
Der Ausgang des Verfahrens C-440/23 vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) könnte eine grundlegende Veränderung des Rechtsrahmens für Spieler und Anbieter im Online-Glücksspiel in Deutschland mit sich bringen. (Bild von Guillaume Périgois auf Unsplash)
In einem neuen Gerichtsverfahren zu Glücksspielverlusten hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Klagen gegen Wettanbieter und Online Casinos ohne nationale Lizenzen keinen Verstoß gegen EU-Recht darstellen. Die Konfrontation gipfelte diese Woche in Luxemburg, als der Europäische Gerichtshof (EuGH) einen Fall verhandelte, der das Gleichgewicht zwischen nationalen Glücksspielvorschriften und den Binnenmarktvorschriften der EU zu verschieben droht. Ein zentraler Punkt der Angelegenheit ist das im Juni 2023 verabschiedete maltesische Gesetz Bill 55, das in Malta lizenzierte Glücksspielbetreiber vor ausländischen Forderungen im Zusammenhang mit Glücksspielverlusten schützt.
Bei Glücksspielverlusten innerhalb der EU und Deutschland keine Klarheit
Das Urteil zu laufenen Spielerklagen betrifft unmittelbar mehrere hundert Fälle im Zusammenhang mit Schadensersatzforderungen in Deutschland. Diese drohen sich nun erneut zu verzögern, nachdem ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs keine Entscheidung darüber getroffen hat, ob der deutsche Glücksspielvertrag mit EU-Recht vereinbar ist. Allerdings befand der Beschluss, dass den Richtern ausreichend Informationen zur Verfügung standen, um die Vereinbarkeit des deutschen Rechts mit Unionsrecht zu beurteilen.
Es entschied außerdem, dass Gerichte von EU-Mitgliedstaaten die Vereinbarkeit des Rechts eines anderen Mitgliedstaats mit EU-Recht überprüfen dürfen. Gegenstand der Schlussanträge ist eine Rechtssache, die im April von einem Zivilgericht in Malta beim EuGH anhängig gemacht wurde unter dem Aktenzeichen C‑440/23. Schlussanträge werden in der Regel von einem Generalanwalt im letzten Teil der mündlichen Verhandlung abgegeben.
Können EU-Länder EU-Recht prüfen?
Eine weitere Frage im Rahmen dieses Kontext lautete: „Sind europäische Gerichte befugt, die Vereinbarkeit der Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaats mit dem EU-Recht zu überprüfen?“ Beispielsweise kann ein deutscher Spieler gegen ein in Malta lizenzierte Online Casinos eine Klage wegen Verlusten einreichen. Laut Ansicht des Generalanwalts stellt jedoch die Einreichung einer Zivilklage gegen einen Betreiber ohne lokale Betriebslizenz keinen Missbrauch des EU-Rechts dar.
Im Mittelpunkt stand die zentrale Frage, ob das EU-Recht Ansprüche von Spielern gegen in Malta lizenzierte Betreiber aus Deutschland und Österreich wegen Spielverlusten unterstützt. In diesem Fall stimmte der Generalanwalt mit dem Kläger überein, dass der Vertrag zwischen einem Spieler und einem Betreiber in Malta eine unzulässige Ausnutzung der Rechtslage darstellt. Dieser Punkt befasste sich eindeutig mit der Kernfrage, ob das EU-Recht Ansprüche von Spielern aus Deutschland und Österreich gegen in Malta lizenzierte Betreiber wegen Spielverlusten unterstützt.
Dieser Sachverhalt hat möglicherweise erhebliche Folgen in Bezug auf Hunderte von vergleichbaren Fällen von Spielverlusten, die derzeit vor regionalen Gerichten in Deutschland und Österreich verhandelt werden. Nachdem bedeutende Rechtsstreitigkeiten, darunter die Rechtssache C‑440/23, vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gebracht worden waren, wurden diese Verfahren ausgesetzt, da die regionalen Gerichte nicht in der Lage waren, komplexe Fragen zum deutschen Glücksspielrecht und zur Auslegung der europäischen Rechtsvorschriften durch die Branche zu klären.

(Foto: Gerichtshof der Europäischen Union)
Der Fall Tipico liegt vor dem Europäischen Gerichtshof und wartet auf ein Urteil mutmaßlich noch im September 2025.
Tipico Urteil soll endlich Klarheit schaffen
Wer mal bei Tipico oder anderen seriösen Anbietern gespielt und verloren hat, als diese noch keine deutsche Lizenz hatten, der kann vielleicht schon bald sein Geld zurückverlangen. Damit würde die Klagebranche mit Online Casino Geld zurück wieder ordentlich an Fahrt gewinnen. Nach Ansicht von Claus Hambach, geschäftsführender Partner der deutschen Anwaltskanzlei Hambach & Hambach, bleiben die Rechtsverfahren jedoch weiterhin ausgesetzt, bis der EuGH die zentrale Frage geklärt hat, ob der bisherige Glücksspielstaatsvertrag, der Internet-Glücksspiele vollständig verboten hat, mit EU-Recht vereinbar war.
Hierzu erklärt Rechtsanwalt Claus Hambach: „Wie nach der Anhörung zu erwarten war, hat sich der Generalanwalt hauptsächlich mit Verfahrensfragen befasst. Dies war eine ausdrückliche Aufforderung des EuGH. Der Generalanwalt ging nicht auf die zentrale Frage ein, ob das Internetverbot in Deutschland mit dem EU-Recht vereinbar ist.“
Seiner Meinung nach wird die Branche nun auf den nächsten Fall zu Spielerverlusten warten, der am 24. September vor dem EuGH verhandelt wird, um Klarheit darüber zu erhalten, ob die deutschen Vorschriften für Glücksspiele mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) vereinbar sind. So zitiert ihn das Branchenmagazin iGamingBusiness. Der Fall 530/24 betrifft den bekannten deutschen Wettanbieter Tipico und wurde im Mai vom Bundesgerichtshof (BGH) an den EuGH verwiesen.
Zu diesem Fall merkt Claus Hambach an: „Der Fokus verlagert sich nun auf den Fall Tipico. Die erste eingehende rechtliche Prüfung des deutschen Glücksspielstaatsvertrags (Glücksspielstaatsvertrag, Glücksspiel-Staatsvertrag) durch den EuGH wird sich nun auf einen Fall von Sportwetten und nicht auf Wetten auf Lotterien und Casinos beziehen.“















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