Schließen in Bremen bald noch mehr Spielhallen? Stadtstaat setzt neue Glücksspiel-Abstandsregelungen um

Regulierungswut: Gauselmann mit Verfassungsbeschwerde gegen Bremer Landesglücksspielgesetz! (Bildquelle: Barthelemy de Mazenod auf Unsplash)

Immer wieder rückt die kleine und freie Hansestadt Bremen in den Fokus, wenn es um die Einführung überzogener restriktiver Bestimmungen gegen Anbieter von Glücksspielen und Sportwetten geht. Unvergessen ist Ulrich Mäurer als Senator für Inneres mit seinen Verboten von Wettbüros und radikalen Vorschlägen Werbung für Online Casinos und Wettanbieter komplett zu verbieten. An seiner Seite hat er schon länger mit dem Sucht- und Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Burkhard Blienert, einen Fürsprecher gefunden. Doch im aktuellen Fall geht ist in erster Linie um das Bremer Landesglücksspielgesetz, welches im Zuge des Inkrafttretens des Glücksspielstaatsvertrags zum 1. Juli 2021 mit neuen verschärften Vorschriften den regionalen Markt dezimieren. Die Neugestaltung der Gesetzgebung ist existenzgefährdend für lokale Automatenbetriebe und Wettanbieter, wobei die landeseigenen Spielbanken offensichtlich davon profitieren würden. Entsprechend hat die Gauselmann Gruppe jetzt offiziell eine Verfassungsbeschwerde gegen das Bremer Glücksspielgesetz eingebracht.

Bremer Landesglücksspielgesetz – Gauselmann bringt Verfassungsbeschwerde ein

Gegen das strengste Glücksspielgesetz Deutschlands in Bremen hat Merkur Gauselmann fristgerecht eine Beschwerde vor Verfassungsgericht in Karlsruhe vorgebracht. Der Glücksspielkonzern sieht seine Grundrechte sowie die seiner im Bundesland operierenden Tochtergesellschaften Bührmann A + I GmbH und Unternehmen XTiP Sportwetten Shops GmbH. Beide Unternehmen sind in Bremen mit Wettshops beziehungsweise mit Spielstätten sowie im Bereich der Gastronomie mit Glücksspielautomaten aktiv. Durch massive Einschränkungen seitens der neuen Gesetzgebung könnten die Betriebe in eine existenzbedrohliche Lage geraten und mehrere Hundert Arbeitsplätze wegfallen.

Dass es zu Verfassungsbeschwerden gegen der Bremer Glücksspielgesetz kommt, war bereits länger abzusehen, dann in vorangehenden Eilverfahren haben die Beschwerdeführer bereits auf diesen außerordentlichen Rechtsbehelf hingewiesen. Dabei setzt die Gauselmann Gruppe als vielschichtiges Unternehmen, welches auch mit Merkur Casino Online-Angeboten legal in Deutschland auftritt, auf einen guten Namen habende Anwaltskanzleien. Hierbei werden die Kläger durch die Northeimer Wirtschaftskanzlei Rybak.Zehender und der in Karlsruhe sitzenden Rechtsanwälte Partnerschaft mbB – Deubner & Kirchberg vertreten.

Das strittige Bremer Landesglücksspielgesetz hat eigentlich auf Landesebene die Neuerungen des nationalen Glücksspielvertrags umsetzen sollen. Hierbei wurden umfänglich die Regelungen für das virtuelle Automatenspiel in Online Casinos Deutschland sowie für Sportwetten definiert. Bremen hat jedoch die Gelegenheit ergriffen, um den stationären Glücksspielmarkt stark einzuschränken, wobei das staatliche Monopol der Spielbanken unberührt bleibt.

Strenge Abstandsvorgaben forcieren Spielhallenschließungen

In Bremen dürften schon bald viele Spielhallen schießen, denn die Stadt setzt neue Glücksspiel-Regelungen um. Dabei hat der Stadtstaat Hansestadt bereits mit ihrem neuen Mindestalter von 21 Jahren bundesweit die Regularien für den Zutritt von Wettannahmestellen sowie auch Spielhallen mit Novoline und Merkur Spielautomaten auf ein neues Level gehoben. Bier dürfen Jugendliche ab 16 Jahren jedoch problemlos kaufen. So mach ein Spielhallen-Schriftzug wird zeitnah abgebaut werden und ob diese Lokalitäten schnell wieder vermietet werden können, bleibt offen. Auch Niedersachsen beschäftigt sich bereits mit einem neuen Zutrittsalter ab 21 Jahre.

