KICK Online Casino Streamer verliert vor Gericht gegen die GGL

KICK Online Casino Streamer im Fadenkreuz der Glücksspielbehörde GGL – OVG Sachsen-Anhalt unterstützt Maßnahmen der Behörde! (Bildquelle: pandelache auf Unsplash)

KICK Online Casino Streamer verliert vor Gericht gegen GGL! Gelungener Vorstoß im Kampf gegen illegales Glücksspiel per Streaming über das Internet im Ausland. Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat das Vorgehen der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) grundsätzlich für zulässig erklärt. In seiner Entscheidung vom 11. Juli bestärkt das sachsen-anhaltische Gericht die Auffassung der für den gesamten digitalen Online-Gaming-Markt zuständigen Glücksspielbehörde in Halle. Folglich ist es zulässig, die Werbung für in Bezug auf Deutschland illegale Online-Glücksspiele gegenüber Streamern zu untersagen, die außerhalb Deutschlands ansässig sind.

KICK Online Casino Streamer zieht GGL den Kürzeren

Dem Verfahren vorausgegangen ist eine Untersagungsverfügung durch die GGL gegen einen einschlägig bekannt gewordenen KICK Online Casino Streamer, der im Ausland wohnhaft ist. Casino online spielen und live streamen oder Aufzeichnungen posten, ist hierbei das Zünglein an der Waage der Justitia.

Seine Tätigkeit besteht größtenteils darin Spielautomaten Spiele online zu zocken und sich währenddessen aufzunehmen und die Videoinhalte beispielsweise auf KICK zu veröffentlichen. Es kam wohl auch wiederholt zum Livestream, wenn der Streamer Automaten live spielte. Das geht aus der GGL Pressemeldung hervor. Im Zuge des vom Streamer angestrengten einstweiligen Rechtsschutzverfahrens hat nunmehr das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt die Entscheidung der GGL zur Untersagung als rechtmäßig beurteilt.

Begründung der Entscheidung des OVG Sachsen-Anhalt

Die Geltendmachung des Anspruchs ist insoweit durch das völkerrechtliche Territorialitätsprinzip gerechtfertigt, als die deutschsprachigen Beiträge auf KICK und Co sich an Personen aus dem deutschen Sprachraum richten. Mit anderen Worten: Im Wesentlichen verbreitet der KICK Online Casino Streamer seine Inhalte primär an ein deutsches Publikum. Und daher in der Entscheidungsfindung auch der Begriff „völkerrechtliche Territorialitätsprinzip“.

Es mag Expats geben, aber im großen Umfang sind die Glücksspielstreams von Deutschland aus Programm und das ist nicht erlaubt. Dabei ist von allen verfügbaren Werbekanälen das Live-Streaming ohnehin von Seiten der Politik als besonders gefährlich einzustufen. Schließlich nutze die junge Generation diese Streaming-Inhalte. Nicht selten ist auch die Rede von der Auffassungsgabe von Tik Tok Usern, die nur ein oder zwei Minuten etwas aufnehmen können und schon setzt die Langeweile ein.

Nach Ansicht des OVG Sachsen-Anhalt ergibt sich daraus eine Werbewirkung in Deutschland. Dies rechtfertige die Anwendung deutscher Regelungsbefugnisse. Außerdem lasse sich die GGL im Interesse einer wirksamen präventiven Rechtswahrung nicht auf das schwerpunktmäßige Vorgehen gegen die Streaming-Plattformen verweisen.

Aus dem GGL Vorstand meldet Ronald Benter zum Beschluss zu Wort: „Die Entscheidung hat eine Signalwirkung! Die GGL wird zukünftig noch stärker gegen Streamer mit Sitz im Ausland vorgehen. Dies gebietet insbesondere der Spieler- und Jugendschutz aufgrund der besonderen, dem Streaming immanenten Gefahren“.

OVG Sachsen-Anhaltbestätigt Rechtmäßigkeit der Untersagungsverfügung

(Bildquelle: KATRIN BOLOVTSOVA auf Pexels)
Mit der Entscheidung bestätigte das OVG Sachsen-Anhalt weiterhin seine bestehende Judikatur und machte deutlich, dass ein Verbot der Werbung für unerlaubtes Online-Glücksspiel die Anforderungen des europäischen Rechts im Hinblick auf die Notwendigkeit der Legitimierung von Beschränkungen der Grundfreiheiten durch unabweisbare Erfordernisse des Allgemeininteresses erfüllt.

Werbeverbot für Streamer aus dem Ausland für besseren Jugendschutz

Die Teilnahme an Online-Glücksspielen zu filmen und zu verbreiten, lässt die emotionale Erfahrung des Spielers bzw. der Spielerin für die ZuschauerInnen lebendig werden. Auf diese Weise entsteht auf gefühlsmäßiger Basis eine Begegnung mit Online Casino Spielen, wodurch es als etwas Alltägliches empfunden werden.

Im Zusammenhang mit der Werbung für Jugendliche muss auch betont werden, dass das Streamen die meist verbreitete Form der Werbung ist. In der Entscheidung verweist das OVG Sachsen-Anhalt auf Erkenntnisse der UK Gambling Commission aus dem Jahr 2022. Danach sei der Anteil der Minderjährigen, die an Glücksspielen partizipieren, bei den Jüngsten am höchsten.

Danach seien 36 Prozent der 17- bis 18-Jährigen und 47 Prozent der 11- bis 16-Jährigen Streaming- Werbung als führende Form der Einflussnahme auf die Teilnahme an Glücksspielen begegnet. Dadurch werden Anreize geschaffen, an illegalen Glücksspielen aktiv mitzumachen, womit nicht zuletzt gravierende Nachteile für den Spielerschutz verbunden sind.

Das Glücksspielgesetz selbst untersagt den zugelassenen Online Casinos Deutschland durch Einbeziehung einer einschlägigen Nebenbestimmung die reguläre Werbung durch Streaming.

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