spielhallengesetz erhält eine umfassende Checkliste für behördliche Kontrollen von Spielstätten! (Bildquelle: Krzysztof Hepner auf Unsplash)

Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport hat in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Münzautomaten-Verband (HMV) eine Checkliste und Auslegungshinweise zum Hessischen Spielhallengesetz veröffentlicht. Die Dokumente sind auf der Webseite des Hessischen Städte- und Gemeindebunds (HSGB) zugänglich und sollen Ordnungsbehörden dabei unterstützen, Spielhallen effektiver zu kontrollieren. Laut HMV umfassen die Hinweise auch Vorgaben für die Festsetzung von Bußgeldern und liefern Ansätze zur Lösung problematischer Sachverhalte. Der Verband appelliert an seine Mitglieder, die Checkliste zu nutzen, um eigene Betriebe auf Kontrollen vorzubereiten. Darüber hinaus wurden Maßnahmen zur effektiven Bekämpfung des illegalen Glücksspiels erarbeitet. Einzelheiten hierzu wurden in einem Interview in der Mai-Ausgabe von „games & business“ mit Hessens Innenminister Peter Beuth, Jörg Reinemer, Erster Kriminalhauptkommissar und Pressesprecher des Polizeipräsidiums Mittelhessen, sowie dem HMV-Vorsitzenden Michael Wollenhaupt erörtert. Dabei wurde deutlich, dass Hessen ein Fahndungsmodell zur Bekämpfung des illegalen Glücksspiels erweitert.

Checkliste mit wichtigen Punkten zur Prüfung der Zulassung von Geldspielgeräten

Ein Bestandteil der Checkliste für die Kontrolle von Spielhallen in Hessen betrifft die “Bauartzulassung der Geldspielgeräte”. Ein wichtiger erster Schritt für Spielhallenbetreiber ist die Sicherstellung, dass alle Geldspielgeräte eine offizielle Bauartzulassung von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) erhalten haben. Dies ist eine grundlegende Voraussetzung, bevor eine Erlaubnis zur Aufstellung der Geräte in einer Spielhalle erteilt werden kann.

Für die Zulassung müssen Betreiber der PTB eine ausführliche Beschreibung des Bauplans, eine Bedienungsanleitung sowie eine detaillierte Beschreibung des Spielgeräts vorlegen. Die Einreichung dieser Dokumente ist entscheidend für die Zulassung des Geldspielgeräts. Nach erfolgreicher Zulassung erhalten Betreiber einen Zulassungsschein für das Geldspielgerät. Für jedes Nachbaugerät werden zusätzlich ein Zulassungsbeleg und ein Zulassungszeichen ausgestellt. Diese Dokumente bestätigen, dass das Gerät den gesetzlichen Anforderungen entspricht und in öffentlichen Spielhallen aufgestellt werden darf.

Die Bauartzulassung gilt nicht unbegrenzt. Das Geldspielgerät muss spätestens nach 24 Monaten und danach alle weiteren 24 Monate von einem Sachverständigen der PTB überprüft werden. Diese regelmäßige Kontrolle dient der Aufrechterhaltung der Spielintegrität und der Einhaltung der geltenden Vorschriften.

Die bundesweite zentrale Sperrdatei OASIS

Ein weiterer wichtiger Punkt auf der Checkliste für Spielhallen in Hessen betrifft das zentrale, spielformübergreifende Sperrsystem OASIS. Laut § 4 Abs. 5 des Hessischen Spielhallengesetzes (HSpielhG) sind Spielhallenbetreiber verpflichtet, an diesem System teilzunehmen. Vor dem ersten Spiel muss ein Abgleich mit der Sperrdatei durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass gesperrte Spieler nicht am Spiel teilnehmen. Diese Kontrolle erfolgt durch Überprüfung eines amtlichen Ausweises oder einer vergleichbaren Identitätskontrolle.

Die Sperrdatei wird zentral durch das Regierungspräsidium Darmstadt geführt und betreut. Um zu überprüfen, ob die Spielhallen die Anforderungen von OASIS erfüllen, wird monatlich ein Report vom Regierungspräsidium Darmstadt an die zuständigen Kreise versandt. Diese leiten den Report an ihre Kommunen weiter, die sichergestellt haben sollten, dass sie diesen Bericht auch erhalten. Im monatlichen Report können Ordnungsbehörden sehen, welche Spielhalle an OASIS angeschlossen ist und wie viele Abfragen durchgeführt wurden.

