Cashpoint

Verwarnung in Denämark für Wettanbieter Cashpoint Limited von der Gauselmann Gruppe! (Bild von cashpoint.com)

Der Sportwettenanbieter Cashpoint Limited hat von der dänischen Glücksspielbehörde (DGA) eine klare Verwarnung erhalten, nachdem das Unternehmen gegen das dänische Anti-Geldwäsche-Gesetz (AML) verstoßen hat. Die Aufsichtsbehörde hat eine Anordnung und zwei Verweise erteilt, da Cashpoint es versäumt hat, eine angemessene Risikobewertung in Bezug auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durchzuführen. Damit trifft es jetzt auch einen Betreiber aus der Gauselmann Gruppe, nachdem zuletzt Greentube und Genesis Global in Großbritannien zu horrenden Strafzahlungen verurteilt wurden. Allerdings kommt die Gauselmann Tochtergesellschaft Cashpoint Limited mit einem blauen Auge davon, da die Glücksspielbehörde in Dänemark für die Nachlässigkeit lediglich in erster Instanz eine Verwarnung ausgesprochen hat.

Hausaufgaben für Cashpoint Limited

Bei dem Angebot in Dänemark sind die Spielautomaten der Marke Merkur außen vor. Die Gauselmann Automaten online gehören hinsichtlich der Verwarnung nicht zum Bestandteil. Es geht in erster Linie um legale Sportwetten online und den damit einhergehenden Pflichten im Land, an die sich jedes Unternehmen zu halten hat. Unter dieser Maßgabe hat die Regulierungsbehörde eine Verfügung erlassen und zwei Verwarnungen ausgesprochen. Die Verfehlungen beziehen sich auf Versäumnisse in Bezug auf Verfahrensweisen zu Prävention von Geldwäsche und dabei Kunden ordnungsgemäß zu verifizieren. Es gilt nachweisen zu können, wo Gelder herkommen, insbesondere bei größeren Beträgen.

In der Pressemeldung der Spillemyndigheden wir die Maßnahme deutlich erklärt. Hierzu erfolgte die erste Mahnung hinsichtlich dessen, dass die Cashpoint Limited die Risiken im Zusammenhang mit „Kunden, Produkten und Zahlungsmethoden“ nicht ausreichend aufgezeigt hat. Bei der zweiten Maßnahme handelt es sich um die Geschäftsverfahren des Gauselmann Tochterunternehmens, in denen nicht ausreichend beschrieben ist, wie, wann und von wem bestimmte Tätigkeiten ausgeführt werden sollen. In einer Erklärung betonte die DGA, wie wichtig es ist, dass die dänischen Regeln für Risikobewertungen und Geschäftsverfahren ordnungsgemäß eingehalten werden.

Gauselmann glimpflich davon gekommen

Nach Ansicht der dänischen Behörde für Glücksspiele sind die Vorschriften zur Analyse der Risiken und der geschäftlichen Abläufe ein fundamentaler Kernbestandteil des Gesetzes zur Bekämpfung der Geldwäsche. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen ziehen eine Verwarnung oder eine Anordnung nach sich, wobei bei schwerwiegenden oder sich wiederholenden Verletzungen eine Anzeige bei der zuständigen Behörde erfolgen kann. Als Lizenznehmer der Spillemyndigheden Ist Cashpoint Limited dazu verpflichtet die getenden Bestimmungen einzuhalten.

Die dänische Glücksspielbehörde weist darauf hin, dass die Regeln zur Risikobewertung und zu den Geschäftsabläufen grundlegende Bestandteile des Gesetzes zur Bekämpfung der Geldwäsche sind. Verstöße gegen die Regeln führen zu einer Anordnung oder einer Verwarnung und in Fällen von schweren oder wiederholten Verstößen zu einer Anzeige bei der Polizei. Die Cashpoint Limited setzt nun alles daran die Anforderungen der Regulierungsbehörde umzusetzen, denn bei weiteren Verstößen drohen empfindliche Geldstrafen sowie auch ein möglicher Lizenzentzug.

Dänische Regulierungsbehörde verwarnt auch Unibet

Die dänische Glücksspielaufsichtsbehörde Spillemyndigheden hat neben Gauselmann auch die Kindred Group Marke Unibet Ende 2021 verwarnt, da das Unternehmen gegen die dort geltenden Bestimmungen zur Bekämpfung der Geldwäsche verstoßen hat. Der Fall bezog sich auf die Aktivitäten eines Unibet Kunden, der zwischen Dezember 2016 und Dezember 2018 rund 1,4 Millionen DKK, was etwa 188.000 Euro entspricht, auf sein Konto einzahlen durfte, ohne dass Unibet zuvor überprüft hat, ob diese Gelder nicht aus kriminellen Aktivitäten stammen.

Dies geschah, so die Aufsichtsbehörde, obwohl Unibet im März 2015 darauf hinwies, dass der Spieler, der zu diesem Zeitpunkt inaktiv war, überwacht werden müsste, wenn er wieder Einzahlungen vornehmen und spielen würde. Im Dezember 2018 forderte Unibet den Kunden schließlich auf, einen Nachweis über die Herkunft des Guthabens zu erbringen. Diese Unterlagen brachten zum Vorschein, dass der Spieler mehr gespielt hat, als er durch sein Einkommen finanzieren konnte. Laut Spillemyndigheden gestattete Unibet dem Spieler jedoch, im Jahr 2019 weitere 1,8 Millionen DKK einzuzahlen, bis sein Konto im April 2020 geschlossen wurde.

Daraufhin entschied die Behörde, dass dies gegen das dänische Geldwäschegesetz verstößt. Es folgt eine Anordnung, in dessen Rahmen Kindred und Unibet das staatliche Ministerium für Geldwäsche, eine Abteilung der Staatsanwaltschaft für schwere Wirtschaftskriminalität, über die Aktivitäten des Spielers in Kenntnis setzen müssen. Die Kindred-Gruppe, insbesondere Unibet Denmark Limited, die das dänische Kindred-Geschäft betreibt, wurde von der dänischen Glücksspielbehörde DGA wegen eines früheren Versäumnisses im Zusammenhang mit AML wie im aktuellen Fall Cashpoint ermahnt. Unibet musste entsprechende Maßnahmen einleiten, um Verbesserungen bei der präventiven Bekämpfung von Geldwäsche darzulegen.

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