Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) hat das Recht, Zahlungsdienste aus dem Verkehr zu ziehen, wenn diese Transaktionen mit unerlaubten Online Casinos möglich machen. In einem Rechtsstreit um den Einsatz von Zahlungssperren konnte die Behörde vor dem Verwaltungsgericht Halle nun einen erfolgreichen Prozess für sich verbuchen. Dazu informiert die GGL in einer Pressemitteilung. Die Entscheidung der GGL, wonach es untersagt ist, dass ein Zahlungsdienstleister mit Sitz in der Schweiz sowohl an einzelnen identifizierten als auch an generell unerlaubten Glücksspielangeboten Zahlungen bewilligt, wurde vom Gericht bestätigt.
Untersagung von Zahlungen für unerlaubtes Glücksspiel
Die Bekämpfung des illegalen Glücksspiels zum Schutz von Spielern und Minderjährigen vor Spiel- und Wettsucht sowie vor Manipulation des Spielgeschehens gehört zum öffentlichen Auftrag der Glücksspielaufsicht. Demzufolge hat das Gericht in Halle dem Anliegen der Behörde stattgegeben und erneut bestätigt, dass nationale Grenzen kein Hindernis für die Anwendung der Sperrung von Zahlungsdiensten darstellen.
Eines von vielen möglichen und notwendigen Mitteln im Kampf gegen das illegale Glücksspiel ist das Payment-Blocking (Zahlungssperren). Mit dem Einsatz der Zahlungssperre hat die GGL einen weiteren Erfolg erzielt, so berichtet die deutsche Aufsichtsbehörde in einer Pressemeldung. Das Gerichtsurteil zeigt, dass die Anwendung glücksspielrechtlicher Schranken nicht an der Landesgrenze scheitert.
GGL nimmt Bezahldienstleister in die Pflicht
Im Rahmen von Zahlungssperren konnten viele Zahlungsdienstleister inzwischen dazu bewegt werden, Zahlungen deutscher Spieler an Online Casinos Deutschland nicht zu erlauben, wenn diese nicht über eine offizielle GGL-Lizenz verfügen. Unzulässiges Vorgehen von Bezahldienstleistern kann von der Behörde nicht akzeptiert werden. Wer sich nicht gesetzeskonform verhält, riskiert rechtliche Folgen.
Daher weist Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder alle Anbieter von Zahlungsdiensten darauf hin, die geltenden Rechtsvorschriften zu beachten und sich stets kooperativ zu zeigen. Mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts Halle bestätigt sich erneut, wie schnell und wirkungsvoll die GGL gegen rechtswidrige Aktivitäten auf internationaler Ebene vorgeht.
Der gerichtliche Entscheid bestätigte die Verfügung der GGL, wonach einem Zahlungsdienstleister mit Sitz in der Schweiz nicht nur die Mitwirkung an bestimmten Glücksspielanbietern untersagt wurde, sondern an alle nicht zugelassenen Angeboten, die sich auf deutsche Spieler ausrichten.
(Bild © Steve Buissinne auf Pixabay)
Grundsätzlich ist ein Mitwirken von Zahlungsdiensten im Zusammenhang mit unerlaubten Glücksspielangeboten verboten. Da eine Durchsetzung von Netzsperren bisher nicht gerichtlich durchgewunken wurde, sind Zahlungssperren die einzig wirkungsvolle Option.
Der Behördenvorstand Ronald Benter kommentiert das Urteil des VG Halle vom 2. Oktober 2024: „Dieser weitere Erfolg beim Einsatz von Paymentblocking zeigt, dass Ländergrenzen kein Hindernis für die Durchsetzung des Glücksspielrechts darstellen. Wir tolerieren unkooperatives Verhalten von Zahlungsdienstleistern nicht. Unternehmen, die sich nicht an die geltenden Gesetze halten, müssen mit Konsequenzen rechnen.“
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