MGA demonstriert trotz Kritik seine Unterstützung für Gesetzentwurf 55

Staatliche Glücksspielbehörde unterstützt Vorgehen der Regierung und somit den hei0 diskutierten Gesetzentwurf 55, der die Glücksspielindustrie weitgehend vor Klagen wegen Glücksspielverlusten schützen soll!

Das Thema „Bill 55“, auch bekannt als neuer Artikel 56A des maltesischen Glücksspielgesetzes, hat vor allem in Deutschland und Österreich für Furore gesorgt. Zuletzt hat auch die deutsche Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) am 23. August 2023 eine Stellungnahme zu dem Sachverhalt einer Gesetzesänderung durch Maltas Regierung zum Schutz im Land ansässiger Glücksspielfirmen (Bill No. 55) öffentlich gemacht. Jetzt hat auch die Malta Gaming Authority (MGA), die maltesische Aufsichtsbehörde für Glücksspiele, diesen viel diskutierten Gesetzesentwurf 55, den der maltesische Präsident George Vella im Juni dieses Jahres unterzeichnete, entschlossen verteidigt. Auf Kritik, dass die Novelle nicht mit europäischem Recht vereinbar sei, reagierte die staatliche Glücksspielbehörde mit einer Stellungnahme am 24. August 2023.

MGA verteidigt strittigen Gesetzentwurf 55 nach kritischer Berichterstattung

Die MGA nimmt den umstrittenen Gesetzentwurf 55 nach der jüngsten Kritik in Schutz. Die Malta Gaming Authority hat den umstrittenen Gesetzesentwurf 55 verteidigt, nachdem kritisiert wurde, dass die Änderung nicht mit dem EU-Recht vereinbar sei. Der Gesetzesentwurf 55, die sogenannte „Bill 55“, welche mit dem Gesetz 56A im Einklang steht, bewahrt die in Malta lizenzierten Glücksspielanbieter vor Haftungsansprüchen, die sich aus ihren Glücksspielaktivitäten ergeben, wenn diese durch die maltesische „Europa-Lizenz“ abgedeckt sind. Die Behörde reagierte damit auf die Kritik, dass die Änderung nicht mit dem europäischen Recht konform ist.

Die Erklärung der Glücksspielaufsicht kommt jedoch, nachdem die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL), die deutsche Aufsichtsbehörde für das Glücksspiel, darauf hingewiesen hat, dass der Gesetzesentwurf, der nun in Kraft getreten ist, gegen die Neufassung der Brüsseler Verordnung verstößt, ein europäisches Gesetz aus dem Jahr 2013, das die Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Gerichtsurteilen zwischen den EU-Mitgliedstaaten regelt.

Dass dem nicht so ist, zeigte die MGA mit dem Hinweis auf einen Abschnitt in einem europäischen Gesetz von 2013, der besagt, dass „ein Mitgliedstaat die Anerkennung eines Gerichtsurteils verweigern kann, wenn es nicht mit den Grundsätzen seiner Rechtsordnung übereinstimmt.” Darüber hinaus fügte die Malta Gaming Authority hinzu, dass “die Absicht des Gesetzgebers beim Verfassen des Gesetzes nicht darin bestand, neue Ausnahmen von der Verordnung zu schaffen, sondern die seit Langem bestehende öffentliche Politik Maltas in Bezug auf den Glücksspielsektor gesetzlich zu verankern.“

In ihrer Argumentation erklärte die MGA, dass „Gesetzentwurf 55, auch bekannt als Artikel 56A des maltesischen Glücksspielgesetzes, nicht gegen europäisches Recht verstößt, sondern in Malta lizenzierte Betreiber vor der gesetzlichen Haftung für ihre Glücksspielaktivitäten schützt, wenn diese Aktivitäten durch ihre MGA-Lizenz abgedeckt sind.“

