Jimi Blue Ochsenknecht von GGL wegen illeger Glücksspielwerbung angezeigt

Jimi Blue Ochsenknecht nun mutmaßlich auch wegen illegalen Glücksspiel im Fokus der Justiz! (Bild von Erik Mclean auf Unsplash)

In der anhaltenden Affäre um Jimi Blue Ochsenknecht kommen neue Entwicklungen ans Licht: Der Schauspieler, dessen Auslieferung kürzlich nach Österreich erfolgte, hielt sich währenddessen anscheinend keineswegs nur in der Justizvollzugsanstalt Hannover auf. Gegen den 33-Jährigen werden auch von der Staatsanwaltschaft Hannover Ermittlungen geführt. Ihm wird mutmaßlich Werbung für illegales Glücksspiel vorgeworfen. Er wurde auf Kaution entlassen und äußerte sich in einem Statement zu den Ereignissen.

Anschuldigungen gegen Jimi Blue Ochsenknecht

Laut SPIEGEL-Recherchen wurde Jimi Blue Ochsenknecht aufgrund von ausstehenden Hotelrechnungen festgenommen sowie in das Nachbarland ausgeliefert. Wie SPIEGEL-Recherchen ergeben haben, Den Ermittlungen zufolge gibt es gegen den Schauspieler noch viel mehr Ermittlungen. Wie die Staatsanwaltschaft Hannover gegenüber dieser Redaktion bestätigte, wird gegen Jimi Blue Ochsenknecht wegen illegalen Glücksspiels untersucht.

Nach seiner Überstellung von Deutschland nach Österreich wurde der Schauspieler und Musiker in Untersuchungshaft genommen. Gegen eine Kaution in Höhe von 15 000 Euro kam er dort mittlerweile auf freien Fuß, muss aber seinen Pass bei Gericht deponieren und darf sich vor Abschluss des Verfahrens nicht aus Österreich entfernen. Unterwegs in Richtung Süden hatte der Sohn von Uwe Ochsenknecht eine Nacht in der JVA Hannover verbracht.

Illegales Glücksspiel – neue Anklage möglich

Dem Sprecher der Staatsanwaltschaft Hannover, Oliver Eisenhauer, zufolge machte Jimi Blue Ochsenknecht „Werbung für verbotenes Glücksspiel“. Auf Instagram habe der Schauspieler angeblich 2024 Werbung sowohl für ein Online Casino als auch für einen Wettanbieter gemacht. Beide im Ausland sitzenden Betreiber waren weder als Sportwettanbieter oder Online Casino mit deutscher Lizenz.

Mit dieser Aussage wird ein Artikel des „Spiegel“ bestätigt, die zuerst über den Fall informierten. Angezeigt wurde Ochsenknecht durch die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder mit Sitz in Halle an der Saale. Zum Zeitpunkt der Anzeige hielt sich Ochsenknecht offenbar in Hannover auf, möglicherweise aufgrund der Nähe zu seiner Ex-Partnerin Yeliz Koc, der Mutter seiner Tochter.

Wie das Landgericht München I mitteilte, macht sich nicht nur das Betreiben von Glücksspiel-Plattformen ohne Lizenz strafrechtlich verantwortlich, sondern auch dafür zu werben. Dafür sieht Paragraf 284 im Strafgesetzbuch bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe beziehungsweise eine Geldstrafe als mögliche Sanktion vor. In einem ersten Versuch musste die Staatsanwaltschaft Hannover das Verfahren einstellen, da sie anfangs nicht in der Lage war, eine aktuelle Adresse von Ochsenknecht zu ermitteln.

Von der Staatsanwaltschaft Hannover erklärt Oliver Eisenhauer: „Wir hatten je eine Adresse in München, Starnberg, Berlin und Mailand.“ Der Beschuldigte konnte an diesen Adressen nicht angetroffen werden.

Neue GGL Evaluierungsstudie bewertet den GlüStV 2021 in Bezug auf Werbung neu

(Bild von www.gluecksspiel-behoerde.de & www.eye-square.com)

Im Auftrag der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) untersuchte die eye square GmbH die Auswirkung von Glücksspielwerbung!

Die Ermittlungen gehen noch weiter

In einem weiteren Artikel schreibt der „Spiegel“ über andere Untersuchungen. Demnach sei Ochsenknecht in Thüringen tanken gewesen, ohne die 116 Euro zu bezahlen. Außerdem wurde laut dem Magazin in Graz wegen eines Vorfalls im August 2022 untersucht, ob Ochsenknecht gemeinsam mit anderen in verschiedenen Etablissements ohne zu zahlen eine Party gefeiert hat. Die Betrugsvorwürfe seien jedoch bereits verjährt.

Mit ihrer zivilrechtlichen Klage über 1900 Euro sei die schadensersatzberechtigte Gesellschaft ebenfalls am fehlenden Wohnsitz gescheitert, so der „Spiegel“. Zuletzt hatte er dem „Spiegel“ nur mitteilen können, nicht zu den vielen Vorwürfen Stellung nehmen zu können. Aufgrund der Haftsituation war eine Stellungnahme nur schwer umzusetzen. Viele Fragen könne er „schlicht nicht beantworten“. Unterdessen habe man die ausstehende Hotelrechnung aus Österreich nun aber vollständig reguliert. Da seinem Mandanten deswegen strafrechtlich nichts vorzuwerfen sei, werde man ihn nicht anzeigen. Eine zivilrechtliche Verfolgung sei ebenfalls nicht möglich, zitiert der „Spiegel“ den Anwalt.

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