
Finazamt fordert 230 000 Euro Einkommenssteuer: Poker-Student gewinnt zu viel Bundesfinanzhof sieht es als gewerbliche Tätigkeit! (Bild von exxteban)
Als Pokerspieler brachte ein Student es auf bemerkenswerte Einkünfte im hohen sechsstelligen Bereich. Seine Gewinne wollte er jedoch nicht gemäß Einkommenssteuer versteuern. Die Linie des Bundesfinanzhofs (BFH) aus einem früheren Urteil zum Pokerspiel „Texas Hold’em” änderte sich jedoch nicht: Der Poker-Student bekommt die Rechnung zur Steuernachzahlung vorgelegt. Nach einem Senatsurteil vom 22.02.2023 (X R 8/21, BFHE 280, 104, BStBl II 2023, 811) zur Variante „Texas Hold'em” gelten für die Variante „Pot Limit Omaha” die gleichen steuerrechtlichen Grundsätze. Nach diesen Regeln können auch aus dem Online-Pokerspiel erzielte Einnahmen unter Umständen der Einkommensteuerpflicht aus Gewerbebetrieb zugerechnet werden.
Finanzamt veranschlagt 230 000 Euro Einkommenssteuer
Zwischen 2008 und 2013 verdiente ein junger Poker-Student mit der Online-Poker-Variante Pot Limit Omaha sehr gute Gewinne. Dafür investierte er im Schnitt 20 Stunden pro Woche. Das Finanzamt schätzte seine jährlichen Gewinne auf 80 000 bis 550 000 Euro. Daraufhin führte die Finanzbehörde im Jahr 2013 eine Betriebsprüfung durch und nahm 2017 eine Einstufung der Einkommensteuer vor, die sich auf rund 230 000 Euro belief.
Doch der Student wollte sich mit der Entscheidung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 16. September 2020 (Az: 11 K 11043/20) nicht abfinden und machte mit seinem rechtlichen Beistand vor dem Bundesfinanzhof geltend, beim Pokern handele es sich bloß um eine Freizeitbeschäftigung. Sein Einspruch war aber nicht erfolgreich: Über mehrere Instanzen bei zuständigen Finanzgerichten sowie auch letztinstanzlich beim Bundesfinanzhof entschieden die Richter gegen ihn zuletzt im Urteil vom 2. April 2025 (X R 26/21).
Poker-Student hat Urteil angefochten
Laut Bundesfinanzhof (BFH) seien alle steuerrechtlichen Kriterien des § 15 Abs. 2 EStG hinsichtlich einer Steuerpflicht erfüllt. Zum einen handelte der junge Mann langfristig mit der Absicht, Gewinne zu erzielen. Über viele Jahre hinweg erwirtschaftete er hohe Summen, welche er zur Bestreitung seines Lebensunterhalts nutzte. Die Frage, wann genau er den Entschluss gefasst hatte, als Berufsspieler zu arbeiten, sei dabei irrelevant.
Die Tatsache, dass er lediglich sechs Präsenzturniere bestritt und hauptsächlich online spielte, sei laut Bundesfinanzhof keine relevante Begründung. Für die Beurteilung relevanter sei die Vielzahl der Online-Spiele, an denen der Steuerpflichtige teilgenommen habe. Ein Studium stehe einer gewerblichen Betätigung nicht entgegen.
Laut den Richtern und Richterinnen aus München vom Bundesfinanzhof fand auch ein gegenseitiger Austausch von Leistung und Gegenleistung statt, der für die Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr erforderlich ist. Ein Glücksspiel wie online Echtgeld Slots in Online-Casinos-Deutschland hingegen zeichnet sich dadurch aus, dass es an einer „Leistung” mangelt.
Allerdings erklärte der Bundesfinanzhof (BFH) wie schon in seinem Urteil zur Poker-Variante „Texas Hold’em”, es seien vor allem die persönlichen Kompetenzen der Spieler, von denen der Spielausgang langfristig beeinflusst werde. Langfristig gesehen egalisieren zufällige und glücksbasierte Elemente.

Heute sind auch zunehmend mehr Fälle vor deutschen Gerichten anhängig, wo Gewinne aus dem Glücksspiel gepfändet werden. Spielt man in einem Online Casino mit deutscher Lizenz, ist alles in Ordnung, aber auf dem virtuellen Schwarzmarkt wird man schnell zur Zielscheibe der Behörden.
Individuelle Entscheidungen beeinflusse Zufall und Glück
Obwohl die Vergabe der Karten an die einzelnen Spieler dem Zufall unterliegt. Das Spiel wird jedoch durch die Entscheidungen der Spieler bestimmt, beispielsweise dadurch, welche Einsätze sie in welcher Höhe leisten. Dies gelte sogar in noch stärkerem Maße für das Pokerspiel „Pot Limit Omaha” im Vergleich zu „Texas Hold’em”.
Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs ist es ein eindeutiges Zeichen des professionellen Handelns, gleichzeitig an einem Dutzend Pokertischen online zu spielen und dabei erfolgreich zu sein. Darüber hinaus zeugt die Selbstvermarktung des Studenten in den sozialen Medien für den Bundesfinanzhof von einem gewerblichen Vorgehen. Dazu kommt, dass er rund 20 Stunden wöchentlich für das Pokern investiert. All dies spreche dafür, dass es sich nicht um ein Hobby, sondern um ein Gewerbe handele.















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