
Das erste Speyerer Forum war ein voller Erfolg mit wichtigen Informationen zum Glücksspiel in Deutschland und einer möglichen Evaluierung! (Bild von Chris Montgomery)
Die Veranstalter und Teilnehmer des ersten Speyerer Forums zum Thema „Glücksspiel und Gesellschaft” ziehen eine positive Bilanz. Das Debüt scheint gelungen. Unter der Leitung des geschäftsführenden Direktors Prof. Dr. Stefan Korte, dem geschäftsführenden Direktor des Instituts für Glücksspiel und Gesellschaft (GLÜG), tagte das Institut in Kooperation mit der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer am 8. und 9. Oktober. Neben den Glücksspielsteuern in terrestrischen Bereichen und für lizenzierte Online Casinos Deutschland gab es auch erste Ausblicke auf eine mögliche neue Spielverordnung.
Speyerer Forum legt Finger in die Wunde beim Glücksspiel in Deutschland
Durch das 1. Speyerer Forum gewannen die Teilnehmer aus erster Hand wertvolle Perspektiven darauf, wie Steuern auf Glücksspiel und eine neue Spielverordnung aussehen könnten. Dabei ist Prof. Dr. Johannes Dietlein der Ansicht, dass die steuerliche Belastung hinsichtlich der Vergnügungssteuer zuletzt deutlich höher für den Automatenunternehmer geworden ist. Dadurch sind die Einnahmen aus dem versteuerten Glücksspiel aus legalen Spielgeräten zurückgegangen. Demgegenüber boomt das illegale Spiel und holt umsatzseitig mächtig auf.
Diese Entwicklung stehe im Widerspruch dazu, dass der Staatsvertrag für Glücksspiel in Deutschland die Kanalisierung ausdrücklich als vorrangiges Ziel definiert, betonte Dietlein. Der Fokus liege in der gegenwärtigen Auslegung des Glücksspielrechts jedoch nur auf einer vermeintlichen Überregulierung, wodurch das legale Spiel bis an die Grenze der Vernichtung zurückgedrängt würde.
Legale Online Casinos mit deutscher Lizenz leiden unter Steuern
Auch beim virtuellen Automatenspiel hemmen Steuern die Entwicklung. Das virtuelle Automatenspiel ist weiter hinter den Erwartungen zurück, auch wenn es minimale Lichtblicke einer Bodenbildung bei den monatlichen Spielautomaten-Steuern gibt. Einer der Gründe liegt in einem deutschen Sonderweg: Während in allen anderen europäischen Ländern die Spielerträge besteuert werden, erhebt die Bundesrepublik bereits Steuern auf den Einsatz. Diese Praxis raubt dem Automatenspiel an Reiz und vor allem reduziert sich der Return-to-player (RTP) gegenüber illegalen Anbietern.
Auf diese Weise zerstört der Staat bewusst oder unbewusst gerade den Markt, dessen Öffnung und Kanalisierung ursprünglich das Ziel war. Ein Hoffnungsschimmer besteht in der anstehenden Bewertung und Überarbeitung des Glücksspielstaatsvertrags. Es wäre wünschenswert, im Regelwerk Nachbesserungspotenzial zu entdecken. Überdies muss die Bereitstellung und Verfügbarkeit von Unterhaltungsgeräten genauer geregelt werden. Dabei ist der ausschlaggebende Punkt geeignete Aufstellorte. Zwar ist die Aufstellung von Geldspielgeräten in gastronomischen Betrieben derzeit zulässig, jedoch ist Glücksert mit dieser Regelung nicht zufrieden.
Trotzdem merkte sie an: Wer Gaststätten ausklammert, verringert die Zahl legaler Angebote. Und das ist nicht die Absicht. Hier sei die Branche gefragt, schließlich werden in diesem Bereich Veränderungen erwünscht. Der dritte Punkt betraf die an die Nachfrage angepasste Konfiguration der Geldautomaten. Anpassungen im sogenannten Zahlenwerk seien hierfür geplant. Unter anderem ist eine Erhöhung des Mindestsatzes von 20 auf 30 Cent vorgesehen. Außerdem sollen die maximalen Verluste von 60 auf 80 Euro und die durchschnittlichen Verluste von 20 auf 30 Euro steigen. Auch der maximale Gewinn könnte von 400 auf 500 Euro steigen. Eine Anpassung beim Online-Glücksspiel in Deutschland wäre ebenfalls wünschenswert.

(Bild von glueg.org)
Die minuziös geplante Tagung ermöglichte eine fachliche Auseinandersetzung für die bevorstehende Evaluierung des Staatsvertrags mit Perspektiven aus der Branche und Gesetzgebung.
Spielverordnung auf dem Prüfstand
In Bezug auf die Spielverordnung befindet die Branche sich bereits in der nächsten Phase. Die Evaluierung des Berichts ist bereits angelaufen, als Nächstes geht es an die detaillierte Planung der Novellierung. Die mögliche Umsetzung hat Kirsten Glückert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgezeigt. Bei den Ausführungen habe es sich allerdings ausschließlich darum gehandelt, Gedanken auf Arbeitsebene zu teilen, ohne diese mit Stakeholdern abzustimmen, stellte Glückert klar.
Ungeachtet dessen verschafften Glücks Erläuterungen ein Bild davon, in welche Richtung sich die Dinge entwickeln könnten. Zunächst einmal seien in diesem Zusammenhang drei Bereiche mit besonderem Handlungsbedarf definiert worden. Einerseits ist das Ziel, den Vollzug zu stärken, um dem Schwarzmarkt etwas entgegenzusetzen.















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