Der Online-Glücksspielanbieter bet-at-home hatte bis ins Jahr 2021 ohne Lizenz Online-Casino-Spiele in Österreich angeboten. Zuletzt musste sich das an der deutschen Börse in Frankfurt notierte Unternehmen diesbezüglich vor dem Obersten Gerichtshof in Wien verantworten. Mittlerweile ist nicht zuletzt durch Spielerklagen das Online Casino bet-at-home in Österreich geschlossen wurde und die Betreibergesellschaft hat Insolvenz angemeldet. Laut Obersten Gerichtshof steht aber auch die legal operierende Sportwetten-Tochter in der Verantwortung und könnte für die Online Casino Geld zurück Forderungen haftbar gemacht werden.
bet-at-home Sportwettengesellschaft im Visier
Im Vergleich zu Online Casinos Deutschland ist es für Glücksspielanbieter in Österreich geradezu paradiesisch. Doch Wild-West-Stimmung Online Casino ohne Limit und Einschränkungen zu betreiben hat seine Schattenseiten. Während die Sportwetten im Internet praktisch überhaupt nicht reglementiert sind und sich gerade dieser Bereich für Wettbetreiber zu einem wahren Goldesel gemausert hat, werden Online Casinos gehäuft verklagt.
Ein Höllenritt ist es zusehend für Online Casinos, die keine Möglichkeit haben eine Glücksspiellizenz zu erhalten, weil es hier ein staatliches Monopol gibt. In der Folge häufen sich Spielerklagen. Vor allem große Prozessfinanzierer holen in Sammelklagen die erlittenen Verluste immer wieder zurück. Und bet-at-home ist aufgrund einer Rückforderung eines sehr hohen Verlustes und einen durch das Oberste Gericht erlassenen Grundsatzurteils in der Bredouille.
Richtungsweisend für neue Spielerklagen
Mit der Schlagzeile „Sportwettanbieter mitschuldig an illegalem Glücksspiel: Millionenurteil gegen bet-at-home“ macht die Zeitung Der Standard auf eine millionenschwere Klage gegen das Online Casino und Wettportal aufmerksam.
Zu dem in Deutschland ansässigen Unternehmen gehören eine Gesellschaft, die ein Online-Casino betreibt, und eine Gesellschaft, die Sportwetten anbietet. Nachdem die Gruppe die Casinogesellschaft aufgrund von Schadensersatzklagen von Spielern inzwischen in Konkurs gezwungen hat, blieb die Sportwettentochter bislang verschont.
Laut zwei kürzlich ergangenen höchstgerichtlichen Urteilen haften die Gesellschaften für Online Casino und Sportwetten gleichermaßen für Spielerklagen. Nach Ansicht des Obersten Gerichtshofs trage das Sportwettenunternehmen quasi Mitschuld am unerlaubten Glücksspiel. Dies sei darauf zurückzuführen, dass bet-at-home Casino und Sportwetten auf derselben Domain zugänglich waren.
(Bildquelle © bet-at-home)
Es geht in der vorliegenden Spielerklage um rund 2,8 Millionen Euro, die ein Arzt on Österreich bei bet-at-home Casino über Jahre verloren hat.
Neue Möglichkeit Geld zurückzufordern?
Gegenstand der kürzlich ergangenen Urteile 1 Ob 52/24i vom 24.07.2024 sowie 8 Ob 129/23p vom 26.08.2024 sind mehr als drei Millionen Euro Glücksspielverluste von bet-at-home. Es bleibt abzuwarten, ob der Betreiber sich diesen Beschlüssen beugen und von sich aus das Geld zurückzahlen wird. Eine Stellungnahme gibt es bisher nicht dazu.
Wer bis jetzt im Online Casino bet-at-home Geld verloren hat, musste aufgrund der Firmeninsolvenz auf eine Rückerstattung verzichten. Nun eröffnet sich aber mutmaßlich eine neue Option des Klagewegs, indem andere involvierte Gesellschaften auf dem Bereich der Online-Wetten in Regress genommen werden können.
Was ist mit der Verjährung?
Fraglich ist noch die Verjährung. Schließlich basieren die Forderungen an das Wettunternehmen auf Schadenersatz. Dafür besteht eine dreijährige Verjährungsfrist. Hierzu merkt Gregor Christandl, Professor für Zivilrecht an der Uni Graz, an, dass diese „ab Kenntnis von Schaden und Schädiger“ beginnt. Angesichts der Tatsache, dass bet-at-home sein österreichisches Online Casino im Oktober 2021 geschlossen hat, ist diese Frist womöglich bald abgelaufen.
Rechtsanwältin Anna Schlögl erklärt: „Als Spieleranwältin würde ich zwar argumentieren, dass die Verjährung erst mit dem aktuellen Urteil beginnt, weil bis dahin nicht sicher war, ob Rückforderungsansprüche gegen den Sportwettenanbieter bestehen. Wir wissen aber noch nicht, wie die Entscheidung tatsächlich ausfallen wird.”
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