Lootboxen ab 18 Jahren: Wenn aus Spiel Glückspiel wird!

Sind Lootboxen in Online-Spielen ein verstecktes Glücksspiel und sollten erst ab 18 freigegeben sein? (Bild © Sahand Babali auf Unsplash)

Der Weg vom Spielen zum Glücksspiel innerhalb der virtuellen Welt wird in der Wissenschaft als riskant für Minderjährige betrachtet. Im Zentrum des Interesses befinden sich insbesondere Lootboxen. Der erste Landtag hat sich nun dazu bekannt, dass diese Form der In-Game-Inhalte für Online-Spiele Kinder und Jugendliche stark gefährdet. Kaschiert werden glücksspielähnliche Mechanismen durch virtuelles Geld, welches wie im Online Casino Echtgeld durch eine Einzahlung zu bekommen ist, um sein Spielerlebnis und Erfolgschancen zu verbessern. Heranwachsende begeben sich in einen gefährlichen Bereich der Suchtrisiken, denn wer im Spiel etwas kauft, weiß meist nicht, was in den Lootboxen enthalten ist.

Landtag in Niedersachsen fordert Regulierungsrahmen und Lootboxen ab 18 Jahren

Weist ein Spielangebot im Internet mit dem Glücksspiel verwandte Elemente auf, dann ist dies regulierungsbedürftig. Hierfür wird sich nach beschlossenem Antrag der rot-grünen Regierung im niedersächsischen Landtag die Politik des Bundeslandes bei der EU einsetzen, schreibt die SZ. Zum Teil braucht man diese Käufe, will man im Spiel weiterkommen oder mithalten – zum Beispiel, wenn ein Spielerpaket für eine Fußballsimulation dazu gekauft wird, um vielleicht einen Top-Star wie den ehemaligen BVB-Stürmer Erling Haaland zu bekommen.

Die Bezahlung hierfür erfolgt häufig über virtuelles Geld, wodurch der Preis in Euro zunächst nicht deutlich wird. In der Spielebranche ist die Rede von Lootboxen, was sich als Überraschungskisten oder Beutekisten übersetzen lässt. Es handelt sich dabei um eine Art von Boxen oder virtuellen Paketen, die willkürlich ausgewählte spielrelevante Gegenstände beinhalten. Beispiele sind Counter-Strike und Fortnite sowie der Fifa-Ableger EA Sports FC, Roblox und das Handyspiel Castle Clash.

Eine Wunderkiste ohne Sicherheiten

Die Abgeordneten stimmten auf Antrag von SPD und Grünen für einen Appell der niedersächsischen Landesregierung an die Europäische Union, sich für ein neues Regelwerk einzusetzen. Danach macht sich die Regierung unter anderem für mehr Kostentransparenz und eine verpflichtende Kennzeichnung von „suchtfördernden Mechanismen“ in den Games stark.

Das heißt, die Spieler müssten darauf hingewiesen werden, dass in dem Spiel glücksspielähnliche Inhalte eingebaut sind, die immer wieder zum Geldausgeben verleiten können. Eine Freigabe von Spielen mit Lootboxen erst ab 18 Jahren sei ebenso zu prüfen wie Warnhinweise zur Spieldauer. Das heißt, die Spieler müssten darauf hingewiesen werden, dass in dem Spiel Elemente eingebaut sind, die immer wieder zum Geldausgeben verleiten können. Eine Freigabe von Spielen mit Lootboxen erst ab 18 Jahren sei ebenso zu prüfen wie Warnhinweise zur Spieldauer.

Verbraucherschutzministerin Miriam Staudte betont im Hinblick auf zielgerichtete Ansprache von Kundern: „Ein Lockangebot, ohne zu wissen, was man kauft – das kommt einem Einstieg in das Glücksspiel gleich. Hier müssen die Verbraucherinnen und Verbraucher besser geschützt werden – durch konkrete Preisangaben, Altersbeschränkungen und Aufklärungskampagnen.“

Europäische Verbraucherzentrum Deutschland Lootboxen

(Bild © Ubaid E. Alyafizi auf Unsplash)
Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland beschäftigt sich ebenfalls mit den versteckten Glücksspielen in bekannten Online-Spielen und den Gefahren für Kinder und Jugendliche.

Neue Studie zur Spielsuchtgefahr bei Kindern

In einer jüngst durchgeführten Studie „Insert Coin to Continue” unter rund 2600 Schülern zwischen 10 und 19 Jahren wurde der Handlungsbedarf aufgezeigt. Mittlerweile setzt die Games-Branche mit In-Game-Käufen mehr um als mit dem eigentlichen Vertrieb der Spiele.

Noch ist die Rechtsdebatte, in der es darum geht, die sogenannten Lootboxen als Glückspiel oder bloß als glücksspielähnliches Spiel zu klassifizieren, keineswegs beendet. Parallel wird in der Politik bereits der Ruf nach weitergehenden Jugendschutzmaßnahmen laut.

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