Gerichts-Klatsche für deutsche Glücksspielbehörde: Bet3000 Online-Lizenz wieder da!

Deutschland-Comeback im Internet: Bet3000 darf sein Wettportal mit gerichtlich bestätigter deutscher Lizenz online wieder öffnen! (Bild © Bet3000)

Bet3000 ist in einem Eilverfahren am Verwaltungsgericht Halle erfolgreich gewesen. Dem maltesischen Betreiberunternehmen IBA Entertainment Ltd. steht es damit in vollem Umfang frei, seine wieder gültige deutsche Lizenz für Sportwetten online landesweit zu nutzen. Das geht aus dem Beschluss vom 4. Juni 2025 (Az.: 7 B 182/24 HAL) hervor. Nachdem die Chefin mit reichlich Kafka eine kürzlich veröffentlichte Stellungnahme würzte, nun das Happy End! Die GGL-Entscheidung wegen mutmaßlichen Verstößen und unverhältnismäßig strengen Folgen ist somit vorerst vom Tisch und bei Bet3000 Online-Wetten wieder möglich. Maßnahmen zum Spielerschutz scheinen damit kein ausschlaggebender Grund gewesen zu sein, die die Glücksspiellizenz außer Kraft zu setzen.

Comeback von Bet3000 mit deutscher Lizenz per Gericht

Die Entscheidung ist gefallen: Das Unternehmen bekommt seine Sportwetten-Konzession zurück und damit grünes Licht, das Angebot im ganzen Land wieder in gewohntem Rahmen anzubieten. Wie das Gericht mitteilte, wurde dem Eilantrag der Betreibergesellschaft grundsätzlich bewilligt. Somit sei auch die Aufnahme des Online-Angebots der IBA Entertainment in die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) wieder möglich.

Vorausgegangen war ein plötzlicher Entzug der Deutschland-Lizenz als Sportwettanbieter auf allen Ebenen wegen angeblicher technischer Mängel. Nach dem Widerruf der GGL-Lizenz am 24. Juli 2024 im vergangenen Jahr setzte das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt die Entscheidung zunächst aus, sodass der Wettanbieter sein Retail-Geschäft vorläufig bis zur eigentlichen Eilentscheidung aufrechterhalten konnte.

Unzuverlässigkeit sieht das Gericht nicht als erwiesen an – Widerrufsbescheid der GGL rechtswidrig

Mit dem jetzt gefassten umfangreichen Entscheid hat das Verwaltungsgericht Halle den Antrag von „Bet3000“ Markeninhaber IBA Entertainment Ltd. auf Wiederaufnahme des Online-Sportwettangebots mit sofortiger Wirkung vollumfänglich stattgegeben. Der Wettveranstalter und seinen Vertriebspartnern steht es damit wieder frei, ihr Wettangebot neben dem bestehenden Geschäftsmodell mit stationären Wettvermittlungsstellen auch auf dem Online-Markt anzubieten.

„Bet3000 bedankt sich an dieser Stelle bei allen Kundinnen und Kunden, die dem Unternehmen die Treue gehalten haben – zudem bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Unternehmensgruppe sowie bei allen Partnern (Betreiber der Wettvermittlungsstellen) und ihren Teams. Schließlich bedanken wir uns auch bei allen sonstigen Unterstützern für den Einsatz und das Vertrauen – vor allem auch für die Geduld und den Rückhalt in den letzten Monaten.“

Laut der juristischen Einschätzung des Gerichts darf sich das Wettunternehmen nach wie vor auf seine bundesweit gültige deutsche Lizenz als Wettanbieter berufen. Der durch die deutsche Glücksspielbehörde aus Halle (Saale) erlassene Widerrufsbescheid stelle laut Gericht einen Rechtsverstoß dar.

Gerade die Anordnung zum sofortigen Vollzug war demnach nicht ausreichend belegt, wies Fehler auf und war damit rechtlich ebenfalls nicht korrekt. Damit muss die GGL die amtliche Whitelist updaten und ihren vermeidlichen Fehler wiedergutmachen. Ein schwerer Schlag für die deutsche Aufsichtsbehörde, deren Zuständigkeit auch den Markt legaler Online Casinos mit deutscher Lizenz umfasst.

BET3000 rechnet mit deutscher Glücksspielbehörde GGL ab

Wettanbieter sieht Sofortvollzug als unbegründet und machte dies in einer öffentlichen Stellungnahme auf besondere Weise publik, bevor das Unternehmen nun vor Gericht sein Recht durchsetzen konnte!

„Bet3000 ist zurück – mit voller Lizenz und klarer Haltung. Auf der Grundlage der gerichtlichen Bestätigung bekräftigt die Bet3000-Gruppe ihren Anspruch als einer der führenden Anbieter im deutschen Sportwettenmarkt. Wir setzen weiterhin auf höchste technische Standards, Top-Produkte und große Transparenz für alle unsere Kundinnen und Kunden.“

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