Zielt der Regierung des Bundeslandes ist mutmaßlich eine starke Reduzierung des Glücksspielangebotes im stationären Bereich und gleichzeitig eine Stärkung der Bremer Spielbanken, die als Staatsbetriebe von den neuen Regelungen ausgenommen sind. Konkret wurde die Rechtslage so verändert. Dass ab 1. Juli 2023 sämtliche bisher geltende Mindestabstände verdoppelt wurden. Das bedeutet, dass Spielotheken nunmehr 500 Meter Abstand von einem Wettbüro sowie auch Schulen aufzeigen müssen. Damit hat die Hansestadt deutschlandweit die striktesten Abstandsregelungen eingeführt.

Mit dem Stichtag müssten die Spielstätten und Wettbetriebe, deren Abstände zueinander und zu Schulen die Mindestanforderungen unterschreiten, dichtmachen. Bei einer Kollision könnte theoretisch ein Lokal weiter betrieben werden. Und an dieser Stelle setzt unter anderem die von Gauselmann eingebrachte Verfassungsbeschwerde an. In der Pressemitteilung des Glücksspielunternehmens ist die Rede von einem intransparenten Auswahlverfahren, welches bei keiner legitimen Entscheidungsfindung eine Auslosung der Konzession vorsieht. Härtefallentscheidung sind vorprogrammiert, da im Umkreis von 500 Metern nur jeweils eine Spielstätte eine Genehmigung bekommen könne.

Illegales Glücksspiel breitet sich weiter aus: 50.000 illegale Spielautomaten

Trotz staatlicher Regulierung und modernsten Spielerschutzmaßnahmen konzessionierte Spielhallen wegen Abstandsregelungen schließen zu müssen, ist gewissermaßen eine neue Form von Konjunkturprogramm für das illegale Spiel. Die Feldstudie „Erweiterte Einblicke in den illegalen Glücksspielmarkt 2022“ kam bereits zu dem Ergebnis, dass mehr als jeder vierte Automat ohne Erlaubnis betrieben wird – Tendenz steigend! Legal schließen öffnet illegalen Angeboten Tür und Tor!

Schätzungen zufolge werden von den rund 120 Spielhallen und Wettbüros bei konsequenter Umsetzung der neuen Abstandsvorgabe der Bestand auf etwa ein Viertel reduziert. Diese Maßnahmen werden sich auch auf die Vergnügungsteuer auswirken, die immerhin bei 12 Geldspielgeräten 25 Prozent der Einnahmen ausmacht.

Sperrsystem OASIS hat keine Bedeutung

Die Sinnhaftigkeit von Abständen zu Schulen wurde schon mehrfach angezweifelt. Der Effekt der Gewöhnung durch Sichtbarkeit einer Spielstätte ist eines der häufigsten Argumente von Befürwortern den Abstandsrichtlinien. Im Stadtbild keine Glücksspielmeile haben wollen ist sicherlich verständlich, doch das gab es auch bisher nicht, da es bereits Abstandsregelungen für Spielstätten gab. Diese setzen Zutrittskontrollen gemäß des OSASIS-Sperrsystems ein, sodass gesperrte Personen keinen Zugang erhalten. Außerdem gibt es Spielerkarten, die es Jugendlichen unmöglich machen, in so einer Merkur Spielothek mit Echtgeld zu spielen oder überhaupt reinzugelangen.

Aber Bremen hat den Glücksspielbetreibern noch einen weiteren Stolperstein in den Weg gelegt und zwar durch bauplanungsrechtliche Ausschlüsse. Selbst wenn es abstandsregulatorisch möglich wäre, einen anderen Standort zu wählen, dann wir das wahrscheinlich eine Spielstätte keine Erlaubnis erhalten. Ansiedlungsverbote und undurchsichtige Auswahlverfahren sind Bestand der verfassungsrechtlichen Beschwerden, die auch auf „eine verfassungs- und europarechtswidrige Marktabschottung“ hinweisen.

Die Schaffung eines beinahe Monopols in typischen Stadtteilen, wo das Glücksspielgewerbe gewöhnlich im innerstädtischen Gebiet angesiedelt ist, an die vom Land Bremen betriebenen Casinos übergeben. Auch die Gefahr der Gewöhnung ist nicht wirklich haltbar, da strenge Werberegeln nach außen kaum die Jugend gefährden. Außerdem ist erst mit über 21 Jahren der Zutritt möglich, was Schulabgänger ausschließt.

Ob die durch Restriktionen bedingte Zwangsschließung eine verfassungswidrige Beschwerde in die Berufsfreiheit zulässt, ist nun Sache der Gerichte.

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