Evaluierungsbericht des Glücksspielstaatsvertrages: Lizenzen für Entwicklerstudios?

Änderungsstaatsvertrag: Der Evaluierungsbericht des Glücksspielstaatsvertrages sieht in zahlreichen Feldern dringenden Handlungsbedarf! Zusammenarbeit von GGL und Entwicklerstudios? (Bildquelle: Towfiqu barbhuiya auf Unsplash)

Ein erstes Stimmungsbild zur Regulierung des Glücksspiels unter dem Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2021) ergab sich anlässlich der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vom 19. bis 21. Juni 2024 in Brandenburg. Diese nahmen Kenntnis vom lang erwartenden Zwischenbericht zur Evaluierung des Staatsvertrages zur Neuordnung des Glücksspielwesens in Deutschland und haben den Evaluierungsbericht freigegeben. Diesen arbeiteten die Obersten Glücksspielaufsichtsbehörden der Bundesländer einschließlich der bundesweiten Glücksspielbehörde GGL zu. Und es scheint mutmaßlich zu einigen Änderungen zu kommen, wobei eine davon für mehr Action mit Echtgeld Online Slots sorgen könnte, denn das bisher in der Kritik stehende langsame Erlaubnisverfahren zur Einzelspielerlaubnis verlangt nach einer Änderung.

GGL entlasten und Online Slots über Entwicklerstudios genehmigen

Gegenstand des Zwischenberichts ist zunächst eine Bestandsaufnahme aus Sicht der Glücksspielaufsichtsbehörden im Hinblick auf den GlüStV 2021. Vor allem geht es darum, diesen zu evaluieren, um die festgelegen Ziele zu erreichen. Spielerschutz und Kanalisierung deutscher Spieler in den legalen Markt haben Priorität. Was nicht immer einfach ist. Und das bisherige manuelle Verfahren zur Spielefreigabe im Rahmen der Vergabe einer Online Casino Lizenz verursacht einen erheblichen Aufwand und braucht viel Personal.

Der § 22a Abs. 1 Satz 2 GlüStV 2021 siehr noch einen doppelten Erlaubnisvorbehalt vor. Das bedeutet, dass jeder einzelne Spielautomat zusätzlich zur Bewilligung für den Anbieter des virtuellen Automatenspiels eine Zulassung durch die Glücksspielaufsicht braucht. Die Entwicklerstudios bleiben zu jederzeit außen vor. In der Folge ist beispielsweise Book of Ra für jedes Online Casino mit deutscher Lizenz einzeln zu erlauben. Das ist unfassbar aufwändig und könnte durch die Empfehlung im Evaluierungsbericht ein Erlaubnisverfahren mit der GGL etabliert werden, wo ein Slot direkt für Deutschland zugelassen wird.

Nachholbedarf erkannt

Im Praxisbetrieb werden die nach § 22a Abs. 1 Satz 2 GlüStV 2021 erlaubnispflichtige Automaten-Spiele durch die üblichen Softwareentwickler wie edict, Greentube, Yggdrasil oder Gamomat hergestellt. Über Aggregator-Lösungen oder auch im Direktvertrieb erhalten Online Casinos in Deutschland Zugang zu den Games. Allerdings erfolgt das Zulassungsverfahren ausschließlich auf Seiten des Anbieters. Die Spieleentwickler haben nach § 22a Abs. 1 Satz 2 GlüStV 2021 insoweit weder Antragsbefugnis, noch sind sie am Zulassungsverfahren beteiligt.

Die Glücksspielbehörde GGL verlangt nach einer Bereitstellung ordnungsgemäßer Testumgebungen, um erlaubnisfähige Online-Casinospiele richtig prüfen zu können. Hier kommt es immer wieder zu Problemen, was die Spieleprüfung zusätzlich zum ohnehin schon enorm großen Aufwand verzögert. Vor diesem Hintergrund entstehen mitunter erhebliche Wartezeiten bei der Zulassung, nicht zuletzt, weil deutsche Online Casino zum Teil unterschiedliche Versionen des identischen Spielautomaten einreichen.

Einzelzulassung für Entwicklerstudios: Dadurch wäre der GGL möglich, sich mit den Entwicklerstudios auf eine Ebene zu begeben und gemeinsam daran zu arbeiten, die Online-Spielautomaten rechtssicher zu gestalten oder zumindest die üblichen Schwachstellen aufzuzeigen, sodass in Zukunft keine rechtlichen Verstöße mehr begangen werden.

Online-Glücksspiel in Deutschland: Evaluierung wie und wann?

(Bildquelle: © MIK Brandenburg | imk2024.de)
Auf ihrer Sitzung vom 19. bis 21. Juni 2024 hat die Innenministerkonferenz (IMK) den Evaluierung-Zwischenbericht zum Glücksspielvertrag freigegeben und schließt einen Änderungsstaatsvertrag bei Änderungsbedarf nicht aus.

Weg frei für Änderungsstaatsvertrag?

Die Evaluierung ist gesetzlich verankert. Die Obersten Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder haben den Auftrag immerzu den GlüStV 2021 zu evaluieren (§ 32 Satz 1). Nach nahezu dreijähriger Laufzeit des GlüStV 2021 liegt mit dem Zwischenbericht erstmalig eine Bewertung der neuen bzw. geänderten Regularien vor. Immerhin scheinen die Länder im Hinblick auf die aufgezeigten prioritären Erfordernisse eine zügige gesetzgeberische Reaktion anzustreben.

Der Arbeitskreis I der Innenministerkonferenz wurde gemäß Beschluss angewiesen, den durch den Evaluierungsbericht als dringend erachteten Bedarf für Änderungen eingehend weiter zu beleuchten. Sofern sich hieraus die zwingende Veranlassung ergeben sollte, den GlüStV 2021 zu ändern, den Entwurf eines Änderungsstaatsvertrages vorzubereiten.

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