
EU-Kommission leitet rechtliche Schritte gegen Malta wegen umstrittenem Glücksspielschutzgesetz „Bill 55“ ein! (Bild von rawpixel.com auf freepik)
Brüssel hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Malta wegen Artikel 56A des Glücksspielgesetzes eingeleitet, einer umstrittenen Bestimmung, die ursprünglich als Bill 55 bezeichnet wurde. Am 18. Juni eröffnete die EU-Kommission hierzu ein Verfahren, dabei geht es um das Gesetz „Bill No. 55“. Das im Jahr 2023 erlassene Gesetzeswerk soll die inländische Glücksspielindustrie davor schützen, Schadensersatzklagen aus dem Ausland ausgesetzt zu sein. Auf Grundlage von „Bill 55“ erkennen maltesische Gerichte Urteile europäischer Gerichte nicht an und vollstrecken sie nicht, wenn die betreffenden Glücksspielunternehmen über entsprechende maltesische Lizenzen verfügen und sich an die lokalen Bestimmungen halten.
EU-Kommission eröffnet Debatte gegen Malta
Dies stellt einen Verstoß sowohl gegenüber dem EU-Recht als auch gegen den Grundsatz des vertrauensvollen Umgangs miteinander dar. Der EU-Kommission zufolge verletzt Malta mit diesem Vorgehen seine Verpflichtungen gemäß der Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die gegenseitige Anerkennung und Ausführung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Verordnung (EU) Nr. 1215/2012).
Dies begründet sie mit der kontinuierlichen Zurückweisung von Urteilen ausländischer Gerichtsbarkeiten aus innenpolitischen Motiven. Darüber hinaus macht die EU-Kommission Malta dafür verantwortlich, betroffene ausländische Parteien daran zu hindern, vor Maltas Gerichten gegen die betreffenden Unternehmen zu prozessieren. Das sorgte bereits für Insolvenzen in der Klageindustrie, die vorwiegend von Schadensersatzansprüchen gegen Glücksspielanbietern aus Malta lebt.
Erklärung der maltesischen Regierung: Die Regierung bekräftigt, dass Artikel 56A keine neuen oder gesonderten Gründe für die Verweigerung der Anerkennung oder Vollstreckung von Urteilen schafft. Vielmehr kodifiziert er die seit langem bestehende öffentliche Politik Maltas in Bezug auf Online-Glücksspiele.
Gegenseitiges Vertrauen in der EU fehlt
Durch den Schutz des maltesischen Rechts für den Bereich der Online Casinos und Wettanbieter vor Rechtsstreitigkeiten, die sich über mehrere Staaten erstrecken, sei der Grundsatz des entgegenkommenden Vertrauens in der unionsweiten Gerichtsbarkeit beeinträchtigt. Weiterhin heißt es, dass es gegen das Verbot der Nachprüfung gerichtlicher Entscheidungen aus anderen EU-Mitgliedstaaten widerspreche, über die Ausnahmeregelung aus Gründen der öffentlichen Sicherheit hinausgehe und die zuständigen Behörden der Union in ihrer Zuständigkeit beeinträchtige.
Die maltesische Regierung hat nun innerhalb von zwei Monaten Zeit, um auf die Vorwürfe der EU-Kommission reagieren. Weigert sich das EU-Land, seinen Kurs zugunsten der EU-Vorgaben zu ändern, droht eine gerichtliche Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH).
Glücksspielbehörde MGA-Erklärung: Malta hat stets die Auffassung vertreten, dass ungerechtfertigte Beschränkungen direkt gegen die Rechtsprechung des EuGH verstoßen und ein klares Hindernis für den Marktzugang und den Handel in anderen Mitgliedstaaten darstellen.
Laut der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) dürfte das maltesische Gesetz bereits 2023 nicht mit europäischen Bestimmungen zur gegenseitigen Akzeptanz von Vorschriften in Einklang gestanden haben. Damals hieß es, es werde von einem solchen Vertragsverletzungsverfahren ausgegangen. Dieser Schritt ist jetzt getan.

(Bild von: Hasselqvist und Dooffy auf Pixabay)
Seit 2023 schwebt die Bill 55 über dem Glücksspielsektor Europas. Spielerklagen werden dadurch schwierig in der Rückzahlung, da diese zivilrechtlich vor einem maltesischen Gericht einzuklagen sind.
Deutsche Lotto- und Totoblock regiert auf EU
Mit einer Pressemitteilung äußert sich der Deutsche Lotto- und Totoblock (DLTB) positiv zu dem in Sachen Bill 55 eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren und dem daraus resultierenden „entschlossenen Handeln“ der EU-Kommission. Für Michael Barth, Geschäftsführer der Bremer Toto und Lotto GmbH und Federführer im DLTB, ist die Entscheidung „ein wichtiges Signal für die Achtung europäischer Rechtsprinzipien und für den Schutz der nationalen Glücksspielordnungen“. Barth weiter: „Wir setzen auf eine zügige Klärung, die weiterhin der hohen Bedeutung individueller, nationaler Schutzmaßnahmen im Bereich der Glücksspielregulierung Rechnung trägt.“















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