CDU-Fraktion Sachsen-Anhalt plädiert für Strafbarkeit des illegalen Glücksspiels

Landtag Sachsen-Anhalt: Vorbehalte der CDU-Fraktion gegen Pläne des Bundesjustizministeriums, illegales Glücksspiel zu entkriminalisieren! (Bildquelle: www.cdufraktion.de)

Immer mehr Verbände, Behörden und nun auch Parteien schlagen Alarm beim Vorhaben des Bundesjustizministeriums (BMJ) die Strafbarkeit des illegalen Glücksspiels neuzugestalten. Man kann schon sagen, dass viele rechtspolitische Experten davon ausgehenden, dass das Ministerium von Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann gewissermaßen die Büchse der Pandora öffnet, wenn das illegale Glücksspiel als Kavaliersdelikt kurzum als Ordnungswidrigkeit geahndet wird. Nun hat sich aus einer Debatte im sachsen-anhaltischen Landtag heraus ein neuer „Widerstand“ gegen die Pläne von Justizminister und FDP-Politiker Marco Buschmann. Das unerlaubte Glücksspiel aus dem Strafgesetzbuch zu streichen und als Ordnungswidrigkeit zu belangen, stoßen bei der CDU-Landtagsfraktion auf Kritik.

CDU-Fraktion Sachsen-Anhalt, Deutscher Richterbund und Verbände kritisieren BMJ

Für die Fraktion der CDU in Sachsen-Anhalt ist klar: Der Rechtsstaat muss gegen das illegale Glücksspiel mit aller Härte vorgehen. Bekämpfen funktioniert nur mit strafrechtlichen Konsequenzen. Die Reformpläne des Bundesministeriums der Justiz würden Geschäftstätigkeiten auf dem illegalen Markt zu einer Bagatelle machen. Damit wird auch schwierig gegen die Übeltäter vorzugehen, denen ja praktisch keine Strafen drohen, außer vielleicht von ihrem Gewinn etwas als Bußgeld zu zahlen.

Vor dem Hintergrund einer im Februar im Landtag des Bundeslandes Sachsen-Anhalts geführten Debatte zur strafrechtlichen Relevanz von illegalem Glücksspiel teilt die rechtspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Karin Tschernich-Weiske, mit, dass auch in Zukunft konsequent mit Strafbarkeit gegen das nicht erlaubte Angebot und deren Betreiber vorzugehen ist und stellt sich somit hinter die „Opposition“, die gegen die Pläne des Bundesjustizministeriums ist. Im Übrigen handelt es sich um ein ganzes Paket, so soll auch das Schwarzfahren entkriminalisiert werden.

Bundesjustizminister Marco Buschmann erklärt unter anderem, dass beim illegalen Glücksspiel „kein Rechtsgut erkennbar, das die Aufrechterhaltung dieser Strafnormen rechtfertigen würde“. Zuwiderhandlungen deckelt der Glücksspielstaatsvertrag der Länder und kommt es zu einer Spielmanipulation, dann wäre strafrechtlich ein Betrug zu ahnden und natürlich werden oft auch Steuern hinterzogen, was einen Straftatbestand erfüllt. Weiter erklärt der FDP-Minister: „Ich bin der festen Überzeugung, dass sowohl Ordnungs- wie auch Strafverfolgungsbehörden weiterhin alle Möglichkeiten haben, solche Strukturen der organisierten Kriminalität in diesem Bereich zu bekämpfen.“

Reformpläne des Bundesjustizministeriums ernten viel Kritik

Strafrechtliche Normvorgaben zu überprüfen und an die aktuelle Entwicklung strafverfassungsrechtlicher Aspekte auf den Weg zu bringen, ist eine notwendige und richtige Aufgabe. Nach Vorliegen eines ersten Eckpunktepapiers zur beabsichtigten Novellierung des Strafrechts erwartet die CDU-Fraktion in Sachsen-Anhalt von der Bundesregierung eine kritische und konstruktive Dialogbereitschaft. Auf ähnliche Weise argumentierten bereits der Deutsche Richterbund in einem RND-Artikel. Dieser sieht insbesondere die Problematik, dass die organisierte Kriminalität hinter den meisten illegalen Angeboten mit Glücksspielen durch Reformen gut wegkommen könnte.

Das illegale Geldspiel in stationären verdeckten Spielstätten setzt bundesweit nach neuesten Erkenntnissen rund 6 Milliarden Euro um. Diese bandenmäßigen oder gewerbsmäßigen Begehungen von Delikten sollten doch strafbar bleiben, wenngleich andere Formen der „Begleitkriminalität“ ohnehin unberührt bleiben. Eine weitere grundlegende Herausforderung stellt die sogenannte „Fehlkanalisierung“ dar. Diese lässt sich wie folgt am Beispiel der Online Casinos mit deutscher Lizenz beschreiben.

Deutschland hat mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 das virtuelle Spielangebot erheblich eingeschränkt, beispielsweise durch eine Einsatzhöhe an Slots von maximal 1 Euro pro Spiel oder ein monatliches Limit von 1 000 Euro – anbieter- und spielformübergreifend. Unweigerlich hat dies am illegalen Glücksspielmarkt dazu geführt, dass Online Casinos sich darauf konzentrieren, höhere Limits zu gewähren, um diesen Bedarf der deutschen Spieler zu decken, die mit mehr Geld im Casino online spielen wollen.

Glücksspielbehörde GGL äußert sich zur Debatte um Glücksspiel-Paragrafen

(Bildquelle: www.gluecksspiel-behoerde.de)

Zum jährlichen LOTTO-Talk im Berliner Fernsehturm übte auch die staatliche Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) Kritik an der geplanten Aufhebung der Straftatbestände im Zusammenhang mit illegalen Glücksspielangeboten.

Aus der Debatte im sachsen-anhaltischen Landtag informieren die beiden CDU-Fraktionsmitglieder nachfolgend über eine CDU-Pressenachricht. Karin Tschernich-Weiske argumentiert als rechtspolitische Sprecherin: „Es ist richtig, dass Strafrechtsnormen von Zeit zu Zeit auf den Prüfstand gestellt und an den Stand der aktuellen Rechtsprechung angepasst werden. Wir hoffen, dass sich die Bundesregierung auf konstruktive Diskussionen einlässt, sobald der erste Entwurf der angekündigten Strafrechtsreform vorliegt.“ Das Statement des glücksspielpolitischen Sprechers aus den Reihen der CDU-Fraktion, Tobias Krull: „Illegales Glücksspiel muss weiterhin mit der vollen Härte des Gesetzes bekämpft werden. Die Modernisierung von Strafrechtsnormen darf keine neuen Probleme bei der Verfolgung des illegalen Glücksspiels schaffen. Ein geregelter Glücksspielmarkt kann nur funktionieren, wenn illegales Glücksspiel eingedämmt wird.“

Klicke auf die Sterne um zu bewerten!

Durchschnittliche Bewertung 0 / 5. Anzahl Bewertungen: 0

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.

Du findest diesen Beitrag hilfreich?

Teile ihn mit deinen Freunden!