Bundesregierung antwortet auf schriftliche Frage der CDU-Abgeordneten Gitta Connemann zum Thema legale- und illegale Geldspielgeräte! (Bildquelle: www.bundesregierung.de)
In einer schriftlichen Anfrage (Frage Nr. 4/330) an die Bundesregierung im Monat April 2024 ging es um konkrete Zahlen zu legal- und illegal aufgestellten Geldspielgeräten. Schon am 3. Mai 2024 folgte die Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Frage der CSU-Politikerin Gitta Connemann. Informationen zur Entwicklung am legalen Glücksspielmarkt sowie der häufig thematisierte Schwarzmarkt, der mutmaßlich stärker denn je an Präsenz gewinnt, sollte beantwortet werden. Schließlich hat der neue Glücksspielstaatsvertrag den Auftrag, deutsche Spieler in die Legalität zu kanalisieren.
Antwort auf schriftliche Frage lässt zu wünschen übrig
Ziel der schriftlichen Frage an die Bundesregierung war es, genaue Zahlen zu bekommen, wie sich das Geschäft mit den Geldspielgeräten entwickelt. Hierzu formulierte Abgeordnete Gitta Connemann aus der CDU-Fraktion folgende Frage: „Wie hat sich die Anzahl der legal- und illegal betriebenen Geldspielgeräte sowie die Kanalisierungsquote legaler Glücksspielformen insgesamt seit 2012 entwickelt (aufgeschlüsselt nach Jahren und Spielformen)?
Hierzu teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Frage Nr. 4/330 mit, dass keine amtlichen statistischen Daten über die Anzahl der in Deutschland aufgestellten Glücksspielautomaten vorliegen. Aus dem jährlichen Bericht der Glücksspielaufsichtsbehörden der Bundesländer seien ausschließlich geschätzte Prognosen zu entnehmen. Nach diesen Schätzungen geht der Bestand an Geldspielgeräten von 269.000 im Jahr 2014 auf 180.000 im Jahr 2022 zurück. Wie viele illegale Spielautomaten es gibt, dazu kann die Regierung auch keine Antwort liefern.
Theoretisch sollten doch die Glücksspielbehörden in den Bundesländern Zahlen zu den Automatenaufstellern haben, um zumindest den legalen Spielbetrieb beziffern zu können.
Antwort der Bundesregierung vom 3. Mai 2024
In der Antwort heißt es: „Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWK) regelt ausschließlich terrestrischen Geldspielgeräte entsprechend §33c Gewerbeordnung (GewO). Andere Glücksspielformen liegen nicht in der Zuständigkeit des BMWKs. Entsprechend liegen hierzu auch keine Informationen vor. Offizielle Zahlen zu aufgestellten Geldspielgeräten gibt es nicht. Seit 2014 wird jedoch jährlich ein Jahresreport der Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder herausgegeben, der die Anzahl der aufgestellten Geldspielgeräte entsprechend §33c GewO mit folgenden Zahlen abschätzt.“ (siehe nachfolgende Tabelle)
Bevor wir die Schätzungen zum legalen Automatenspiel veranschaulichen, sei gesagt, das die Bundestagsabgeordnete der CDU und Bundesvorsitzende der CDU-Mittelstandsvereinigung (MIT), Gitta Connemann, schon im letzten Jahr Kritik an der Spielverordnung von 2014 geübt hat. Die Ziele wurden weitgehend verfehlt, denn die legalen Spielautomaten gehen zurück und die Nachrichten über Razzien, wo mal wieder Geldspielergeräte ohne Lizenzen gefunden wurden, überschlagen sich förmlich.
Fakt ist: Wie bei legalen Online Casinos Deutschland, wo seit geraumer Zeit die Steuereinnahmen einbrechen, gehen auch die Zahlen der Automatenaufstellung zurück. Neue Regeln haben den Automatenbetrieben zugesetzt und zu Schließungen geführt sowie auch weniger spanenden Spielerfahrungen. Parallel sind nicht genehmigte Aufstellungen Studien zufolge durch die Decke gegangen.
Jahr | Anzahl Geldspielgeräte |
---|---|
2014 | 269 000 |
2015 | 267 000 |
2016 | 264 000 |
2017 | 255 000 |
2018 | 245 000 |
2019 | 220 000 |
2020 | 220 000 |
2021 | 210 000 |
2022 | 180 000 |
Quelle: Jahresreport der Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder
Die dramatische Entwicklung bestätigt im Grunde die polizeiliche Kriminalstatistik 2023. Demnach sind die Straftaten beim illegalen Glücksspiel um ein Dreifaches gestiegen. Das illegale Geldspiel stieg von 2020 auf 2023 um 600 Prozent!
Keine Bewertung von Branchenstudien
Amtliche statistische Daten betreffend illegal aufgestellter Geldspielautomaten stehen dem BMWK nicht zur Verfügung. Eine offizielle und einheitliche Grundlage zur Erhebung des so genannten Kanalisierungsgrades ist bisher nicht geschaffen worden. Im Rahmen der Branchenstudie „Entwicklung der Kanalisierungsquote des gewerblichen Automatenspiels in Deutschland“ sind hierzu Schätzwerte veröffentlicht worden. Allerdings kann das BMWK weder die zugrunde liegende Methodik noch die Schätzungen valide bewerten.
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