Die Gesetzgebung verstößt nicht gegen europäisches Recht

Die Regierung erklärte ferner, um zu zeigen, dass sie die Gesetzgebung unterstützt: „Der Anwendungsbereich von Bill 55, ist sehr restriktiv. Das Gesetz stoppt nicht jede rechtliche Maßnahme, die gegen einen in Malta lizenzierten Glücksspielanbieter ergriffen wird, und hebt hervor, dass das Gesetz spezifische Bedingungen dafür festlegt.“ Betont wird außerdem, dass „ein Betreiber nur dann vor einer Klage geschützt werden kann, wenn seine Glücksspielaktivitäten nach dem Glücksspielgesetz des Landes legal sind und die Klage mit der Rechtmäßigkeit des maltesischen Glücksspielrahmens in Konflikt stehen oder diese untergraben müsste, damit Bill 55, in Kraft treten kann.“

Mit anderen Worten: Ist ein Online Casino legal und hält sich die offensichtlich EU-tauglichen Regeln der staatlichen Behörde, dann würden Spielerklagen aus dem Ausland keine Chance haben. Aber: Besteht ein Konflikt mit dem landeseigenen Glücksspielgesetz, dann wäre der Rechtsanspruch legitim und eine Führung des gerichtlichen Verfahrens am Ort des Unternehmens möglich. Rechtsstreitigkeiten über die Rechtmäßigkeit der maltesischen Glücksspielgesetze sind also nicht aus der Welt.

Bei der Diskussion über das spezielle Thema der Dienstleistungsfreiheiten innerhalb Europas hoben die europäischen Regierungen und Regulierungsbehörden jedoch hervor, dass „die Entscheidung der Kommission von 2017, Vertragsverletzungsverfahren und Beschwerden im Glücksspielsektor einzustellen“ heranzuziehen wäre. Demnach bedeutet diese Entscheidung, dass „Glücksspielangebote nicht als Dienste angesehen werden können, die mit einer MGA-Lizenz europaweit vertrieben werden können.“

Europäische Kommission prüft Änderung 55 des maltesischen Glücksspielgesetzes

(Bild von Guillaume Périgois auf unsplash.com)

Die Europäische Kommission hat bereits auf die offenkundige Kritik von Mitgliedsstaaten zur Gesetzesänderung „Bill 55“ aus Malta reagiert und eine umfassende Untersuchung angekündigt. Zuvor ist die Regierung Maltas dazu aufgefordert worden, mehr Informationen und Hintergründe zur Verfügung zu stellen.

Die MGA erklärt zur Rechtmäßigkeit der maltesischen Glücksspielgesetze, dass „die maltesischen Glücksspielgesetze unter die Regeln des europäischen freien Dienstleistungsverkehrs fallen“. In diesem Zusammenhang heißt es: „Der maltesische Rechtsrahmen für Glücksspiele wiederum steht in vollem Einklang mit dem EU-Recht und basiert auf den Freiheiten, die einer im Binnenmarkt ansässigen Einrichtung gewährt werden.“

Die Europäische Kommission prüft Gesetzentwurf 55

Der oben dargestellte, in die Kritik geratene Gesetzentwurf 55 wurde bereits von einigen Stellen kritisiert, weil er gegen europäisches Recht verstößt. Im Juli dieses Jahres teilte die Europäische Kommission daher mit, dass die EU das besagte Gesetz prüfen werde, um sicherzustellen, dass keine Verstöße gegen EU-Recht vorliegen, und forderte deshalb zusätzliche Informationen von den maltesischen Behörden an. Sobald die genannte Prüfung abgeschlossen ist, besteht jedoch die Möglichkeit, dass der Fall vor den Europäischen Gerichtshof kommt, da dieser bei Rechtsstreitigkeiten zwischen innerstaatlichem und europäischem Recht stets die letzte Instanz ist.

Quelle: „MGA addresses queries on ‘Bill 55’ following recent remarks in the media“, weitere Infos unter: www.mga.org.mt

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