Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigt privilegiertes Glücksspielangebot

Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigt glücksspielrechtliches Trennungsgebot des Glücksspielstaatsvertrages! (Bildquelle: Karolina Grabowska auf Unsplash)

Deutsche Gerichte sehen sich zunehmend mehr mit Verfahren gegen Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages 2021 konfrontiert. Dabei gibt es stationäre und virtuelle Glücksspielanbieter sowie auch Wettveranstalter, die gegen häufig wirtschaftlich stark gefährdende regulatorische Bestimmungen vorgehen. Auf der anderen Seite eröffnete in der Vergangenheit auch die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) einige Verwaltungsverfahren, um gegen nicht rechtmäßige Glücksspielwerbung sowie gänzlich illegale Glücksspiel in Deutschland vorzugehen. Die jüngste Rechtsprechung vom Verwaltungsgericht Düsseldorf hat das Trennungsgebot im Hinblick auf bereits zugelassene Spielhallen in einem Gebäude klargestellt, nachdem bereits vor operierende Anbieter privilegiert sind. Das bedeutete, dass diese schon ansässigen Veranstalter nicht durch einen neu lizenzierten Betreiber verdrängt werden können.

Verwaltungsgericht Düsseldorf entscheidet zugunsten bestehender Betreiber

Ein bereits behördlich bewilligtes Glücksspielangebot darf in einem größeren Gebäudekomplex seine Tätigkeit weithin privilegiert ausüben. Diese Unternehmen sind in Besitz einer Konzession und im Rahmen des Trennungsgebots vorrangig zu behandeln. Dieses Urteil lässt sich damit begründen, dass eine Spielhalle, Spielothek und Spielbank in Deutschland Sportwetten nicht auch noch anbieten dürfen. Kläger mit Wettlizenz als Veranstalter von Sportwetten sowie ein Wettvermittler hatten darauf gebaut, dass man sich im selben Gebäude mit einem Wettgeschäft ansiedeln könnte.

Allerdings hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf dies abgewiesen. Und zwar mit der Begründung: „Schon ansässiges erlaubtes Glücksspielangebot in einem Gebäudekomplex ist privilegiert.“ Es ist gemäß Glücksspielvertrag nicht zulässig, neue Wettgeschäfte an Standorten zu erlauben, wo sich schon lizenzierte Spielstätten befinden. Der Gesetzgeber sieht in diesem Bereich eine strikte Trennung vor. Glücksspielrechtlich ist die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 4. Oktober 2023 somit nachvollziehbar. Allerdings hatten sich die beiden klagenden Parteien erhofft, in diesem Fall als bereits nachweislich seriös konzessionierter Wettveranstalter in Deutschland eine Ausnahmeregelung zu erhalten.

Die Rechtsprechung des Düsseldorfer Verwaltungsgerichtes ist noch nicht endgültig rechtskräftig. Beide Parteien haben noch die Option, in Berufung zu gehen und entsprechend das Urteil des in Münster ansässigen Oberverwaltungsgerichtes für das Land Nordrhein-Westfalen entscheiden zu lassen.

Die 3. Kammer bestätig Trennungsgebot

Eine zugelassene Spielhalle oder Spielbank hat in einem Gebäudekomplex als existierendes Angebot ein Privileg. Gleiches gilt letztlich für bestehende Wettanbieter. Gibt es ein Glücksspiel- oder Wettgeschäft, lässt das Trennungsgebot keine weiteren Anbieter zu. Auch die Abstandsregelung greift an dieser Stelle. In den meisten Bundesländern wird bereits rigoros der 500 Meter Mindestabstand umgesetzt. Es gibt zwar auch noch einzelne Sondergenehmigungen für Mehrfachspielhallen, was bedeutet, dass in einem Gebäude mehrere Spielstätten angesiedelt sein dürfen, auf Dauer wird dies jedoch ebenfalls wegfallen.

Zwei Urteile hat das Verwaltungsgericht in Düsseldorf zu diesem Thema am 4. Oktober öffentlich gemacht. Aus dem Urteil der dritten Kammer geht eindeutig hervor, dass den Klagen einer Sportwettveranstalterin und einer Wettvermittlerin nicht stattgegeben werden kann, weshalb diese abzuweisen sind. Der Glücksspielstaatsvertrag reguliert zwar legale Spielotheken online und offline sowie auch Wettangebote, sieht aber auch strenge Regularien für den Jugend- und Spielerschutz vor. In jedem Fall ist prinzipiell vorgesehen, dass eine Erlaubnis stationäre Glücksspiel- und Wettvermittlungsstellen erforderlich ist.

Darüber hinaus ist es von enormer Bedeutung für das aktuelle Urteil, dass der Glücksspielvertrag der Länder eine strikte Trennung von Sportwetten und Casinos, Spielbanken und anderen Spielstätten vorsieht. Die zuständige Bezirksregierung der Metropole Düsseldorf hatte zuvor die Anträge der beiden Sportwettenanbieter im Hinblick auf das geltende Trennungsgebot abgelehnt, woraufhin diese gerichtlich gegen die nicht erteilte Betriebserlaubnis in Mülheim/Ruhr geklagt haben, so geht es aus der Pressemitteilung des VG-Düsseldorf hervor. Aber auch das Gericht folgt den Regelungen des Staatsvertrages und dieser sieht eine klare Trennung von Wetten und Glücksspiel vor. Verfassungsrechtlich sowie auch im Sinne des Europa-Rechts sieht das Gericht keine Probleme.

Beschwerde gegen Erlaubnisvorbehalt abgewiesen

In Sachsen-Anhalt hat das Oberverwaltungsgericht des Bundeslandes in einem ähnlichen Verfahren mit Bezug auf das Glücksspiel online eine Grundsatzentscheidung getroffen.

Die 3. Kammer am Düsseldorfer Verwaltungsgericht begründet sein Urteil unter anderem wie folgt: „Das Gemeinwohlziel, einem übermäßigen Spieltrieb zu begegnen, indem der unmittelbare Kontakt zwischen den verschiedenen Glücksspielarten in räumlicher Nähe vermieden wird, ist von überragender Bedeutung.“

Quelle: Pressemitteilung VG Düsseldorf vom 4.10.2023 „Schon ansässiges erlaubtes Glücksspielangebot in einem Gebäudekomplex ist privilegiert“, weitere Infos unter: www.vg-duesseldorf.de

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