
OLG Frankfurt zum Glücksspielstaatsvertrag: Wettanbieter muss verlorene Einsätze ersetzen, wenn Sperre nicht geprüft wurde! (Bild von ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de)
In einer wegweisenden Entscheidung hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main klargestellt, dass Sportwettenanbieter für verlorene Wetteinsätze haften können, wenn sie eine bestehende Spielersperre des Kunden nicht überprüft haben. Das Urteil betrifft einen Fall, in dem ein Spieler nach eigenen Angaben spielsüchtig war, sich im zentralen Sperrsystem OASIS hatte eintragen lassen und dennoch erfolgreich Wetten platzieren konnte – ohne dass der Anbieter seine Sperre kontrollierte. Die Richter bestätigten zuvorige landgerichtliche Feststellungen und wiesen eine Berufung des Anbieters zurück. Die Entscheidung stellt klare Anforderungen an Kontrollen im Sinne des Spielerschutzes und sorgt für Aufmerksamkeit im deutschen Glücksspielmarkt.
Klare Vorgaben zum Spielerschutz – Kontrolle von Sperrsystemen entscheidend
Das OLG Frankfurt betont in seinem Beschluss, dass Anbieter von Sportwetten verpflichtet sind, vor der Annahme von Einsätzen die Personalien ihrer Kundinnen und Kunden mit dem zentralen Sperrsystem abzugleichen (§ 8 GlüStV 2021). Dies diene dem Schutz spielsuchtgefährdeter Personen und soll verhindern, dass Betroffene trotz gültiger Sperre weiter Verluste erleiden. Dem Kläger standen nach den Feststellungen mehr als 5500 Euro an verlorenen Einsätzen zu, da er im Sperrsystem OASIS verzeichnet war und der Anbieter die Sperrkontrolle unterlassen hatte.
Die Entscheidung signalisiert, dass die rechtlichen Anforderungen an Anbieter weit über technische Systeme hinausgehen: Laut Pressemeldung müssen diese aktiv sicherstellen, dass Sperrvermerke abgeglichen werden, bevor Wetten angenommen werden. Eine Pflicht, die nicht nur für klassische Spielbanken, sondern auch für digitale Wettplattformen gilt.
Hintergrund des Falls – Spielersperre, verlorene Einsätze und rechtliche Bewertung
Der Streitfall am Oberlandesgericht Frankfurt betrifft einen Kläger, der nach eigenen Angaben an Spielsucht litt und sich daher freiwillig im zentralen Sperrsystem OASIS aus dem Glücksspielgeschäft austragen ließ. Trotz dieser Sperre konnte er an einem in einem Kiosk der Beklagten aufgestellten Wettautomaten Einsätze platzieren und verlor dort laut Landgericht gut 5500 Euro.
Nach den landgerichtlichen Feststellungen hatte der Anbieter weder vor der Abgabe der Wetten eine Identitätsprüfung durchgeführt noch geprüft, ob eine Sperre im System bestanden hatte. Genau diese Kontrolle fordert aber der Glücksspielstaatsvertrag 2021 (§ 8 GlüStV), der darauf abzielt, gefährdete Personen zu schützen und die Sperrzahlen steigen. „Durch ein zentrales Sperrsystem und entsprechende Kontrollen“ sollten Betroffene davon abgehalten werden, ihr Vermögen oder Teile davon „durch unkontrollierte und ungehemmte Teilnahme an solchen Spielen zu vernichten“, heißt es im Beschluss.
Die Berufung der Beklagten gegen die landgerichtliche Entscheidung hatte vor dem OLG keine Aussicht auf Erfolg. Nach Hinweisbeschluss des 3. Zivilsenats hat die Beklagte ihre Berufung zurückgenommen. Somit bleibt der Anspruch auf Ersatz verlorener Einsätze bestehen. Der Fall etabliert damit eine wichtige Kontrollpflicht für alle Anbieter im Sportwetten- und Glücksspielmarkt.

(Bild von herbinisaac auf Pixabay)
Das Landgericht Thüringen hat einen deutschen Wettanbieter bereits im April 2025 zur Rückzahlung von über 10 000 Euro verurteilt, weil er das gesetzliche monatliche Einzahlungslimit von 1000 Euro nicht kontrollierte. Damit wird deutlich, dass auch Online Casinos und Sportwettenanbieter mit GGL-Lizenz bei Verstößen gegen Spielerschutzauflagen haftbar gemacht werden können.
Bedeutung für Anbieter und Spielerschutz im Glücksspielstaatsvertrag
Die Entscheidung des OLG Frankfurt hat weitreichende Bedeutung für den deutschen Glücksspielmarkt: Anbieter von Sportwetten und ähnlichen Angeboten müssen laut Glücksspielstaatsvertrag 2021 sicherstellen, dass jeder Kunde vor der Annahme von Einsätzen auf eine bestehende Sperre geprüft wird. Dies gilt unabhängig davon, ob Wetten online oder an stationären Terminals abgegeben werden.
Unterlassen sie diese Kontrolle, können sie – wie im vorliegenden Fall – zum Ersatz der verlorenen Einsätze verpflichtet werden. Für Spielerschutz, Compliance und regulatorische Prozesse bedeutet dies einen klaren Prüf- und Umsetzungsauftrag. Das Urteil stärkt damit nicht nur die Rechte Betroffener, sondern setzt auch ein deutliches Zeichen für verantwortliches Handeln in einem regulierten Marktumfeld.
Das Urteil unterstreicht erneut, dass auch Sportwettenanbieter und Online Casinos mit deutscher Lizenz nach dem Glücksspielstaatsvertrag streng verpflichtet sind, Sperrabgleiche über OASIS durchzuführen, bevor Einsätze angenommen werden.















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