Deutsche Banken schauen bei höheren Geldeingängen aus dem Online-Glücksspiel die GGL Whitelist an. Ist das auszahlende Unternehmen nicht aufgelistet, dann macht die Bank eine Anzeige. Hierzu berichtet Spinsfactory vermehrt, zuletzt wurde ein Spielautomaten Gewinn aus einem Online Casino ohne deutsche Lizenz sogar einkassiert und dem Spieler eine Geldauflage auferlegt. Ein anderer Fall vom Amtsgericht Ebersberg wurde nun ebenfalls öffentlich. Hier wurde eine 39-jährige Gewinnerin aus Vaterstettendes illegalen Glücksspiels bezichtigt. Die Staatsanwaltschaft wollte dem Glückspilz 106 000 Euro wegnehmen, denn diese wurden mit einem Lotto online Tipp gewonnen.
Online-Gewinn auf dem Schwarzmark für Glücksspiel im Internet
Im vorliegenden Fall war das mutmaßlich illegale Online-Glücksspiel nicht mit Roulette, Blackjack oder Spielautomaten in Verbindung zu bringen. Die Gewinnerin von 106 000 Euro spielte im Internet Lotto und tippte richtig. Das Glück war aber zunächst nur von kurzer Dauer, denn die Bankangestellten staunten nicht schlecht über diesen hohen Betrag und prüft wahrscheinlich direkt die Herkunft des Geldes. Da es aus dem Glücksspielbereich kam, fand ein Abgleich mit der GGL Whitelist statt, wie es merkur.de berichtet. Den Anbieter konnte man auf der offiziellen Übersicht für legale Glücksspielanbieter Deutschland jedoch nicht ausmachen.
Daraufhin erstattete die Bank der Kunden Anzeige und die Staatsanwaltschaft brachte die Arzthelferin vor das Amtsgericht in Ebersberg. Die Vaterstettenerin fühlte sich zurecht um ihren Gewinn gebracht und nahm sich gleich drei Anwälte zur Seite, die sich eine ausgeklügelte Verhandlungsstrategie zurechtgelegten hatten. Damit nahm das kuriose Verfahren vor dem Amtsgericht seinen Lauf, berichtet merkur.de. Dabei lag der Fokus der Verteidigung gar nicht auf die illegalen Glücksspiele, sondern auf dem schwer zu ergründenden Graubereich.
Lücken in der Gesetzgebung stürzen die Anklage
Vor Gericht erscheint die Lotto-Gewinnerin, begleitet von drei Verteidigern, die gemächlich samt Akten, Laptops und Strafgesetzbuch die Anklagebank besetzen. Zum Tatvorwurf des Glücksspiels macht das Quartett allerdings keine Aussagen. Stattdessen schlagen die Anwälte einen anderen Weg ein: Indem sie sich auf die lückenhaften Gesetze, die Graubereiche des Online-Glücksspiels konzentrieren.
Einer der drei Anwälte im Prozess merkt an: „Wir haben keine Erkenntnisse darüber, ob es sich hier überhaupt um illegales Glücksspiel gehandelt hat.” Ein Einwand bezieht sich einerseits auf anstehende Entscheidungen des Bundesgerichtshofes und des Europäischen Gerichtshofes und andererseits auf die EU-Lizenz, welche der maltesische Anbieter somit in einem EU-Land besitzt.
Zur Veranschaulichung fragt der Anwalt offenkundig das Gericht: „Woher soll ein einfacher, unbescholtener Bürger wissen, dass die in Deutschland nicht gilt?“. Zur Beweisführung legt er Richter Benjamin Lenhart drei Online-Lottoscheine vor. „Können Sie mir sagen, welcher von denen illegal ist?“, fragt er den Vorsitzenden. Schnell stellt dieser mit Erstaunen zur Kenntnis, dass die Spielscheine rein optisch nicht zu unterscheiden sind.
Pfändung von Online Casino Gewinnauszahlung: Amtsgericht in Starnberg verhängt Geldstrafe gegen Spieler und pfändet Online-Gewinn aus illegalem Glücksspiel!
Kritik an Whitelist und Glücksspielstaatsvertrag
Das Anwaltstrio greift noch tiefer und prangert die Schlupflöcher in der „Whitelist“ der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) sowie im maßgebenden Regelwerk, dem Glücksspielstaatsvertrag, an. „Das ist eine absolute Sauerei. Da fehlen 98 Prozent der Anbieter“. Nicht einmal der Anbieter aus Malta steht auf der Liste.
Hierzu übt der Anwalt Kritik. „Wie soll das ein Laie verstehen?“. Er mutmaßt sogar, dass man sich von Seite der Staatsanwaltschaft die Sahnestück raussucht, um einen hohen Online-Gewinn zu kassieren. Kleinere Beträge würden gar nicht berücksichtigt. Nur durch die hohe Online Casino Auszahlung ist man überhaupt auf diesen Lottogewinnern gestoßen.
„Man kann sich nicht die Rosinen herauspicken und nur die Gewinner strafrechtlich verfolgen.“
Vor her plädierte die Vertreterin der Klageseite, dass man den Online-Gewinn pfänden sollte und der Spielerin eine Geldstrafe von 600 Euro auferlegen sollte. In einem anderen Verfahren vor dem Amtsgericht Starnberg ist genau das geschehen. Dem Spieler ist es geglückt, über 10 000 Euro im Casino online zu gewinnen. Ihm wurde aber der Online-Gewinn gepfändet und noch eine Geldstrafe auferlegt.
Der Richter Benjamin Lenhart merkt an; „Das mit der Lizenz hätte ich auch nicht gewusst.“
Der Vorsitzende Amtsgericht Ebersberg spricht die Lottogewinnerin vom Vorwurf frei. Die von der Verteidigung aufgezeigten Punkte seien für ihn nachvollziehbar. Auch sei der Angeklagten nicht nachzuweisen, dass sie es war, die zu Jahresbeginn den Lottoschein zum Gewinn abgegeben habe.
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