
EuGH führt Prozess gegen Tipico zum deutschen Glücksspielrecht und Dienstleistungsfreiheit am 24. September 2025! (Foto: Gerichtshof der Europäischen Union)
Der Termin steht: Im Verfahren C-530/24 betreffend Tipico Co. Ltd. entscheidet der Europäische Gerichtshof (EuGH) voraussichtlich spätestens am 24. September 2025. Das höchste europäische Gericht beschäftigt sich an diesem Tag mit dem Fall Tipico und könnte ein Grundsatzurteil sprechen, welches die Glücksspielbranche in Zukunft viel oder wenig Geld kosten könnte. Es geht um nichts Geringeres als darum, ob sich das deutsche Glücksspielrecht mit den Grundsätzen der Dienstleistungsfreiheit, wie sie in Europa gelten, vereinbaren lässt.
Glücksspielrecht in Deutschland gegen Unionsrecht
Die Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) werfen die Frage auf, unter welchen Voraussetzungen wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen über Sportwetten ohne staatliche Lizenz ungültig sind. Konkret geht es um die Frage, was passiert, wenn die Lizenzvergabe entgegen dem EU-Recht erfolgt ist. Des Weiteren untersuchen die Richter, welche Auswirkungen dies auf das deutsche Verbot und mögliche zivilrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz für Spieler nach sich ziehen könnte.
Während sich einzelne seriöse Anbieter hinter dem ebenfalls am EuGH angezeigten Gesetz Bill 55 aus Malta verstecken, haben Online Casinos mit deutscher Lizenz sowie GGL zugelassene Wettanbieter in Deutschland gegenüber der folgenden Rechtsprechung Verantwortung zu tragen. Immerhin werden diesen die strengen Maßstäbe des Glücksspielstaatsvertrags auferlegt.
Urteil dürfte für laufende Verfahren von Bedeutung sein
Diese wahrscheinlich am 24. September 2025 fallende Entscheidung am EuGH zum deutschen Glücksspielrecht wird voraussichtlich nicht nur für die laufenden Prozesse bezüglich der rückforderbaren Verluste aus Online Casino Angeboten, sondern auch in Bezug auf Glücksspielanbieter, die ihren Unternehmenssitz in einem EU-Land haben, weitreichende Folgen haben.
Die mit Spannung erwartete Berufung im Tipico Fall in der mit dem Aktenzeichen C-530/24 geführten Angelegenheit wird an diesem Tag vor dem Europäischen Gerichtshof verhandelt. Danach informieren wir im Detail zur Verhandlung und über die potenziellen Auswirkungen auf das deutsche Glücksspielrecht für deutsche Spieler, Unternehmen der iGaming-Branche sowie die Rechtslage hierzulande.
Grundlage dieses Verfahrens
Im vorliegenden Fall hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 25.07.2024 (Az. I ZR 90/23) beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein Vorabentscheidungsersuchen eingereicht. Kernfrage ist die Übereinstimmung des deutschen Glücksspielrechts im Hinblick auf Dienstleistungsfreiheit – unter besonderer Berücksichtigung europarechtswidrig abgewickelter Verfahren zur Lizenzvergabe.
Ist ein Vertrag aufgrund der EU-Dienstleistungsfreiheit nichtig? Wenn der Anbieter für Sportwetten keine staatliche Lizenz erhalten hat, darf ein über das Internet zustande gekommener Vertrag als unwirksam eingestuft werden, auch wenn er eine solche Lizenz offiziell bei den Behörden angestrebt hat und der Erlaubnisprozess nicht den Vorgaben des Unionsrechts entsprach?
Hat der Gesetzgeber mit dem Verbot und dem erlaubnispflichtigen Ansatz einen Schutzgesetzcharakter beabsichtigt? Lässt sich das staatliche Verbot unter Erlaubnisvorbehalt im vorliegenden Fall als Schutzgesetz gemäß § 823 Abs. 2 BGB werten? Besteht somit womöglich ein Anspruch der geschädigten Spieler auf Schadensersatz gegenüber dem Veranstalter, obwohl sein Verfahren zur Lizenzierung gegen Unionsrecht verstieß?

(Bild von Geralt auf Pixabay)
Tipico war über Jahre hinweg ohne deutsche Lizenz tätig. Nun besteht für Kunden in Deutschland unter Umständen die Möglichkeit, ihre Verluste zurückzufordern – abhängig vom EuhGH-Urteil
Auswirkungen des Urteils
Das Urteil könnte sich auf zahlreiche noch ausstehende Gerichtsverfahren in Deutschland auswirken, deren Gegenstand die Erstattung von Verlusten aus illegalen Online-Glücksspielen ist. In der Folge könnten Glücksspielanbieter in Deutschland mit einem Sitz in der EU – wie Tipico – aufgrund der möglichen Unionsrechtswidrigkeit der deutschen Konzessionierung vertraglich nichtig sein und dem Risiko von Entschädigungszahlungen in erheblicher Höhe unterliegen.















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