Bet3000 wieder von GGL Whitelist für Online Casinos und Sportwettanbieter entfernt!

Bet3000 hat seine Lizenz für Online-Sportwetten vorerst wieder verloren! (Bild von Bet3000 und Glücksspielbehörde GGL)

Nach Verhandlung vor dem Oberveraltungsgericht Halle bleibt lauf Mitteilung der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) der Widerruf der Online-Lizenz gegenüber dem deutschen Wettanbieter Bet3000 bestehen. Durch diesen Sofortvollzug verlor der Betreiber bereits im Juli letzten Jahres seine Lizenz für Sportwetten in Deutschland sowie online als auch offline. Jedoch konnte die Gesellschaft IBA Entertainment relativ zügig das Retail-Geschäft wieder aufnehmen, während der Sportwettanbieter online bis in den Juni 2025 hinein klagen musste. Das Unternehmen bekam dabei durch das Verwaltungsgericht Halle Recht zugesprochen und wurde wieder auf der GGL Whitelist für Online Casinos Deutschland sowie auch Wettanbieter gelistet.

Bet3000 Lizenzentzug geht in die nächste Runde

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) hat Bet3000 ihren Platz auf der Whitelist entzogen. Auf der am 11. September aktualisierten Whitelist der GGL sucht man die Webseite www.bet3000.de des Wettanbieters vergeblich. Die Whitelist führt alle Anbieter von Glücksspielen auf, deren Tätigkeit auf Grundlage einer Lizenz oder Konzession gemäß dem Staatsvertrag über das Glücksspielwesen (GlüStV 2021) genehmigt ist. Die Glücksspielbehörde GGL informierte zu dem aktuellen Vorgehen vorrangig das Magazin games & business, welches in einem Artikel am 11. September dazu berichtet hat.

Somit erhält das Bet3000-Lizenzdrama eine Fortsetzung: In einem Schreiben vom 24. Juli 2024 teilte die GGL der IBA Entertainment mit, dass sie die Lizenz zur Vermittlung von Sportwetten für die Marke Bet3000 aufgrund technischer Mängel entzieht. Zum endgültigen Widerruf wird aber noch entschieden.

Was ist passiert?

Infolge des Erlasses einer Zwischenverfügung war Bet3000 in der Lage, vom 6. August 2024 an auch wieder Sportwetten vor Ort in mehr als 250 Filialen bereitzustellen. Im Gegensatz dazu blieben die Online-Wettangebote weiterhin von einer Lizenz ausgenommen. Mit Urteil vom 4. Juni 2025 fiel die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Halle allerdings positiv für den Sportwettanbieter aus. Die Anordnung des Sofortvollzugs war demnach zu Unrecht erfolgt, sodass Bet3000 seine Lizenz wieder in vollem Umfang nutzen konnte.

Das Hauptsacheverfahren war zu diesem Zeitpunkt allerdings immer noch nicht abgeschlossen und zudem gab die GGL bekannt, dass sie vorhabe, Einspruch bezüglich der Rückgabe der Lizenz zu erheben. Gegenüber der Presse teilte die GGL nun mit, es habe eine teilweise Wiederherstellung der Aussetzung der Vollziehung des Widerrufs der Sportwetten-Erlaubnis durch das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt gegeben. Somit bleibt die Anordnung über den Sofortvollzug hinsichtlich des durch die GGL erteilten Widerrufs im Onlinegeschäft des Wettanbieters bestehen.

Aus diesem Grund hat die Glücksspielbehörde die IBA Entertainment Ltd. entsprechend von der Whitelist gestrichen. Da im stationären Bereich aus Sicht des OVG jedoch ein höher zu bewertendes Geschäftsinteresse der IBA Entertainment Ltd. vorliegt, ist das Unternehmen weiterhin dazu berechtigt, stationär Sportwetten anzubieten, solange die Frage der Rechtmäßigkeit der Widerrufsentscheidung durch das Verwaltungsgericht Halle nicht abschließend geklärt ist.

bet3000 und pferdewetten.de AG einigen sich auf gemeinsame operative Tätigkeit!

Kooperation besiegelt: Bet3000 und die pferdewetten.de AG arbeiten künftig zusammen. Dieser Schritt erfolgte am 9. September 2025. Laut dieser Vereinbarung werden die Angebote von Bet3000 bald mithilfe der Software von Sportwetten.de bereitgestellt.

Durchsuchungen rund um die Gesellschaft

Die Muttergesellschaft IBA Entertainment sah sich jüngst mit Durchsuchungen konfrontiert, die im Juli 2025 im Rahmen der Ermittlungen gegen illegal betriebene Sportwetten durchgeführt wurden. Wie die Ermittler auf Nachfrage mitteilten, erfolgte eine „niedrige zweistellige Zahl“ von Einsätzen im Raum Waldkraiburg, dem Sitz des Unternehmens im oberbayerischen Landkreis Mühldorf am Inn für Deutschland.

Wie Polizei und Staatsanwaltschaft andeuteten, sind möglicherweise auch Beschäftigte eines legalen Sportwettenanbieters Teil des nun aufgeflogenen Rings gewesen. In einer Pressemitteilung bezog IBA Entertainment Stellung zu den damals erhobenen Verdächtigungen. Demnach zielten diese auf „einzelne Personen, auch aus dem Umfeld der Gesellschaft“ ab, jedoch ausdrücklich nicht direkt auf das Unternehmen selbst, auf das sich die Ermittlungen nicht erstreckten.

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