Glücksspielbehörde GGL äußert sich zru Debatte um Glücksspiel-Paragrafen

Beim Lotto-Talk im Turm in Berlin am 22. Februar 2024 kritisiert die Glücksspielbehörde GGL die Strafrechtsnovelle des Bundesjustizministeriums Glücksspiel-Paragrafen streichen zu wollen! (Bildquelle: www.gluecksspiel-behoerde.de)

Glücksspiel-Paragrafen müssen im Strafrecht verankert bleiben: Die Stellungnahme der Glücksspielbehörde GGL in Richtung Bundesjustizministerium spricht eine deutliche Sprache! Auf dem „Lotto-Talk im Turm“ in Berlin kritisierte die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) den Entwurf der Strafrechtsreform und setzt sich mit Nachdruck für eine neue Denkweise ein. Der Ruf nach einer neuen Form der gesetzlichen Strafbarkeit des illegalen Glücksspiels auch für Veranstalter außerhalb des Bundesgebietes ist bezeichnend, wo es der behördlichen Glücksspielaufsicht ohnehin an wirkungsvollen Instrumenten bei der Einschränkung des illegalen Marktes mangelt. Die von Seiten des Bundesministeriums für Justiz angestrebte Entkriminalisierung des illegalen Glücksspiels wird in den branchennahen Medien kontrovers diskutiert und auch die GGL positioniert sich kritisch.

Glücksspiel-Paragrafen – nicht abschaffen, sondern ausweiten

Die deutsche Aufsichtsbehörde spricht sich dafür aus, den Reformvorschlag des Bundesministeriums der Justiz noch einmal zu überarbeiten und stattdessen einzelne Glücksspiel-Paragrafen auf illegale Online Casinos und Wettanbieter mit Sitz im Ausland auszudehnen. Die mögliche grenzüberschreitende strafrechtliche Verfolgung sollte auf ausländische illegale Glücksspielanbieter präventiv abschreckend wirken. Mit aller Deutlichkeit haben Behördenvertreter beim Lotto-Talk im Fernsehturm darauf hingewiesen, dass ihrer Ansicht nach der bestehende kontroverse Diskurs über die Anwendbarkeit des deutschen Strafgesetzes in Bezug auf den ausländischen Glücksspielanbieter gelöst werden kann, indem die bestehenden gesetzlichen Regelungen dahingehend präzisiert werden.

Deutsches Strafrecht muss auf Glücksspielunternehmen im Ausland anwendbar werden, wenn diese ihre Angebote ohne Lizenz in Deutschland verfügbar machen. Sonst bleibt es weiterhin schwierig für Online Casinos mit deutscher Lizenz. Für GGL-Vorstand Ronald Benter geht es dabei nicht nur um die reine Verfolgbarkeit von Straftaten im Hinblick auf das Anbieten von Online-Glücksspielen in Deutschland ohne entsprechende Befugnis. Auch die Geldwäsche ist ein heikles Thema. Der GGL-Vorstand hat sich daher in einem entsprechenden Schreiben an den Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann, gewandt mit der Bitte, bei der anstehenden Novellierung des Strafrechts auf diese Präzisierung Rücksicht zu nehmen.

Entkriminalisieren von strafbaren Delikten verhindern

Fallen Glücksspiel-Paragrafen wie §§ 284 ff. StGB weg, dann könnten Lücken aufgemacht werden, die eventuell durch Entkriminalisierung die Geldwäsche nachhaltig begünstigen, was dem Auftrag des Glücksspielstaatsvertrags widerspricht. Der Geldwäsche durch Straffreiheit Vorschub leisten und damit dem Auftrag des Glücksspielstaatsvertrages zuwiderlaufen, das kann nicht im Sinn des Glücksspielstaatsgesetzes sein und sollte vom Bundesjustizministerium nicht untergraben werden.

Vor den potenziellen Folgen einer ersatzlosen Aufhebung der §§ 284 ff. StGB für die Bekämpfung der Geldwäsche hat Benter ausdrücklich hingewiesen. Dieser Schritt kann dazu führen, so die drohende Gefahr, dass es zu einer Legalitätslücke kommt und ein beachtlicher Spielraum für die Entkriminalisierung von Straftaten im Bereich der Geldwäsche eröffnet wird. Dabei steht die Aufsichtsbehörde vor zahlreichen neuen Hürden. Eine davon ist der voraussichtliche Verzicht auf zentrale Rechtsmittel zur strafrechtlichen Ahndung illegaler Glücksspielangebote. Die GGL ist der Ansicht, dass die bevorstehende Novellierung der §§ 284 ff. des Strafgesetzbuches eine ernsthafte Beeinträchtigung der wirksamen Prävention gegen illegales Glücksspiel darstellen würde.

Bei Verdacht des unerlaubten Anbietens von Glücksspielen kann die zuständige Aufsichtsbehörde Anzeige bei der Staatsanwaltschaft machen. Im Zuge der vorgeschlagenen Gesetzesreform beabsichtigt das Bundesjustizministerium, diesen Paragrafen künftig aus dem Strafgesetzbuch zu entfernen. Das berichtet die Behörde in einer Pressemitteilung. Letztlich braucht es die Strafverfolgung, um dem illegalen Markt etwas entgegensetzen zu können. Anders wird es schwierig, den Online-Glücksspielmarkt in Deutschland dauerhaft zu etablieren und vor allem Spieler für das legale Spiel zu kanalisieren.

GGL Netzsperre für Online Casinos kommt vor Gericht nicht durch

(Bildquelle: QuinceCreative auf Pixabay)

Mit dem Vollzugsinstrument Netzsperren ist die deutsche Aufsichtsbehörde mehrfach vor Gerichten gescheitert. Direkt über die Staatsanwaltschaft illegales Glücksspiel zur Anzeige zu bringen, hat sich bislang als ein nützliches Instrument erwiesen und könnte im Zuge der Gesetzesreform ihren abschreckenden Effekt verlieren.

Statement von Glücksspielbehörde GGL-Vorstand Ronald Benter: „Das wir in kurzer Zeit eine so schlagkräftige Mannschaft aufgebaut haben, ist schon bemerkenswert. Die MitarbeiterInnen haben sich in kürzester Zeit sehr viel Knowhow angeeignet und verfolgen die Ziele der GGL mit echter Leidenschaft. Das wird uns auch von verschiedenen Seiten gespiegelt. Wir wünschen uns ein Überdenken der geplanten Reform durch das Bundesjustizministerium und fordern vielmehr die Ausweitung des Paragraphen auf illegale Glücksspielanbieter mit Sitz im Ausland. Die Möglichkeit der Strafverfolgung im Ausland wird einen abschreckenden Effekt auf illegale Anbieter im Ausland entfalten.“

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