
Bremer Vergnügungssteuer steigt auf 25 % – droht der nächste Markteinbruch? (Bild von Bru-nO auf Pixabay)
Die Bremer Vergnügungssteuer steht vor einem der größten Einschnitte ihrer Geschichte. In wirtschaftlich angespannten Zeiten will der Senat des Landes Bremen den Steuersatz für Geldspielgeräte deutlich anheben – von bislang 20 auf künftig 25 Prozent. Was auf den ersten Blick wie eine moderate Anpassung wirkt, entwickelt sich bei genauer Betrachtung zu einem harten Einschnitt für den legalen Glücksspielmarkt. Während die Landesregierung auf dringend benötigte Mehreinnahmen hofft, schlagen Betreiberverbände Alarm und bezeichnen diesen Schritt unter anderem als „Konjunkturprogramm für den Schwarzmarkt“. Besonders im hoch regulierten Umfeld der Spielhallen könnte die geplante Reform zu einer Kettenreaktion aus Standortschließungen, Geräteabbau und wachsendem illegalem Spiel führen.
Bremer Vergnügungssteuer als Teil der Sparpolitik
Die geplante Erhöhung der Bremer Vergnügungssteuer ist Teil eines umfassenden Sparkonzepts für die Haushaltsjahre 2026 und 2027. Hintergrund ist die angespannte Finanzlage des Landes, das dauerhaft tragfähige Einnahmen benötigt, um verfassungskonforme Haushalte aufzustellen. In diesem Kontext setzt Bremen verstärkt auf zusätzliche Abgaben aus dem Glücksspielsektor.
Betroffen sind sowohl Geldspielgeräte mit als auch ohne manipulationssichere Zählwerke. Der neue Steuersatz soll zum 1. Juli 2026 greifen und nach Berechnungen des Finanzressorts mehrere Millionen Euro pro Jahr zusätzlich in die Kassen von Bremen und Bremerhaven spülen, das geht aus der Pressemeldung hervor. Hierzu berichtet der Bremer Senat in einer Pressemeldung über die Hintergründe des Gesetzesentwurfs.
Automatenbranche warnt vor Kollateralschäden
Aus Sicht der Betreiber trifft die neue Bremer Vergnügungssteuer einen Markt, der bereits stark geschrumpft ist. Durch strenge Abstandsregeln zwischen Spielhallen, Wettbüros und sensiblen Einrichtungen ist in den vergangenen Jahren ein Großteil der legalen Standorte weggefallen. Was übrig blieb, trägt bereits eine hohe Last aus Regulierung, Personal-, Energie- und Lizenzkosten. Eine Erhöhung des Steuersatzes um fünf Prozentpunkte bedeutet rechnerisch eine Mehrbelastung von rund 25 Prozent auf das Einspielergebnis. Für viele Aufsteller ist diese Kalkulation nicht mehr tragfähig.
In der Folge drohen weitere Schließungen, weniger legale Geräte und der Verlust von Arbeitsplätzen – während der illegale Markt weiter an Bandbreite gewinnt. Je stärker das legale Angebot zurückgeht, desto attraktiver wird der nicht regulierte Sektor. Genau hier sehen Branchenvertreter das größte Risiko der neuen Bremer Vergnügungssteuer.
Bereits heute soll ein erheblicher Teil der Geldspielgeräte in Deutschland ohne Genehmigung betrieben werden. In einem Stadtstaat mit ohnehin begrenztem Angebot könnte diese Quote weiter steigen. Parallel verlagert sich das Spiel der Chancen und Risiken zunehmend ins Internet, wo Online Casinos mit deutscher Lizenz eine legale Alternative bieten – allerdings ohne dass Bremen direkt von deren Steueraufkommen profitiert. Damit steht die Politik vor einem Balanceak zwischen kurzfristigen Haushaltszielen und der Stabilität des regulierten Glücksspielmarktes vor Ort.

(Bild von u_ikll9rvaom auf Pixabay)
Eine aktuelle Analyse zeigt, dass steigende Vergnügungsteuern legale Spielhallen und Gastronomiebetriebe wirtschaftlich unter Druck setzen und damit den Spielerschutz schwächen, weil Angebote verschwinden. Gleichzeitig weichen Spieler verstärkt auf den Schwarzmarkt und ausländische Online Casinos aus, wo es weniger Kontrolle und Schutz gibt.
In der Senatssitzung am 20. Januar 2026 beschlossene Fassung: „Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage wird daher der Steuersatz für den Betrieb von Spiel- und Unterhaltungsautomaten mit Gewinnmöglichkeit sowie in ihrer Art ähnliche Geräte, die über ein manipulationssicheres Zählwerk verfügen, von 20 vom Hundert auf 25 vom Hundert erhöht. Um weiterhin eine gleichmäßige Besteuerung auch im Hinblick auf Spiel- und Unterhaltungsautomaten mit Gewinnmöglichkeit sowie in ihrer Art ähnliche Geräte ohne manipulationssicheres Zählwerk sicherzustellen, werden darüber hinaus die Steuersätze für diese Geräte entsprechend um 5 vom Hundert erhöht. Das Gesetz tritt am 1. Juli 2026 in Kraft, um den den Automatenaufstellern entstehenden Umstellungsaufwand zu berücksichtigen.“















Hinterlasse einen Kommentar