Neue Hiobsbotschaft für Online Casino Glücksspielklagen in Deutschland

Deutsches Gericht rüttelt am klagefreundlichen Geschäftsmodell mit Blick auf Online Casino Glücksspielklagen in Deutschland – nicht zulässig!? (Bild © TheDigitalArtist auf Pixabay)

Das Oberlandesgericht Zweibrücken hat die Klage eines im Ausland sitzenden Unternehmens, welches Forderungen deutscher Spieler gegenüber Online Casinos gegen eine geringe Entschädigung aufgekauft hat, abgewiesen. Hierfür sind deutsche Gerichte nicht zuständig, heißt es im Urteil. Für Online Casino Glücksspielklagen gegen ausländischen Anbieter sollte die Rechtsprechung am Erfüllungs- und Leistungsort erfolgen. Schnell Geld zurück gibt es für betroffene Verbraucher in der Regel erst, wenn ein Rechtsstreit erfolgreich ist. Um von wiederkehrenden Rechtsproblemen finanziell zu profitieren, zahlen Legal-Tech-Unternehmen meist nur einen winzigen Anteil an den Betroffenen und klagen selbst zusammenfassend für mehrere aufgekaufte Positionen. Ein risikoaffines Modell, welches zumindest in Deutschland in der bisherigen Form vor dem Aus stehen könnte.

Mehr Widerstand am Legal-Tech-Markt für verbraucherorientierte Forderungskäufe

Das OLG Zweibrücken hat mit einer Grundsatzentscheidung einen möglicherweise folgenreichen Präzedenzfall innerhalb der Glücksspielindustrie eröffnet. In der durch ein Prozessteam von Melchers Litigation betreuten Rechtssache 7 U 113/23 hat am 26. Februar 2025 nun erstmalig ein Oberlandesgericht richtungsweisend geurteilt.

Demnach ist Deutschland als Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit ausländischen Forderungskäufern gegen im Ausland lizenzierte Online Casinos Deutschland prinzipiell nicht zuständig. Dass diese Online Casinos für deutsche Spieler gemacht sind, ist nicht von Relevanz. Die Entscheidung am Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken lässt einen mutmaßen, dass die Richter sich nicht als befugt sehen, ein Urteil zu fällen, denn nach deren Ansicht liegt keine internationale Zuständigkeit für Deutschland zugrunde.

Das große Geschäft mit Online Casino Glücksspielklagen in Deutschland könnte somit ein unerwartet schnelles Ende finden. Unterstützt wird diese These durch die kürzliche Insolvenz des hochfinanzierten Start-ups RightNow, ein auf Schadensersatz der Kategorie “Consumer Claims Purchase” Anbieter.

Online Casino Glücksspielklagen in Deutschland

Nun kann man dieses epochale Gerichtsurteil vielleicht als Auslöser ausmachen, die Rechtsprechung zu Online Casino Glücksspielklagen in Deutschland nachhaltig auf den Kopf zu stellen. Den Hintergrund dafür bildet ein Rechtsstreit bei dem es um den Aufkauf von Forderungen gegen einen in Malta ansässigen Glücksspielanbieter im Internet geht. Die Klageseite verfolgt das Geschäftsmodell, Forderungen von deutschen Spielern gegen Zahlung eines Bruchteils des verlorenen Geldes aufzukaufen und anschließend Ansprüche auf Rückzahlung und Schadensersatz aus eigenem Titel einzuklagen.

Angeführt wurde seitens des Klägers, dass die deutsche Gerichtsbarkeit sich daraus ergebe, dass mehreren Vorschriften der Verordnung zur gerichtlichen Zuständigkeit und über deren anerkannte und vollstreckbare Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVVO) zugrunde liegen. Dieser Auffassung widersprach das OLG Zweibrücken deutlich, wobei es in der Sache überhaupt keine internationale Zuständigkeit feststellte.

Der Ort der Leistungserbringung – das heißt der Ort der im Sinne des Art. 7 Nr. 1 b EuGVVO tatsächlich erbrachten Leistung – sei nicht in Deutschland genau so wenig wie der Erfüllungsort. Der Ort der Leistungserbringung sei unstreitig Malta. Rumms! Hierdurch wird klargestellt, dass auch dann, wenn sich ein Online Casino deutsch ausrichtet und somit Nutzer in Deutschland anspricht, der anwendbare Erfüllungsort – im Hinblick auf technischen Kontrollbedarf und Unternehmenssitz des Anbieters – nach wie vor Malta ist.

Scheitert der Glücksspielvertrag am Spielerschutz?

(Bild © kaboompics auf Pixabay)
Nach der Insolvenz der RightNow GmbH ist es mehr denn je angebracht, dem Legal-Tech-Markt und seinen Playern genauer auf den Zahn zu fühlen.

Urteil mit Wandel in der Rechtsprechung

In Zukunft besteht die Möglichkeit, dass deutsche Gerichte, gestützt auf diese höchstrichterliche Entscheidung des OLG Zweibrücken, Online Casino Glücksspielklagen in Deutschland auf Rückerstattung von Spielverlusten von Forderungskäufern bereits aus Gründen der Unzulässigkeit abweisen. In der Folge könnten Forderungskäufer künftig nur noch in Malta vor Gericht ziehen und Glücksspielverluste einklagen, was mit besonderen Schwierigkeiten verbunden sein dürfte.

Ein erst kürzlich veröffentlichtes Urteil eines maltesischen Gerichts in letzter Instanz hat nun bestätigt, dass es rechtens war, die Durchsetzung von zwei Urteilen aus Österreich in Malta zu verweigern. Mit dieser Entscheidung wird es Spielern, die verlorene Einsätze einklagen wollen, in Zukunft noch schwerer gemacht, zu ihrem Geld zu kommen. Damit steht zugleich das bisherige Geschäftsfeld durch Forderungskauf von Spielerklagen im großen Stil abzukassieren, auf wackeligen Beinen, wie die Insolvenz eines führenden Forderungsaufkäufers in Deutschland RightNow unterstreicht.

Insofern dürfte der Beschluss des Oberlandesgerichts durchaus den Weg weisen zu einer strengeren Handhabung der Vollstreckung durch Forderungskäufer und damit verbunden auch zu einer veränderten Geschäftsphilosophie. Offen ist, welche Rechtsmittel die Klägerin hiergegen einlegen wird und wie sich der Bundesgerichtshof hierzu möglicherweise äußern wird. Schon jetzt ist mit Blick auf die Rechtsprechung des deutschen Gerichts jedenfalls ein bedeutender Schritt getan, der nachhaltige Auswirkungen auf gerichtliche Entscheidungen, zugleich aber auch auf den strategischen Ansatz von Forderungskäufern haben dürfte.

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