Spielhallenbetreiber müssen einen Vertrag oder Antrag auf Anschluss an das Spielersperrsystem vorlegen können. Bei der Einrichtung und technischen Umsetzung unterstützen Hersteller von Spielgeräten und Software die Spielstätten, wie beispielsweise adp Merkur mit seinem optimierten OASIS-Handling. Nach Antragstellung prüft das Regierungspräsidium Darmstadt den Antrag und schickt bei Vollständigkeit einen Vertrag an die Betreiber. Nach Unterzeichnung und Rücksendung des Vertrags erhalten die Betreiber die notwendigen Zertifikate und das Passwort für die Nutzung von OASIS.

Zentrales Spielersperrsystem OASIS startet

Die spielformübergreifende Spielerdatenbank umfasst mittlerweile alle Spielformen, sodass eine Sperre Wettbüros, Wettportale, stationäre Spielstätten sowie auch in Online Casinos Deutschland greift.

Das Regierungspräsidium Darmstadt stellt den Ordnungsbehörden auf Anfrage einen Testaccount zur Verfügung. Damit können sie feststellen, ob die Spielhalle tatsächlich an das Sperrsystem angeschlossen ist. Ohne eine tatsächliche Testperson können Ordnungsbehörden vor Ort die Funktionalität vom Spielersperrsystem OASIS überprüfen.

Mitnahme von Minderjährigen, Testspiele und Bußgelder

Ein weiterer zentraler Aspekt der Spielhallenkontrolle in Hessen ist der Schutz von Minderjährigen und die Durchführung von Testspielen. Um sicherzustellen, dass keine Minderjährigen Zugang zu den Spielhallen haben, ist laut § 4 Abs. 6 Satz 3 des Hessischen Spielhallengesetzes (HSpielhG) die Mitnahme Minderjähriger zu Testspielen erlaubt. Darüber hinaus ist es den Mitarbeitern der Aufsichtsbehörden gestattet, unauffällige Testspiele durchzuführen und sogar unter einer Tarnidentität am Rechtsverkehr teilzunehmen. Diese Methoden dienen der effektiven Aufdeckung illegaler Geldspielgeräte und illegalem Glücksspiel.

Sollten Verstöße gegen die Bestimmungen des HSpielhG festgestellt werden, handelt es sich dabei um Ordnungswidrigkeiten gemäß § 10 Abs. 1 HSpielhG. Diese können mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 Euro bestraft werden. Als Nebenfolge einer Ordnungswidrigkeit können Gegenstände, die für die Begehung oder Vorbereitung der Ordnungswidrigkeit verwendet wurden, eingezogen werden.

Zur Unterstützung der Kontrollbehörden hinsichtlich der Bußgeldhöhe enthält die Checkliste für jeden relevanten Verstoß eine Empfehlung. Dies soll eine gewisse Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit der Bußgelder in Hessen gewährleisten. Diese Angaben stellen keine verbindliche Festsetzung dar, sondern dienen lediglich als Rahmen für ein mögliches Bußgeld. Die endgültige Festsetzung obliegt dem Ermessen der jeweiligen Ordnungsbehörde.

Illegales Glücksspiel breitet sich weiter aus: 50.000 illegale Spielautomaten

Nicht nur die Kontrolle, ob alle Spielerschutzbestimmungen korrekt umgesetzt werden sowie auch steuerliche Aspekte sind von Bedeutung bei den verschärften Kontrollmaßnahmen. Neuesten Berichten zufolge ist schätzungsweise ein Fünftel aller Glücksspielautomaten in Deutschland nicht zugelassen. Lesen Sie hierzu mehr in diesem interessanten Artikel.

Auch Verstöße gegen die Spielverordnung (SpielV) stellen Ordnungswidrigkeiten dar und sind entsprechend zu ahnden. Bei illegalen Geldspielgeräten ist zudem die zuständige Finanzbehörde zu informieren, da diese Geräte nachversteuert werden müssen. Im Gegensatz zu der Besteuerung von Spielautomaten in Online-Spielotheken wird stationär nicht auf den Einsatz eine Abgabe fälig, sondern der Bruttospielbetrag dient als Bemessungsgrundlage.

Alles über die Kontrollen von Spielstätten auf hessischem Hoheitsgebiet entnehmen Sie auf der Informationsseite des zuständigen Hessischen Städte- und Gemeindebunds (HSGB)!

Klicke auf die Sterne um zu bewerten!

Durchschnittliche Bewertung 0 / 5. Anzahl Bewertungen: 0

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.

Du findest diesen Beitrag hilfreich?

Teile ihn mit deinen Freunden!