Neue GGL Whitelist im interaktiven Format für deutsche Spieler

Neue GGL Whitelist bietet interaktive Funktionalität für verbesserte Navigation und Überblick! (Bild © gluecksspiel-behoerde.de)

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) zeigt sich spielernah. Man verabschiedet sich vom altbackenen PDF-Format und setzt auf eine interaktive Liste. Die Internetseite präsentiert sich jetzt noch übersichtlicher und nutzerfreundlicher für alle, die auf der Suche nach lizenzierten Online Casinos Deutschland, Sportwettanbietern und anderen Informationen zu erlaubten Glücksspielen. Mit dem neuen Webauftritt verfolgt die Regulierungsbehörde weiterhin konsequent die Ziele der Regulierung des Online-Glücksspielmarktes durch Kanalisierung sowie der Prävention von Glücksspiel- und Wettsucht.

Interaktives Webdesign für neue GGL Whitelist

Im Sinne einer noch größeren Transparenz für deutsche Spieler wird ab sofort eine neue GGL Whitelist bereitgestellt. Diese deutsche Online Casino Liste wurde bis jetzt als PDF-Dokument zum Herunterladen angeboten. Die neue Form interaktiver Suchmöglichkeiten und Filterfunktionen macht es leichter zu suchen. Damit ist es möglich, nach bestimmten Glücksspielarten sowie den damit verbundenen behördlichen Genehmigungen gezielt zu suchen und zu filtern.

Der Glücksspielaufsicht ist es gelungen laut Pressemeldung, eine neue GGL Whitelist zu launchen, die renommierte Glücksspielaufsichtsbehörden aus Malte oder UK in den Schatten stellt. Mit einer großartigen Übersicht und zusammenfassenden Genehmigungen unterschiedlicher Formen des Glücksspiels, die einzelne Unternehmen anbieten, ist zu jederzeit ein guter Überblick gewährleistet.

Mehr Überischt für deutsche Spieler

Die Suche danach, ob ein Wettanbieter oder Online Casino Deutschland legal ist, ist nicht mehr nur auf Klicken und Scrollen beschränkt. Interaktive Elemente in einem übersichtlichen visuell ansprechenden Design lassen deutsche Spieler schnell ermitteln, inwieweit ein Glücksspielangebot zugelassen ist oder nicht.

So können VerbraucherInnen im Internet ab sofort jederzeit selbst auf der Homepage der GGL überprüfen, wo es sich um legale und wo um illegale Glücksspielanbieter und Spiele dreht. Alles, was nicht auf der Whitelist steht, ist verboten. Mit den neuen miteinander verknüpfbaren Such- und Filterfunktionen erhalten Interessierte nun unter anderem Zugang zu speziellen Glücksspielformen und können sich anzeigen lassen, welche Glücksspielbehörde in welchem Bundesland für das betreffende Spielangebot verantwortlich ist.

Folgende Glücksspielarten lassen sich auf der GGL Whitelist filtern:

  • Sportwetten
  • Virtuelle Automatenspiele
  • Online-Poker
  • Pferdewetten Im Internet
  • Gewerbliche Spielvermittlung
  • Soziallotterien
  • Staatliche Klassenlotterien (GKL)
  • Lotterieeinnehmer der GKL
  • Staatliche Lotterien des DLTB
  • Casinospiele in Spielbanken
  • Online-Casinospiele
  • Sparlotterien

Darüber hinaus ist es möglich, die Zuständigkeit der GGL oder der Glücksspielbehörde des betreffenden Bundeslandes für das Glücksspielangebot abzufragen. Als weitere Neuerung können neben dem Datum der Erstzulassung neuer Glücksspielangebote jetzt auch sämtliche Folgezulassungen eingesehen werden. Auf diese Weise sollen die NutzerInnen zukünftig eine übersichtlichere Einsicht erhalten, insbesondere darüber, mit welchen Spielarten und wie viele Glücksspiele von einzelnen Veranstaltern abgedeckt werden.

GGL Glücksspielarten FAQ

(Bild © gluecksspiel-behoerde.de)
Häufig gestellte Fragen zu den einzelnen Arten von Glücksspielen und den Zuständigkeitsbereichen der Aufsichtsbehörden beantwortet die GGL auf einer FAQ-Seite.en.

Neue GGL Whitelist: Wer steht auf der Liste?

In der offiziellen Whitelist der Glückspielbehörde GGL tauchen sämtliche Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen auf, welche gemäß Glücksspielstaatsvertrag 2021 über eine glücksspielrechtliche Lizenz, Erlaubnis oder Konzession in Deutschland verfügen. Davon ausgenommen sind stationäre Spielautomaten in der Gastronomie und Spielstätten. Geldspielgeräte in Spielhallen und Gaststätten werden nicht in die Whitelist aufgenomm

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